{"id":20113175,"updated":"2023-07-28T10:15:35Z","additionalIndexing":"24;Diktatur;Wirtschaftsbeziehungen;Konto;Bankgeschäft;Rechtssicherheit;Kapitalflucht;Beschlagnahme;Finanzplatz Schweiz;Bankeinlage;Transparenz;Wirtschaftsverkehr","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2338,"gender":"m","id":85,"name":"Frick Bruno","officialDenomination":"Frick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L05K1106020106","name":"Kapitalflucht","type":1},{"key":"L05K0807010203","name":"Diktatur","type":1},{"key":"L03K110402","name":"Bankgeschäft","type":1},{"key":"L04K05010103","name":"Beschlagnahme","type":1},{"key":"L04K05030207","name":"Rechtssicherheit","type":1},{"key":"L05K0703020103","name":"Konto","type":2},{"key":"L05K1106011201","name":"Finanzplatz Schweiz","type":2},{"key":"L05K1201020203","name":"Transparenz","type":2},{"key":"L04K07010203","name":"Wirtschaftsverkehr","type":2},{"key":"L05K0701020308","name":"Wirtschaftsbeziehungen","type":2},{"key":"L04K11040205","name":"Bankeinlage","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-06-06T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-05-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1300316400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307311200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2437,"gender":"f","id":373,"name":"Leumann Helen","officialDenomination":"Leumann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2552,"gender":"m","id":532,"name":"Stähelin Philipp","officialDenomination":"Stähelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2356,"gender":"m","id":277,"name":"Bieri Peter","officialDenomination":"Bieri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2722,"gender":"m","id":3919,"name":"Niederberger Paul","officialDenomination":"Niederberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2548,"gender":"m","id":528,"name":"Briner Peter","officialDenomination":"Briner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2380,"gender":"f","id":316,"name":"Egerszegi-Obrist Christine","officialDenomination":"Egerszegi-Obrist"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2640,"gender":"m","id":1149,"name":"Schwaller Urs","officialDenomination":"Schwaller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2459,"gender":"m","id":409,"name":"Hess Hans","officialDenomination":"Hess Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2559,"gender":"m","id":538,"name":"Bürgi Hermann","officialDenomination":"Bürgi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2724,"gender":"m","id":3921,"name":"Graber Konrad","officialDenomination":"Graber Konrad"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2561,"gender":"m","id":540,"name":"Lombardi Filippo","officialDenomination":"Lombardi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2667,"gender":"m","id":3831,"name":"Bischofberger Ivo","officialDenomination":"Bischofberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2746,"gender":"m","id":4033,"name":"Stadler Markus","officialDenomination":"Stadler Markus"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2466,"gender":"m","id":425,"name":"Schweiger Rolf","officialDenomination":"Schweiger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2575,"gender":"m","id":825,"name":"Germann Hannes","officialDenomination":"Germann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2338,"gender":"m","id":85,"name":"Frick Bruno","officialDenomination":"Frick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"11.3175","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Anfang 2011 vom Bundesrat gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung erlassenen Verordnungen sind Teil der seit vielen Jahren vom Bundesrat proaktiv verfolgten Politik im Kampf gegen die Geldwäscherei und für die Rückerstattung illegal erworbener Vermögenswerte. Die Schweiz hat ein eminentes Interesse daran zu verhindern, dass ihr Finanzplatz durch die Aufnahme von illegal erworbenen Geldern missbraucht wird, und hat ihre Gesetzgebung seit den Achtzigerjahren entsprechend angepasst. Der Bundesrat hat bereits in früheren Jahren von der verfassungsmässigen Ausnahmekompetenz Gebrauch gemacht und gestützt auf Artikel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 Vermögenswerte von politisch exponierten Personen gesperrt, so etwa 1986 im Fall Marcos oder 1997 im Fall Mobutu. Angesichts der aussergewöhnlichen politischen Ereignisse in Nordafrika von Anfang 2011 hat der Bundesrat allfällige Vermögenswerte der (ehemaligen) Staatsoberhäupter der betroffenen Staaten und ihrer Entourage in der Schweiz blockiert. Dieses Vorgehen hatte zwei Ziele: einerseits - im Sinne einer Präventivmassnahme - rasch zu handeln, um den Abzug von Vermögenswerten zu verhindern, die später gegebenenfalls als deliktisch angeeignete öffentliche Gelder erkannt werden; andererseits den Justizbehörden der betroffenen Staaten im Rahmen eines Strafverfahrens zu ermöglichen, Rechtshilfeersuche an die Schweiz zu richten und so allenfalls Vermögenswerte zurückzuerlangen. Tunesien und Ägypten haben in der Zwischenzeit denn auch entsprechende Rechtshilfeersuchen gestellt. Die unmittelbar aufeinanderfolgende Verabschiedung der vier Verordnungen hat zu einer verstärkten Sensibilisierung in den betroffenen Ländern beigetragen. Diese wurden darauf aufmerksam gemacht, dass die Schweiz im Grundsatz bereit ist - im Rahmen des geltenden Gesetzes -, Rechtshilfe zu leisten. Auch wurde das Phänomen der grassierenden Korruption breit diskutiert. Die starken Zeichen, die der Bundesrat mit seinem Vorgehen setzen wollte, wurden verstanden. Die heutige Ausgangslage hat sich deshalb im Vergleich zur Situation im Januar und Februar verändert. <\/p><p>Die Schweiz unterhielt - und unterhält weiterhin - enge Kontakte zu anderen Staaten, was die Entwicklungen in Nordafrika und im Nahen Osten betrifft. Mit den vom Bundesrat angeordneten Vermögenssperren betreffend Tunesien, Ägypten und Libyen hat die Schweiz schnell gehandelt, damit verhindert wird, dass allfällige deliktisch erworbene Vermögenswerte abgezogen und versteckt werden können. Das rasche und konsequente Handeln der Schweiz hat ihr im internationalen Umfeld Anerkennung eingebracht. Die EU hat in der Folge selber Blockierungsmassnahmen ergriffen, welche weitgehend in eine vergleichbare Richtung zielen. Die Uno hat dasselbe in Bezug auf die Côte d'Ivoire und Libyen getan.<\/p><p>Innerhalb der Bundesverwaltung hat ein interner Gedankenaustausch über die Blockierungsverordnungen stattgefunden. Zudem ist die Bundesverwaltung mit der Schweizerischen Bankiervereinigung in Kontakt. Sämtliche involvierte Kreise erachten diesen vertieften Austausch als nützlich und sind übereingekommen, auch in Zukunft regelmässig Kontakt zu halten. <\/p><p>Am 11. Mai 2011 hat der Bundesrat das EDA beauftragt, im Einvernehmen mit den betroffenen Ämtern eine formell-gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, aufgrund welcher er die Vermögenswerte von politisch exponierten Personen und deren Entourage vorsorglich blockieren kann. Diese formell-gesetzliche Grundlage wird die Kriterien und Modalitäten solcher Blockierungen präzisieren.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat unmittelbar nach den Machtwechseln in den nordafrikanischen Staaten die Vermögenswerte bisheriger Machthaber, ihrer Familien und ihres engeren Umfeldes in der Schweiz sperren lassen; dies, nachdem er während Jahrzehnten keine Vorbehalte geäussert hatte. Daraus ergeben sich Verunsicherungen sowohl aufseiten der Schweizer Wirtschaft als auch aufseiten ihrer ausländischen Geschäftspartner. Die Politik des Bundesrates ist nicht berechenbar. Sie bedarf der Klärung und der längerfristigen Ausrichtung:<\/p><p>Fehlende internationale Abstimmung: Staaten anderer Finanzplätze der westlichen Welt, die in direkter Konkurrenz zur Schweiz stehen und den gleichen politischen humanitären Werten wie die Schweiz verpflichtet sind, haben teilweise nicht, teilweise später und weniger weitgehende Massnahmen als die Schweiz getroffen. Diese fehlende internationale Abstimmung benachteiligt namentlich die Schweizer Finanzwirtschaft gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. Die Schweiz als \"Einzelgänger\" schadet sich selber erheblich.<\/p><p>Sprunghafte und unberechenbare Schweizer Politik: Während Jahrzehnten hat der Bundesrat keine Vorbehalte gegen Geschäftsbeziehungen mit den genannten Personenkreisen geäussert und erst gehandelt, nachdem der Machtwechsel erfolgt war. Deren Politik war in den vergangenen Jahren nicht anders als unmittelbar vor dem Machtwechsel. Bisher hat der Bundesrat auf ein Monitoring und eine regelmässige Beurteilung verzichtet. Ein regelmässiger Austausch zwischen Bund und denjenigen Kreisen, welche Vermögen verwalten, ist anzustreben. Damit kann die Schweiz auf mögliche Krisen optimal und koordiniert reagieren.<\/p><p>Gefährdung langfristiger Beziehungen: Kundenbeziehungen werden langfristig aufgebaut. Wer in Zukunft Staatspräsident sein oder zum engeren Machtzirkel gehören wird, lässt sich sehr oft nicht abschätzen. Wer auch nur entfernt damit rechnen muss, dass seine Vermögenswerte in der Schweiz zu einem späteren Zeitpunkt sehr kurzfristig gesperrt werden, wird die Kundenbeziehung mit einem Schweizer Finanzinstitut meiden.<\/p><p>Transparenz in der Anordnung von Vermögenssperren: Die Massnahmen des Bundesrates sind an sich \"nur\" präventiv. Aufgrund seiner Verordnung ist ein verbrecherischer Hintergrund der Gelder per se nicht gegeben, auch wenn es die Medien und die Öffentlichkeit zuweilen anders wahrnehmen. Dennoch hat die Sperrung von Vermögenswerten arbiträren Charakter, insbesondere vor dem Hintergrund der gewählten Kommunikation. Ein transparenter Prozess für die Anordnung von Vermögenssperren und eine offene Kommunikation ist nötig. Und es sind klare Kriterien festzulegen, nach denen der Bundesrat Vermögen sperrt.<\/p><p>Der Bundesrat ist aufgefordert darzulegen, wie er seine Politik in diesem Bereich längerfristig gestalten will, im Sinne einer berechenbaren Politik sowohl gegenüber der Schweizer Wirtschaft und ihren ausländischen Geschäftspartnern als auch gegenüber den ausländischen Staaten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sperrung ausländischer Vermögenswerte. Berechenbarkeit der Schweizer Politik gegenüber ausländischen Staaten und Partnern der Schweizer Wirtschaft"}],"title":"Sperrung ausländischer Vermögenswerte. Berechenbarkeit der Schweizer Politik gegenüber ausländischen Staaten und Partnern der Schweizer Wirtschaft"}