{"id":20113234,"updated":"2023-07-28T13:21:18Z","additionalIndexing":"24;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;Steuererhebung;Prognose;Haushaltsplan;Kapitaleinkommen;Verrechnungssteuer;Kapitalanlage","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L04K11070407","name":"Unternehmenssteuer","type":1},{"key":"L05K1106020101","name":"Kapitalanlage","type":1},{"key":"L05K1107040601","name":"Verrechnungssteuer","type":1},{"key":"L04K11070602","name":"Steuererhebung","type":1},{"key":"L04K11070304","name":"Steuerabzug","type":1},{"key":"L05K1602010701","name":"Prognose","type":2},{"key":"L02K1102","name":"Haushaltsplan","type":2},{"key":"L05K0704050208","name":"Kapitaleinkommen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-04-12T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-04-06T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1300402800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1302559200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2587,"gender":"f","id":1144,"name":"Brunschwig Graf Martine","officialDenomination":"Brunschwig Graf"},"type":"speaker"}],"shortId":"11.3234","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Aufgrund der Volatilität des Reingewinnes der Verrechnungssteuer hat der Bundesrat ab dem Jahr 2005 jeweils Einnahmen von 3 Milliarden Franken budgetiert. In den Jahren 2002, 2003 und 2004 wurden 3,7, 3,9 und 2,7 Milliarden Franken budgetiert.<\/p><p>Dies ergibt folgende Übersicht:<\/p><p>- 2002: Budget, 3700 Millionen Franken; Resultat, 2605; Differenz, minus 1095;<\/p><p>- 2003: Budget, 3900 Millionen Franken; Resultat, 1632; Differenz, minus 2268;<\/p><p>- 2004: Budget, 2700 Millionen Franken; Resultat, 2620; Differenz, minus 180;<\/p><p>- 2005: Budget, 3000 Millionen Franken; Resultat, 3979; Differenz, 979;<\/p><p>- 2006: Budget, 3000 Millionen Franken; Resultat, 3927; Differenz, 927;<\/p><p>- 2007: Budget, 3000 Millionen Franken; Resultat, 4211; Differenz, 1211;<\/p><p>- 2008: Budget, 3000 Millionen Franken; Resultat, 6446; Differenz, 3446;<\/p><p>- 2009: Budget, 3000 Millionen Franken; Resultat, 4367; Differenz, 1367;<\/p><p>- 2010: Budget, 3000 Millionen Franken; Resultat, 4720; Differenz, 1720.<\/p><p>Der Bundesrat hält fest, dass aufgrund der ihm bisher bekannten Angaben von Gesellschaften betreffend ihre Vorhaben für das Jahr 2011 die heute bekannten Rückzahlungen von Agio-Reserven von 8 Milliarden Franken im Jahr 2011 einen Einbruch von rund 1,2 Milliarden beim Gewinn der Verrechnungssteuer bewirken. Die in diesem Jahr fehlenden 2,8 Milliarden Einnahmen (35 Prozent von 8 Milliarden) werden durch den Rückgang der Akontozahlungen im selben Jahr, im Umfang von rund 1,6 Milliarden, zum Teil aufgefangen. Dieser Einbruch ist systemimmanent. Die Rückerstattungsmasse wird sich erst ab dem Jahr 2012 zurückbilden. Die fehlenden 1,2 Milliarden Franken werden somit in den Folgejahren durch die Rückgänge bei der Rückerstattung ausgeglichen. Die verrechnungssteuerfreie Rückzahlung wird auch ausländischen Investoren zugutekommen, indem dem Bund die ihm gemäss den Doppelbesteuerungsabkommen verbleibende \"Sockelsteuer\" verlorengeht. Diese \"Sockelsteuer\" beträgt in der Regel 15 Prozent. Aufgrund eines langjährigen Durchschnittes verbleiben dem Bund rund 10 Prozent der Einnahmen aus der Verrechnungssteuer. Der Umstand, dass dieser Gewinn aus verschiedensten Quellen stammt (Obligationen, Anlagefonds, Kundenguthaben, Dividenden), verunmöglicht einen genauen Rückschluss auf das Segment der Dividenden. Aufgrund dieser Eckwerte schätzt der Bundesrat den Ausfall bei der Verrechnungssteuer zwischen 200 und 300 Millionen Franken pro 8 Milliarden Bruttorückzahlung von Agio-Reserven.<\/p><p>Aufgrund des Erfahrungswertes, wonach die Beteiligungsquote von privaten Personen bei Publikumsgesellschaften rund 10 Prozent beträgt, fliessen diesen bei einer Bruttorückzahlung von 8 Milliarden Franken rund 800 Millionen Franken zu. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent beträgt die Einbusse bei den Einkommenssteuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden rund 240 Millionen Franken. Von diesem Betrag wäre, wenn bekannt, der Anteil ausländischer Beteiligungsinhaber in Abzug zu bringen.<\/p><p>2.1 Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, liegt den Ausfallberechnungen lediglich die Anzahl der von den steuerfreien Rückzahlungen betroffenen natürlichen Personen zugrunde.<\/p><p>2.2 Wie folgende Tabelle aufzeigt, variieren die Einnahmen der Verrechnungssteuer im Segment der Dividenden von Beteiligungsrechten von Jahr zu Jahr erheblich:<\/p><p>- 2002: 17 958 Millionen Franken Einnahmen der Verrechnungssteuer auf Dividenden;<\/p><p>- 2003: 14 187;<\/p><p>- 2004: 35 030;<\/p><p>- 2005: 13 509;<\/p><p>- 2006: 15 780;<\/p><p>- 2007: 21 468;<\/p><p>- 2008: 19 105;<\/p><p>- 2009: 15 633;<\/p><p>- 2010: 19 146.<\/p><p>Pro Jahr liefern dem Bund rund 24 000 Kapitalgesellschaften die Verrechnungssteuer auf Beteiligungsrechten ab.<\/p><p>Der Bundesrat kann keine Annahmen über das zukünftige Verhalten der bisher erfassten 110 Gesellschaften treffen. Jedes einzelne Unternehmen entscheidet, ob es eine ordentliche Dividende oder eine Rückzahlung der Agio-Reserve vornehmen will. Ferner hängt der Entscheid auch davon ab, ob die Unternehmung die Mittel dazu hat, und vom Umfang ihrer Agio-Reserve. Der Bundesrat hat in seinen Verlautbarungen lediglich festgehalten, dass die bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegenden Eingaben per Ende Februar 2011 einen Umfang von 200 Milliarden Franken Agio-Reserven haben und dass verschiedene Unternehmen in ihren Jahresberichten 2010 oder in Pressemitteilungen Rückzahlungen von Agio-Reserven bekanntgegeben haben. Letztere belaufen sich auf 8 Milliarden Franken.<\/p><p>2.3\/2.4 Wie bereits in der Antwort zur Frage 2.2 festgehalten, hat der Bundesrat über den Umfang der zukünftigen Rückzahlungen von Agio-Reserven keine Schätzung vorgenommen. Er hat lediglich aufgrund der heute bekannten Rückzahlungen von 8 Milliarden Franken im Jahr 2011 eine Schätzung der Steuerausfälle bei der Verrechnungssteuer und den direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden beziffert.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit 1. Januar 2011 ist das Kapitaleinlageprinzip in Kraft. Der Bundesrat spricht von resultierenden Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer kurzfristig für das Jahr 2011 von 1,2 Milliarden Franken und langfristig bei der Verrechnungs- und der Einkommenssteuer von 400 bis 600 Millionen Franken jährlich. Wir bitten den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Kann er aufzeigen, in welcher Grössenordnung sich die Abweichungen zwischen den budgetierten und den tatsächlichen Jahreseinnahmen bei der Verrechnungssteuer in den letzten Jahren bewegten? Ist er der Meinung, dass die aus der Einführung des Kapitaleinlageprinzips resultierenden Steuerausfälle bei der Verrechnungssteuer angesichts der üblichen jährlichen Abweichungen zwischen budgetierten und tatsächlichen Jahreseinnahmen bei dieser Steuer ins Gewicht fallen?<\/p><p>2. Wie kommt die Schätzung des Bundesrates der Steuerausfälle zustande?<\/p><p>2.1 Hat er berücksichtigt, dass vom Kapitaleinlageprinzip lediglich natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie ausländische Aktionäre generell, insbesondere auch multinationale Unternehmen betroffen sind, nicht aber juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, Pensionskassen, die AHV und andere institutionelle Anleger?<\/p><p>2.2 Welche Annahmen trifft er über die zukünftige Ausschüttungs- und Rückzahlungspolitik der betreffenden Unternehmen in den nächsten Jahren?<\/p><p>2.3 Hat er in seiner Schätzung berücksichtigt, dass ein Teil der angekündigten Rückzahlungen von Kapitaleinlagen von Unternehmen stammt, die ihren Sitz erst seit Kurzem in der Schweiz haben?<\/p><p>2.4 Hat er berücksichtigt, dass nicht alle Ausschüttungen erfolgen können, weil die Mittel dazu fehlen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kapitaleinlageprinzip. Mit welchen Mindereinnahmen ist zu rechnen?"}],"title":"Kapitaleinlageprinzip. Mit welchen Mindereinnahmen ist zu rechnen?"}