{"id":20113112,"updated":"2023-07-27T19:24:55Z","additionalIndexing":"28;15;ältere\/r Arbeitnehmer\/in;Amtsdauer;Gebrechlichenpflege;Weiterbildung;Kontrolle der Zuwanderungen;Arbeitsrecht;ehrenamtliche Tätigkeit;Wissenserwerb;Arbeit von Pensionierten;berufliche Eignung;Steuerrecht;älterer Mensch","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L05K0107010201","name":"älterer Mensch","type":1},{"key":"L05K0702030203","name":"Arbeit von Pensionierten","type":1},{"key":"L05K0702020101","name":"ältere\/r Arbeitnehmer\/in","type":1},{"key":"L05K0101030201","name":"ehrenamtliche Tätigkeit","type":1},{"key":"L04K13030203","name":"Weiterbildung","type":1},{"key":"L04K07020402","name":"Arbeitsrecht","type":2},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":2},{"key":"L04K01040402","name":"Gebrechlichenpflege","type":2},{"key":"L06K080701010101","name":"Amtsdauer","type":2},{"key":"L04K13010106","name":"Wissenserwerb","type":2},{"key":"L05K0702020106","name":"berufliche Eignung","type":2},{"key":"L05K0108030601","name":"Kontrolle der Zuwanderungen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-06-08T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-05-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1300230000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307484000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"11.3112","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat setzt sich für eine hohe Arbeitsmarktbeteiligung der älteren Arbeitnehmenden ein. Im Dezember 2005 hat er im Rahmen der Wachstumspolitik ein Massnahmenpaket mit drei konkreten Zielsetzungen beschlossen: Dieses beinhaltet Anpassungen der Sozialversicherungsgesetzgebung, der Arbeitslosenversicherung und des Vollzugs im Bereich der Arbeitsbedingungen. Die Anpassungen wurden in der Antwort auf das Postulat Heim 09.4310, \"Altersteilzeit statt Entlassungen\", dargelegt. Es ist erfreulich, dass weitaus die meisten der Massnahmen mittlerweile in Kraft getreten sind. Generell kann bemerkt werden, dass die schweizerische Gesetzgebung im Vergleich mit derjenigen vieler europäischer Länder für ältere Arbeitnehmende beschäftigungsfreundlich ist.<\/p><p>Zu den Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Der Bundesrat teilt die Stossrichtung des Europarates. Arbeit bedeutet nicht nur Broterwerb, sondern kann auch soziale Integration und Lebensqualität bedeuten. Allerdings hat die Frage in der Schweiz eine andere Qualität als in den europäischen Ländern. Während in der Schweiz 2009 noch 75 Prozent der 50- bis 64-Jährigen erwerbstätig waren, sind es in den EU-Ländern noch 57 Prozent.<\/p><p>2. Wie erwähnt, sind in der Schweiz in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen zugunsten älterer Arbeitnehmenden umgesetzt worden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben nach dem Pensionierungsalter eine Freigrenze bei den AHV-Beiträgen und müssen keine Beiträge an die berufliche Vorsorge entrichten. Die Flexibilisierungsmassnahmen des Rentenvorbezugs, welche in der 11. AHV-Revision vorgesehen waren, wurden vom Parlament abgelehnt, werden aber im Rahmen der nächsten Reform wieder aufgegriffen. In der beruflichen Vorsorge erfolgten mehrere Anpassungen: Erstens können Vorsorgeeinrichtungen den Versicherten, die ihr Arbeitspensum ab dem 58. Altersjahr reduzieren, die Möglichkeit anbieten, ihren bisherigen versicherten Verdienst weiterzuführen. Zweitens, wenn eine Person nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - unabhängig ihres Alters - weiter arbeiten möchte, dürfen die Vorsorgeeinrichtungen sie nicht dazu zwingen, die Altersleistungen vorzubeziehen, sondern müssen ihr eine Freizügigkeitsleistung ausrichten. Drittens können die Vorsorgeeinrichtungen den Versicherten, die auch nach dem ordentlichen Rentenalter erwerbstätig bleiben möchten, die Möglichkeit anbieten, bis zur Vollendung des 70. Altersjahres weitere Beiträge an ihre Vorsorgeeinrichtung einzubezahlen. Bei Weiterarbeit über das Rentenalter hinaus kann zudem die Vorsorge in der Säule 3a bis zum 70. Altersjahr weitergeführt werden. All diese Beiträge an die Vorsorge sind steuerlich abzugsfähig. Fiskalische Massnahmen sind in diesem Bereich mangels Effektivität und Effizienz nicht zielführend.<\/p><p>3. Ältere Menschen leisten bereits heute ein grosses Mass an Betreuungs- und Pflegearbeit, sei es durch Unterstützung der betagten Eltern, Pflege des Ehepartners, Betreuung der Enkelkinder oder gerade auch in Form von informeller unbezahlter Tätigkeit wie Nachbarschaftshilfe, wie eine kürzlich publizierte Untersuchung des Bundesamtes für Statistik zeigt. Daneben betätigen sich ältere Menschen auch in der institutionalisierten Freiwilligenhilfe. Ihre Motive sind in den wenigsten Fällen pekuniärer Art. Ältere Menschen haben zudem meist Jahrzehnte beruflicher Tätigkeit oder der Betreuungsarbeit hinter sich und sollten deshalb Anrecht auf einen Lebensabend ohne ständige Verpflichtungen haben.<\/p><p>Der Bund unterstützt die Freiwilligenarbeit im Rahmen der Leistungsverträge nach Artikel 101bis AHVG mit Altersorganisationen wie Pro Senectute oder SRK. Zudem fördert er die Freiwilligenarbeit im Rahmen der Nationalen Strategie Palliative Care.<\/p><p>4. Ältere Menschen leisten bereits heute in massgeblichem Umfang ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Gemeinden haben eine grosse Erfahrung mit der Motivation geeigneter Personen. Die Praxis, die Wählbarkeit für Gemeindeämter mit einer Alterslimite zu belegen, hat sich nicht durchgesetzt.<\/p><p>5. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Bruderer Wyss 08.3400, \"IKT-Zugang für Seniorinnen und Senioren\", festgehalten hat, stehen Senioren, die den Zugang zu IKT suchen, heute vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung. Diese werden laufend weiterentwickelt - u. a. im Rahmen des Netzwerks \"Digitale Integration Schweiz\", das vom Bakom mitgetragen wird.<\/p><p>6. Ältere Menschen sind oft im eigenen Geschäft oder beim (langjährigen) Arbeitgeber nach der Pensionierung beruflich tätig. Sie gehen nur in seltenen Fällen auf den allgemeinen Stellenmarkt. Sie befinden sich daher in einer spezifischen arbeitsmarktlichen Nische. Weiter ist zu beachten, dass die zugewanderten Arbeitnehmer in den meisten Fällen komplementär zur ansässigen Bevölkerung sind. Der Bundesrat erachtet deshalb den Zusammenhang zwischen einer Erwerbstätigkeit nach der Pensionierung und dem Ausmass der Zuwanderung als gering.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 28. Januar 2011 verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarates einstimmig die Resolution \"Förderung des aktiven Alterns - Nutzen ziehen aus dem Arbeitspotenzial älterer Menschen\" (Dok. 12431). Darin stellt die Versammlung fest, dass viele ältere Menschen nach unfreiwilliger vorzeitiger Pensionierung oder nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterhin im Arbeitsmarkt verbleiben möchten. Dem stehen aber faktische wie gesetzliche Hindernisse im Weg, die laut Europarat zu einer \"grossen Talentverschwendung\" führen. Das führt mich, bezogen auf die Schweiz, zu folgenden Fragen an den Bundesrat:<\/p><p>1. Teilt er grundsätzlich die Stossrichtung des Europarates, älteren Menschen besser als bis anhin zu ermöglichen, gemäss ihren Fähigkeiten und ihrer Arbeitsbereitschaft auf dem Arbeitsmarkt zu verbleiben oder auf ihn zurückzukehren, sei es auf Vollzeit-, insbesondere aber auf Teilzeit-, Teamarbeits- oder Rotationsbasis?<\/p><p>2. Ist er willens, dem Parlament gesetzliche Verbesserungen und\/oder Massnahmen vorzuschlagen, beispielsweise im Arbeitsrecht, im Fiskalbereich oder bei den Sozialversicherungen, die diese Stossrichtung bekräftigen?<\/p><p>3. Sieht er neue Ansätze für die Pflege und Betreuung von betagten Mitmenschen, inner- wie ausserfamiliär, durch aktive Senioren? Allenfalls auch stimuliert durch finanzielle Anreize?<\/p><p>4. Sieht er zusätzliche Möglichkeiten für amtliche wie ehrenamtliche Tätigkeiten, insbesondere auf Gemeinde-, aber auch auf kantonaler und Bundesebene, unter Verzicht auf starre Altersgrenzen?<\/p><p>5. Welche Möglichkeiten sieht er zur Förderung der Weiterbildung älterer Arbeitnehmer insbesondere in Bereichen, die einem starken technologischen Wandel unterliegen? Man denke nur etwa an die Informations- und Kommunikationstechnologie, wo \"lebenslanges Lernen\" als Basis für den Verbleib im Arbeitsmarkt unerlässlich ist.<\/p><p>6. Teilt er die Meinung, wonach mehr Nutzen ziehen aus dem Arbeitspotenzial älterer Angehöriger der angestammten Wohnbevölkerung die hohe, auf der Personenfreizügigkeit basierende Zuwanderung etwas dämpfen könnte?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Arbeitspotenzial älterer Menschen. Stopp der Talentverschwendung"}],"title":"Arbeitspotenzial älterer Menschen. Stopp der Talentverschwendung"}