{"id":20113114,"updated":"2023-07-28T12:00:57Z","additionalIndexing":"66;52;Bevölkerungsschutz;nukleare Sicherheit;Versicherung;Erdbeben;Kernkraftwerk","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L05K0602020601","name":"Erdbeben","type":1},{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L04K17030106","name":"nukleare Sicherheit","type":1},{"key":"L03K040302","name":"Bevölkerungsschutz","type":1},{"key":"L03K111001","name":"Versicherung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-08T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-05-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1300230000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307484000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2709,"gender":"m","id":3906,"name":"Segmüller Pius","officialDenomination":"Segmüller"},"type":"speaker"}],"shortId":"11.3114","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bund setzt in seinem Zuständigkeitsbereich seit 2000 ein Massnahmenprogramm Erdbebenvorsorge um. Der Bund hat auf Verfassungsstufe keine Kompetenz, einheitliche und zweckmässige Vorgaben bezüglich der Erdbebensicherheit für alle Bauten und Anlagen in der Schweiz zu erlassen. Erdbebennormen von privaten Organisationen (insbesondere diejenigen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins, SIA) sind jedoch vorhanden.<\/p><p>Gemäss den heutigen kantonalen Baugesetzgebungen muss nach dem Stand der Bautechnik gebaut werden, was implizit die Einhaltung der Erdbebennormen bedeutet. Zudem hat die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) am 18. August 2007 \"Empfehlungen zur Erdbebenprävention in den Kantonen\" erlassen.<\/p><p>Die Mehrheit der Kantone und der Bund berücksichtigen konsequenterweise die Thematik Erdbebensicherheit für ihre eigenen Bauten. Diese machen aber nur einen Bruchteil des ganzen Gebäudebestandes in der Schweiz aus. Die systematische Einhaltung der Erdbebennormen bei Bauprojekten in der Schweiz ist nicht gegeben. Dies gilt vor allem für Bauten von Gemeinden und Privaten. Für private Neubauten werden heute lediglich in den Kantonen Basel-Stadt, Jura, Nidwalden und Wallis erdbebenspezifische Auflagen im Baubewilligungsverfahren verlangt. Die Kantone Freiburg und Waadt planen die Einführung solcher Verfahren noch in diesem Jahr. Auf kommunaler Ebene sind keine spezifischen Bauauflagen bezüglich Erdbebensicherheit bekannt.<\/p><p>In der Aufsicht von Infrastruktursystemen durch den Bund sind die noch fehlenden benötigten Grundlagen und Instrumentarien in Erarbeitung, sodass die Erdbebensicherheit systematisch im Rahmen von Genehmigungsverfahren integriert werden kann.<\/p><p>2. Nach den Ereignissen in Japan hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) am 18. März 2011 verfügt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz die Sicherheit ihrer Anlagen in Bezug auf die Gefahr von Erdbeben und Hochwasser unverzüglich zu überprüfen haben. Zudem mussten die Betreiber bis zum 31. März 2011 Fragen zur Kühlmittelversorgung der Brennelementlagerbecken und zur Brennelementbeckenkühlung beantworten. Als sofort umzusetzende, zusätzliche Sicherheitsvorkehrung müssen die Kernkraftwerke in der Schweiz ab dem 1. Juni 2011 Zugang zu einem externen Lager haben. In diesem erdbeben- und überflutungssicheren Lager müssen weitere Einsatzmittel zur Bekämpfung schwerer Unfälle bereitstehen (z. B. Notstromaggregate, mobile Pumpen, Treibstoff, Werkzeuge).<\/p><p>Was die Sicherheitsmassnahmen im benachbarten Ausland betrifft, wird die Schweiz regelmässig über den Zustand der ausländischen Reaktoren informiert. Grundlage für diesen Informationsaustausch sind bilaterale Abkommen. Nach dem Unfall in Japan kündigte Frankreich an, seine Kernkraftwerke zusätzlich auf die Erdbebengefährdung zu untersuchen, und Deutschland formulierte schärfere Sicherheitskriterien. Zudem hat die Europäische Union beschlossen, alle Kernkraftwerke in den Mitgliedstaaten einem \"Stresstest\" zu unterziehen.<\/p><p>3. Die Schutzräume in der Schweiz sind sehr robust ausgelegt. Sie bieten einen hohen Schutz bei Erdbeben bzw. Nachbeben und widerstehen auch Erdstössen, wie sie etwa beim sehr starken Beben in Japan vom 11. März 2011 aufgetreten sind. Gleichzeitig bieten die Schutzräume auch einen hohen Schutz gegen radioaktive Strahlung: Beim Durchzug einer radioaktiven Wolke wäre die radioaktive Strahlung im Schutzraum etwa 50- bis 100-mal weniger hoch als beim Aufenthalt im Freien, nach der Ablagerung der radioaktiven Partikel im Boden wäre die Strahlung bis zu 500-mal weniger hoch.<\/p><p>4. Die Bewältigung der Folgen eines Erdbebens in der Schweiz ist - wie die Bewältigung aller anderen natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen - Sache des Verbundsystems Bevölkerungsschutz. Dazu existieren auf allen staatlichen Stufen (Gemeinde\/Region, Kanton, Bund) speziell ausgebildete Führungsorgane, die im Katastrophenfall die Einsätze der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes (Feuerwehr, Polizei, Gesundheitswesen, technische Betriebe, Zivilschutz) koordinieren und führen. Falls notwendig, kann ebenfalls auf Ressourcen der Armee zurückgegriffen werden, die subsidiär unter ziviler Führung zum Einsatz kommen. Fachliche Unterstützung leistet ein Verbund von Fachstellen aus Wissenschaft und Bundesverwaltung.<\/p><p>Das Zusammenspiel dieser verschiedenen Organisationen bei der Bewältigung von Erdbeben wurde schon mehrfach geübt (z. B. Übung Rheintal 06) und ist auch Thema der nächstes Jahr stattfindenden grossen Übung Seismo 12.<\/p><p>5. Die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung wurde seit 2005 verschiedentlich kontrovers diskutiert. Die kantonalen Gebäudeversicherungen und die privaten Sachversicherer (vertreten durch den Schweizerischen Versicherungsverband) haben die Möglichkeiten, Machbarkeit und Voraussetzungen einer landesweit einheitlichen Versicherung für Erdbebenrisiken geprüft und einen konkreten Vorschlag erarbeitet. Zurzeit bestehen insbesondere zwischen dem Hauseigentümerverband und den Versicherungen sehr unterschiedliche Haltungen betreffend diesen Vorschlag. Im Juni 2010 haben die Versicherungen entschieden, das Projekt nicht weiter zu bearbeiten, solange ein klares politisches Signal für eine solche Lösung nicht vorliegt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund der Ereignisse in Japan folgende sicherheitsrelevanten Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Welche generellen Sicherheitsvorkehrungen bestehen in der Schweiz in Bezug auf Erdbeben?<\/p><p>2. Welche präventiven Massnahmen sind getroffen worden, damit von unseren und den grenznahen AKW bei Erdbeben keine wesentlichen Gefährdungen für die Bevölkerung ausgehen?<\/p><p>3. Bieten die Schutzräume genügend Schutz bei Nachbeben und\/oder bei Verstrahlungen?<\/p><p>4. Welche weiteren präventiven Sicherheitsmassnahmen und welche Schutz- respektive Sicherheitsorganisationen sind bereit und geschult, bei Gefahr eines starken Erdbebens in der Schweiz eingesetzt zu werden?<\/p><p>5. Warum gibt es in der Schweiz keine obligatorische Erdbebenversicherung?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ist unser Land vor Auswirkungen von Erdbeben genügend geschützt?"}],"title":"Ist unser Land vor Auswirkungen von Erdbeben genügend geschützt?"}