{"id":20113170,"updated":"2023-07-28T09:55:40Z","additionalIndexing":"28;Arbeitsbeschaffungsprogramm;Versicherungsleistung;Kanton;Beschäftigungspolitik;Arbeitslosenversicherung;Berufspraktikum;Jugendarbeitslosigkeit","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L04K01040102","name":"Arbeitslosenversicherung","type":1},{"key":"L05K0702030403","name":"Jugendarbeitslosigkeit","type":1},{"key":"L06K070203030101","name":"Arbeitsbeschaffungsprogramm","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L04K13020202","name":"Berufspraktikum","type":1},{"key":"L04K07020303","name":"Beschäftigungspolitik","type":2},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-12T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-05-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1300316400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1323644400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"11.3170","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Verordnung zum neuen Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht vor, dass Versicherte, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, während der Wartezeit an einem Berufspraktikum teilnehmen können, wenn die durchschnittliche Arbeitslosenquote der vergangenen sechs Monate in der Schweiz 3,3 Prozent übersteigt. Damit wird der kontraproduktive Ausschluss dieser Arbeitslosen von den arbeitsmarktlichen Massnahmen geringfügig gemildert.<\/p><p>Diesen Personen müsste es ermöglicht werden, an einem Berufspraktikum teilzunehmen, wenn in einem Kanton die durchschnittliche Arbeitslosenquote der vergangenen sechs Monate 3,3 Prozent übersteigt. <\/p><p>Als die damalige Bundespräsidentin den Ausgang der Volksabstimmung kommentierte, wies sie darauf hin, dem ablehnenden Votum der lateinischen Kantone, in denen die arbeitsmarktliche Situation angespannter ist, sei Rechnung zu tragen. Das liesse sich mit dieser Anpassung erreichen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In Artikel 64a Absatz 1 Buchstabe b des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) wird festgehalten, dass der Bundesrat im Falle erhöhter Arbeitslosigkeit für Versicherte während der Wartezeit die Teilnahme an Berufspraktika ermöglichen kann. Der Bundesrat präzisiert in Artikel 6 Absatz 1ter der Arbeitslosenversicherungsverordnung (Aviv), dass die Arbeitslosigkeit als erhöht gilt, wenn die durchschnittliche nationale Arbeitslosenquote der vergangenen sechs Monate 3,3 Prozent übersteigt. Die Referenzquote von 3,3 Prozent entspricht der durchschnittlichen nationalen Arbeitslosenquote während eines Konjunkturzyklus. <\/p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist es Wille des Gesetzgebers, den Zugang zu den obenerläuterten Berufspraktika nur in Rezessionszeiten zu ermöglichen. Würde sich der Zugang zu den Berufspraktika wie vom Motionär vorgeschlagen auf eine kantonale Arbeitslosenquote von 3,3 Prozent abstützen, so wäre es für Versicherte aus Kantonen mit einer dauerhaft überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquote selbst in Zeiten der Hochkonjunktur möglich, während der Wartezeit an Berufspraktika teilzunehmen. Eine solche Regelung würde jedoch zur Ungleichbehandlung von Versicherten in den Kantonen führen.<\/p><p>Versicherte, welche die spezifischen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können während der Wartezeit von 120 Tagen an anderen arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen. Es sind dies die Motivationssemester für Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung (Art. 64a Abs. 1 Bst. c Avig und Art. 6 Abs. 1bis Aviv) sowie die speziellen arbeitsmarktlichen Massnahmen wie Einarbeitungszuschüsse, Ausbildungszuschüsse und Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge nach den Artikeln 65ff. Avig. Zudem können Versicherte mit einer Wartezeit ab zehn Tagen (Art. 18 Abs. 1 Bst. a bis c Avig und Art. 6 Abs. 1 Aviv) seit dem 1. April 2011 während der Wartezeit an einem Bewerbungskurs teilnehmen oder eine Standortbestimmung vornehmen.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Berücksichtigung der nationalen Referenzquote die Ungleichbehandlung von Versicherten verhindert und dem Willen des Gesetzgebers entspricht, solche Berufspraktika nur in Rezessionsphasen zu ermöglichen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 6 Absatz 1ter der Arbeitslosenversicherungsverordnung dahingehend anzupassen, dass die Arbeitslosenquote des Kantons und nicht der Schweiz als Referenzquote dient, damit die Arbeitslosen, die einer längeren Wartezeit unterstehen und nicht zum ganzen Massnahmenpaket Zugang haben, wenigstens dort davon profitieren können, wo die arbeitsmarktliche Lage besonders prekär ist.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kantonale Gegebenheiten stärker berücksichtigen"}],"title":"Kantonale Gegebenheiten stärker berücksichtigen"}