{"id":20113171,"updated":"2023-07-28T07:37:45Z","additionalIndexing":"28;ältere\/r Arbeitnehmer\/in;Arbeitslose\/r;Taggeld;Versicherungsleistung;atypische Beschäftigung;Teilzeitarbeit;Arbeitslosenversicherung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L04K01040102","name":"Arbeitslosenversicherung","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":1},{"key":"L06K111001130401","name":"Taggeld","type":1},{"key":"L05K0702020101","name":"ältere\/r Arbeitnehmer\/in","type":1},{"key":"L06K070202010401","name":"Arbeitslose\/r","type":2},{"key":"L05K0702030204","name":"atypische Beschäftigung","type":2},{"key":"L05K0702030213","name":"Teilzeitarbeit","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-12T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-05-18T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1300316400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1323644400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"11.3171","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Versicherte ab 55 Jahren müssen für den Bezug von 520 Taggeldern nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) in den zwei Jahren, bevor sie sich arbeitslos gemeldet haben, eine Beitragszeit von 24 Monaten erfüllt haben. Die Beitragszeit fällt also genau mit der Rahmenfrist zusammen. Da heute der Arbeitsmarkt besonders instabil und flexibel geworden ist, kommt es immer häufiger vor, dass den Personen in dieser Zeitspanne ein paar wenige Arbeitstage fehlen und sie dadurch nicht die volle Beitragszeit aufweisen. Als Folge davon erleiden sie beträchtliche Nachteile (deutliche Verringerung der Avig-Leistungen), die in einem klaren Missverhältnis stehen zur geringen Dauer des Arbeits- und Beitragsunterbruchs. Dies betrifft in erster Linie - aber nicht nur - Personen, die bereits einmal arbeitslos waren. Denn die Wiedereingliederung von Arbeitslosen, insbesondere wenn sie über 55 Jahre alt sind oder eine IV-Rente erhalten, erfolgt häufig über befristete Arbeitsverhältnisse. Dazwischen können sich einzelne Tage ohne Arbeit ergeben, die bei einem Rückfall in die Arbeitslosigkeit den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung spürbar schmälern.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Seit dem 1. April 2011 können versicherte Personen, die über 55 Jahre alt sind oder die einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent aufweisen, maximal 520 Taggelder beziehen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist für die Beitragszeit mindestens 24 Monate lang Beiträge entrichtet haben (Art. 27 Abs. 2 Lit. c Avig). Diese neu geltende Regelung kann dazu führen, dass Versicherte die Beitragszeit von 24 Monaten nicht vollständig erfüllen. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn Versicherte im Verlauf der Rahmenfrist für die Beitragszeit die Stelle gewechselt und dazwischen einige Tage nicht gearbeitet haben oder wenn sie bei Beginn der Arbeitslosigkeit ein paar Tage mit der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung zuwarten.<\/p><p>Um solche Härtefälle zu vermeiden, hatte der Bundesrat in seiner Botschaft an das Parlament eine Beitragszeit von 22 Monaten innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist vorgeschlagen. Das Parlament hat den Vorschlag des Bundesrates abgeändert und eine Beitragszeit von mindestens 24 Monaten innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist beschlossen. Aus diesem Grund kann auf Verordnungsstufe keine vom Gesetz abweichende Regelung erlassen werden. Auf Verordnungsstufe hat der Bundesrat keinen Handlungsspielraum, und er beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Eine Reduktion der erforderlichen Beitragszeit kann ausschliesslich durch eine Gesetzesanpassung erfolgen. Unter Berücksichtigung der Diskussionen des Gesetzgebers zu dieser Frage muss eine entsprechende Gesetzesänderung nach Auffassung des Bundesrates vom Parlament vorgeschlagen werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich beauftrage den Bundesrat, in der Arbeitslosenversicherungsverordnung bei der Berechnung der Beitragszeit für Versicherte ab 55 Jahren eine Toleranzgrenze vorzusehen, sodass die betroffenen Personen auch bei einem kurzen Arbeitsunterbruch innerhalb der Rahmenfrist ihren Anspruch auf höchstens 520 Taggelder behalten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Toleranzgrenze im Avig"}],"title":"Toleranzgrenze im Avig"}