{"id":20113186,"updated":"2023-07-27T21:56:31Z","additionalIndexing":"66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Aargau;Meinungsbildung;Sachplan;Standort des Betriebes;Gleichbehandlung;Zürich (Kanton);Geologie","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2044,"gender":"f","id":61,"name":"Diener Lenz Verena","officialDenomination":"Diener Lenz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L05K0601020302","name":"Lagerung radioaktiver Abfälle","type":1},{"key":"L04K01020412","name":"Sachplan","type":1},{"key":"L05K0703040302","name":"Standort des Betriebes","type":1},{"key":"L04K16010402","name":"Geologie","type":1},{"key":"L05K0802030701","name":"Meinungsbildung","type":1},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":2},{"key":"L05K0301010123","name":"Zürich (Kanton)","type":2},{"key":"L05K0301010101","name":"Aargau","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-09-28T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-05-11T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1300316400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1317160800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2044,"gender":"f","id":61,"name":"Diener Lenz Verena","officialDenomination":"Diener Lenz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"11.3186","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Ziel des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager ist es, einen geeigneten Standort für die Lagerung radioaktiver Abfälle zu finden. Für hochaktive Abfälle hat die Nagra drei Standorte vorgeschlagen und versichert, sie seien alle geeignet und punkto Sicherheit gleichwertig. Wie sich nun zeigt, ist diese Aussage nicht aufrechtzuerhalten, denn die erdwissenschaftlichen Grundlagen sind an den drei Standorten sehr unterschiedlich.<\/p><p>Weil der Entsorgungsnachweis für hochradioaktive Abfälle am Standort Zürich Nord-Ost (ehemals Zürcher Weinland, Benken) gemacht wurde, ist dieser Standort mit spezifischen Bohrungen und 3D-Seismik gründlich untersucht worden - nicht so die zwei anderen vorgeschlagenen Standorte Nördlich Lägern und Jura-Ost (ehemals Bözberg). Es besteht die Gefahr, dass sich die beiden letztgenannten Standorte bei genauerer Untersuchung als geologisch ungeeignet herausstellen.<\/p><p>Bevor die Standortauswahl eingeschränkt wird, müssen die drei Standorte gleich gut untersucht sein, damit Vergleichbarkeit herrscht. Die zwei noch wenig untersuchten Standorte, Nördlich Lägern und Jura-Ost (ehemals Bözberg), müssen so bald wie möglich mit 3D-Seismik und mit Bohrungen genauer untersucht werden. Die Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone und die kantonale Arbeitsgruppe Sicherheit fordern in ihrer Stellungnahme zum Sachplanverfahren Etappe 1 ebenfalls diese geologischen Untersuchungen in Etappe 2.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 25. August 2010 auf die Interpellation Fehr Hans-Jürg 10.3467, \"Offene Fragen zum Endlager für Atommüll\", die sicherheitstechnischen Kriterien aufgelistet, welche in Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager zu einer systematischen Auswahl von potenziellen Standortgebieten geführt haben.<\/p><p>Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende 2011 über die definitive Festlegung der Standortgebiete entscheiden. Auf dem Weg zur Standortsuche muss die Nagra in Etappe 2 mindestens je zwei Standorte für ein Lager für hochradioaktive Abfälle (HAA) und ein Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA) vorschlagen. Höchste Priorität hat die Langzeitsicherheit. Daher muss die Nagra in Etappe 2 quantitative provisorische Sicherheitsanalysen und einen sicherheitstechnischen Vergleich der Standorte durchführen. Dies erfordert einen ausreichenden Kenntnisstand über die geologischen Gegebenheiten an den Standorten. Die Nagra hatte die Aufgabe, zuhanden des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) vor Beginn von Etappe 2 aufzuzeigen, ob der Kenntnisstand ausreichend ist oder ob für Etappe 2 zusätzliche Untersuchungen, z. B. auch bewilligungspflichtige Sondierbohrungen, notwendig sind. Am 25. November 2010 publizierte das Bundesamt für Energie den Nagra-Bericht zum Kenntnisstand für Etappe 2. Laut Nagra reicht der Kenntnisstand nach Abschluss der laufenden und noch geplanten Untersuchungen aus, um in Etappe 2 die Gebiete aus sicherheitstechnischer Sicht zuverlässig beurteilen und vergleichen zu können.<\/p><p>Das Ensi kommt in seiner am 28. März 2011 veröffentlichten Stellungnahme zum Schluss, dass die vorgelegten geologischen Informationen zusammen mit den geplanten weiteren geologischen Untersuchungen und dem ergänzenden 2D-Seismik-Messnetz der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ausreichen, um für die Standortgebiete Jura Ost und Nördlich Lägern belastbare Aussagen über Tiefenlage, Mächtigkeit und das Platzangebot für ein SMA- und ein HAA-Lager machen zu können. Durch die Bohrungen Weiach im Standortgebiet Nördlich Lägern und Riniken im Standortgebiet Jura Ost ist die Kalibrierung der geplanten Seismikmessungen sichergestellt. Die provisorischen Sicherheitsanalysen und der sicherheitstechnische Vergleich in Etappe 2 können somit durchgeführt werden. Gemäss Ensi sind deshalb in Etappe 2 keine im Sinne des Kernenergiegesetzes bewilligungspflichtigen erdwissenschaftlichen Untersuchungen (z. B. Sondierbohrungen) erforderlich.<\/p><p>Zurzeit überprüfen die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit sowie die kantonale Expertengruppe Sicherheit den Bericht der Nagra. Sollte sich aufgrund einer technisch-wissenschaftlichen Gesamtbeurteilung zeigen, dass bewilligungspflichtige Untersuchungen erforderlich sind, müssen diese von der Nagra im weiteren Auswahlverfahren durchgeführt werden. Ist dies nicht notwendig, sind in Etappe 2 jedoch keine Bohrungen oder andere bewilligungspflichtige Untersuchungen durchzuführen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die potenziellen Standorte für hochaktive Abfälle (HAA) Nördlich Lägern und Jura-Ost (ehemals Bözberg) müssen in Etappe 2 des Sachplanverfahrens für geologische Tiefenlager (und nicht erst in Etappe 3, wie heute vorgesehen) geologisch untersucht werden. Die geologischen Untersuchungen sollen entsprechend der Region Zürich Nord-Ost (ehemals Zürcher Weinland) 3D-Seismik und spezifische Bohrungen enthalten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Fehlender Gleichstand des Wissens in den potenziellen Standortregionen für geologische Tiefenlager für hochradioaktive Abfälle"}],"title":"Fehlender Gleichstand des Wissens in den potenziellen Standortregionen für geologische Tiefenlager für hochradioaktive Abfälle"}