﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113160</id><updated>2023-07-27T23:25:01Z</updated><additionalIndexing>28;Wettbewerb;Unternehmenspolitik;Tätigkeitsbereich des Unternehmens;Legalität;SUVA;Versicherungsaufsicht;ausserparlamentarische Kommission</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2311</code><gender>m</gender><id>151</id><name>Miesch Christian</name><officialDenomination>Miesch</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4817</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104011602</key><name>SUVA</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030602</key><name>Tätigkeitsbereich des Unternehmens</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030403</key><name>Unternehmenspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020502</key><name>Legalität</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100116</key><name>Versicherungsaufsicht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806020201</key><name>ausserparlamentarische Kommission</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K070301</key><name>Wettbewerb</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-12T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-06-06T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-03-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2523</code><gender>m</gender><id>500</id><name>Pfister Theophil</name><officialDenomination>Pfister Theophil</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2369</code><gender>m</gender><id>304</id><name>Baumann J. 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Die Suva übt heute verschiedene Nebentätigkeiten entweder permanent oder im Sinne von Pilotprojekten aus. Es sind dies die Führung von Rehabilitationskliniken, die Entwicklung von Sicherheitsprodukten und deren Verkauf, die Beratung und Ausbildung im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie die Schadenerledigung für Dritte. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Verfassungsmässigkeit der betreffenden Nebentätigkeiten hat das Bundesamt für Justiz (BJ) in einem veröffentlichten Bericht vom 29. September 2008 Stellung genommen ("Teilmonopol, Zusatzversicherungen und Nebentätigkeiten der Suva", VPB 2009.1, S. 1). Das BJ kommt unter anderem zum Schluss, dass die Dienste, welche die Suva erbringen will, im öffentlichen Interesse liegen und in einem engen Bezug zu den Haupttätigkeiten der Suva stehen. Entsprechend seien die Nebentätigkeiten der Suva mit der Verfassung im Einklang. Mit der Aufnahme der Nebentätigkeiten der Suva in die Vorlage 2 zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG; SR 832.20) sollten insbesondere die Modalitäten der Ausübung dieser Nebentätigkeiten festgelegt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat in diversen Aussprachen seit 1996 über die Zukunft der Suva debattiert. Im Jahre 2002 hat sich der Bundesrat für die Strategie "Status quo + weitere Geschäftsfelder" entschieden, welche die Ausübung der erwähnten Nebentätigkeiten beinhaltet, und sich entschlossen, diese zusätzlichen Geschäftsfelder im Gesetz zu verankern. Da die erwähnten Nebentätigkeiten der Suva in einem engen Zusammenhang mit den im UVG ausdrücklich festgehaltenen Aufträgen stehen und nicht zuletzt der Senkung der Versicherungskosten und der Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten dienen, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) diese Nebentätigkeiten zu Beginn der Arbeiten für die Revision des UVG im Hinblick auf die parlamentarische Beratung nicht als problematisch erachtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gesetzlichen Grundlagen für die Nebentätigkeiten der Suva, welche der Bundesrat in seiner Botschaft zur Revision des UVG vom 30. Mai 2008 (BBl 2008 5395) zur Klärung der Rechtslage beantragt, wurden von der Mehrheit der Mitglieder der zuständigen Kommission des Nationalrates (SGK-N) gutgeheissen. Zu ausführlichen Diskussionen führte lediglich die Frage, ob die Suva Zusatzversicherungen zum UVG durchführen darf. Dabei ist festzuhalten, dass die Suva heute in diesem Bereich nicht tätig ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie bereits unter Ziffer 1 ausgeführt, wurden die Nebentätigkeiten der Suva im Hinblick auf die parlamentarische Beratung der UVG-Revision vom EDI nicht als problematisch erachtet. Das Parlament hat die Vorlage 2 der UVG-Revision bis zur Behandlung der Vorlage 1 im Nationalrat sistiert. Mit der Rückweisung der Vorlage 1 an den Bundesrat und der Sistierung der Vorlage 2 entstand eine neue Sachlage. Das EDI ist gegenwärtig daran, das weitere Vorgehen betreffend UVG-Revision zu bestimmen, und wird in diesem Rahmen auch die Frage der Nebentätigkeiten der Suva prüfen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat beschlossen, die UVG-Revisionsvorlage 1 an den Bundesrat zurückzuweisen und die Behandlung der Vorlage 2 zu sistieren. Die Vorlage 2 enthält eine heftig umstrittene Bestimmung betreffend die Zulassung der Suva zur Durchführung von Nebentätigkeiten. Die Zulassung der Suva zu diesen sogenannten "Nebentätigkeiten" wurde von namhaften Rechtsprofessoren und insbesondere auch von Herrn Professor Franz Jaeger, dem Verfasser der Kosten-Nutzen-Analyse zur obligatorischen Unfallversicherung, als verfassungswidrig bezeichnet. Auch die Wettbewerbskommission hat sich äusserst kritisch geäussert, hat sie doch festgehalten, dass allfällige Nebentätigkeiten nur dann im Gesetz verankert werden könnten, wenn sie durch ein Marktversagen oder Verteilprobleme begründet seien. Davon kann aber nicht ernsthaft die Rede sein. Überaus erstaunlich ist auch die Tatsache, dass der Bundesrat in seiner Botschaft vom Mai 2008 ausführt, die Suva übe bereits heute Nebentätigkeiten aus, ohne dazu durch eine rechtliche Grundlage legitimiert zu sein! Ganz besonders im Fokus der Kritik steht die in der Botschaft als unzulässige Generalklausel formulierte "Schadenabwicklung für Dritte". Ich frage deshalb den Bundesrat - auch im Hinblick darauf, dass es nun noch Jahre dauern wird, bis allenfalls geänderte UVG-Bestimmungen in Kraft gesetzt werden können -:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Muss sich nicht auch die Suva an das Legalitätsprinzip halten, welches Kernstück eines jeden Rechtsstaates ist und besagt, dass kein staatliches Handeln ohne gesetzliche Grundlage möglich ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er nicht auch der Meinung, dass er hier als Oberaufsichtsbehörde einschreiten und der Suva die Ausübung von Nebentätigkeiten, für die keine gesetzliche Grundlage existiert, untersagen sollte? Oder ist er nicht der Meinung, dass hier die Wettbewerbskommission eingeschaltet werden sollte?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Aktivitäten der Suva ohne gesetzliche Grundlage</value></text></texts><title>Aktivitäten der Suva ohne gesetzliche Grundlage</title></affair>