﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113191</id><updated>2023-07-28T11:10:33Z</updated><additionalIndexing>24;Staatssteuer;Steuertarif;Steuererhebung;Erbschaftssteuer;Ländervergleich;Steuerrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2393</code><gender>m</gender><id>330</id><name>Hochreutener Norbert</name><officialDenomination>Hochreutener</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4817</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070501</key><name>Erbschaftssteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070602</key><name>Steuererhebung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107030103</key><name>Steuertarif</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070312</key><name>Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K02022201</key><name>Ländervergleich</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070210</key><name>Staatssteuer</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-12T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-05-18T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-03-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2393</code><gender>m</gender><id>330</id><name>Hochreutener Norbert</name><officialDenomination>Hochreutener</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3191</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Wiederholt wurde in den letzten Jahren die Einführung einer Erbschaftssteuer des Bundes gefordert. Regelmässig wurde dieses Begehren abgelehnt. Dies geschah meist aus einer verkürzten Sicht, die sich auf die spezifischen Eigenheiten der jeweiligen Vorstösse konzentrierte. Dagegen fehlt bis anhin eine Beurteilung einer nationalen Erbschaftssteuer als Element des gesamten Steuersystems. Eine solche Beurteilung samt den entsprechenden Grundlagen wäre geeignet, die Diskussion zu versachlichen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat bereits vor einigen Jahren eine gegebenenfalls neu einzuführende Bundes-Erbschaftssteuer und -Schenkungssteuer im Hinblick auf ihr Einnahmenpotenzial evaluiert. In einem Arbeitspapier (vgl. M. Daepp, "Zum Einnahmenpotenzial einer Bundes-Erbschafts- und -Schenkungssteuer", Bern 2003, publiziert auf der Website der ESTV unter Dokumentation / Zahlen und Fakten / Arbeitspapiere unterstes Dokument) werden für diverse mögliche Steuersätze und Freibeträge die potenziellen Steuereinnahmen geschätzt und dargestellt (S. 22-26). Danach wird das Einnahmenpotenzial einer nationalen Erbschafts- und Schenkungsteuer auf maximal 3,5 Milliarden Franken geschätzt. Dabei wird von einem gesamtschweizerischen Erbanfall von 18 bis 22 Milliarden Franken und Schenkungen in Höhe von 6 bis 7 Milliarden Franken pro Jahr ausgegangen. Die Steuersätze bei dieser Maximalvariante sind 0 Prozent für Ehegatten, 8 Prozent für Nachkommen, 20 Prozent für Vorfahren und Geschwister, 40 Prozent für übrige Verwandte, 50 Prozent für Nichtverwandte; auf einen Freibetrag wird jeweils verzichtet. Die Schätzungen basieren auf Daten einzelner Kantone aus unterschiedlichen Jahren in der Periode von 1995 bis 2002. Es handelt sich um eine statische Betrachtung auf Basis historischer Daten; allfällige Verhaltensänderungen sind also nicht erfasst. Aktuellere Schätzungen liegen nicht vor. Aus demografischen Gründen und weil die Vererbung grosser, in der Nachkriegsperiode aufgebauter Vermögen ansteht, wird die Steuerbasis künftig zunehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Erbschaftxsteuer wird in vielen Ländern in unterschiedlicher Form erhoben. Besteuert wird entweder der Nachlass (Betrag, den der Verstorbene hinterlässt) oder der Erbanfall (Betrag, den der einzelne Erbe erhält). Die Ausgestaltung unterscheidet sich nach Höhe des besteuerten Vermögens, Verwandtschaftsgrad, Steuerbefreiungen, Steuerfreibeträgen und persönlichen Abzügen. International lässt sich eine Tendenz feststellen, vor allem bei Übergängen zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und direkten Nachkommen auf eine Erhebung zu verzichten. Einige Länder haben die Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft, im Gegenzug jedoch andere Steuern für Übertragungen unter fernen Verwandten und Dritten eingeführt oder aufrechterhalten. Neben der Schweiz kennen im OECD-Raum Norwegen und Frankreich gleichzeitig eine Vermögens- und eine Erbschaftsteuer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Steuerausfälle der Kantone könnten über Kantonsanteile an der nationalen Erbschaftssteuer kompensiert werden. Da bei einer nationalen Erbschaftsteuer der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen (nicht aber international) ausgeschaltet wird, dürfte diese Steuer auf Bundesebene mehr Einnahmen generieren als auf kantonaler Ebene. Die ESTV schätzt, dass mit einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer, in deren Rahmen auch Nachkommen besteuert würden, sich das Steueraufkommen selbst bei moderaten Sätzen und angemessenen Freibeträgen für die Nachkommen gegenüber heute mehr als verdoppeln liesse.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Fiskalquote ist die Summe aller Steuern von Bund, Kantonen, Gemeinden und der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt. Eine fiskalquotenneutrale Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer würde entsprechende Senkungen bei anderen Steuern von Bund, Kantonen, Gemeinden oder bei obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen bedingen. Mit der Einführung einer nationalen Erbschaftsteuer würde die Besteuerungskompetenz von den Kantonen auf den Bund übergehen. Deshalb würden kompensierende Steuersenkungen beim Bund oder bei den obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen im Vordergrund stehen. Aufgrund der Steuerautonomie der Kantone kann der Bund die Kantone nicht zu kompensierenden Massnahmen verpflichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Soll der Ertrag einer nationalen Erbschaftssteuer zur gezielten Entlastung von Familien verwendet werden, so könnte dies mittels einer entsprechenden Zweckbindung der Einnahmen bewerkstelligt werden. Zweckbindungen können unterschiedlich beurteilt werden: Aus Budgetsicht sind sie grundsätzlich abzulehnen. Aus Anreizsicht sollten Zweckbindungen nur dann zur Anwendung gelangen, wenn zwischen Steuer und Verwendung der Einnahmen ein kausaler Zusammenhang besteht; diese Voraussetzung wäre im vorliegenden Fall nicht gegeben. Aus Sicht der politischen Entscheidungsfindung schliesslich werden Zweckbindungen günstig beurteilt, da sie eine Verknüpfung von Einnahmen- und Ausgabenentscheiden ermöglichen; da die Bürger gleichzeitig über Ausgaben und deren Finanzierung entscheiden, können sie ihre Präferenzen besser zum Ausdruck bringen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Erbschaftssteuern verursachen ein Liquiditätsproblem, wenn Unteilbarkeiten vorliegen (Unternehmen, Immobilien) und keine Veräusserung erfolgen soll. Zur Lösung dieses Liquiditätsproblems gibt es verschiedene Möglichkeiten: Eine erste Möglichkeit ist ein Steueraufschub oder eine Steuerstundung. Zweitens können gezielte Steuererleichterungen (Steuervergünstigungen) gewährt werden. Eine dritte Möglichkeit sind tiefe Steuersätze für Nachkommen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Angesichts der Diskussion um eine nationale Erbschaftssteuer drängt es sich auf, die Rahmenbedingungen einer Erbschaftssteuer und die mögliche Verwendung des Steuerertrags in einem ersten Überblick und damit das Spektrum der politischen Optionen zu klären. Der Bundesrat wird daher um die Beantwortung der folgenden grundlegenden Fragen ersucht:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welches wäre der mögliche Ertrag einer solchen Steuer je nach Freibeträgen, Tarifen und Einbezug von Erben verschiedener Verwandtschaftsgrade?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie ist die Erbschaftssteuer in anderen Ländern (OECD-Staaten) ausgestaltet und mit welchen Steuern (z. B. Vermögenssteuern) ist sie dort kombiniert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. In welcher Art könnten die Steuerausfälle der Kantone kompensiert werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie könnte die Einführung einer solchen Steuer fiskalquotenneutral gestaltet werden? Wäre es denkbar, die Kantone zu gezielten Senkungen ihrer Steuern zu veranlassen, indem entsprechende Steuerausfälle aus dem Ertrag der nationalen Erbschaftssteuer kompensiert würden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie könnte der Ertrag einer Erbschaftssteuer gezielt zur Entlastung der Familien z.B. durch Beitragssenkungen bei den obligatorischen Sozialversicherungen eingesetzt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie kann eine Belastung der KMU vermieden werden, welche deren Existenz gefährden würde?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Eckwerte für eine nationale Erbschaftssteuer</value></text></texts><title>Eckwerte für eine nationale Erbschaftssteuer</title></affair>