﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113241</id><updated>2023-07-28T09:54:53Z</updated><additionalIndexing>66;Tarif;Energiepreis;elektrische Energie;Preistafel;Energieverbrauch</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2699</code><gender>m</gender><id>3896</id><name>Malama Peter</name><officialDenomination>Malama</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4817</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K17030301</key><name>elektrische Energie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1701010605</key><name>Energiepreis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K110503020101</key><name>Tarif</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1105030203</key><name>Preistafel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1701010602</key><name>Energieverbrauch</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-11-29T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2011-05-25T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-03-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-11-29T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2699</code><gender>m</gender><id>3896</id><name>Malama Peter</name><officialDenomination>Malama</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3241</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Mehrheit der Schweizer Stromversorgungsunternehmen verlangt von ihren Kunden - unabhängig von deren Stromverbrauch - eine Grundgebühr. Bei Kunden mit niedrigem Stromverbrauch macht diese rasch einen Drittel der Stromkosten aus; bei Kunden mit hohem Stromverbrauch fallen Grundgebühren hingegen kaum ins Gewicht. Somit wird der durchschnittliche Strompreis mit jeder Kilowattstunde, die man mehr verbraucht, günstiger (Tarifdegression) - Kunden, die Strom sparen, werden so bestraft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anders gesagt führen Grundgebühren also dazu, dass bei einem niedrigen Stromverbrauch der Durchschnittspreis pro Kilowattstunde höher ist als bei einem hohen Stromverbrauch. Sie kommen damit einem Mengenrabatt gleich und widersprechen so dem Ziel einer sparsamen und rationellen Energienutzung (Art. 1 Abs. 2b EnG). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Gründen sollen Grundgebühren in der ganzen Schweiz abgeschafft werden und zusammen mit den Zählermieten wie die Netznutzungskosten auf die Kilowattstunde-Preise umgelegt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Alternative zu Grundgebühren stellt ein sogenannter Minimalbetrag oder ein sogenanntes Minimalentgelt dar (eingeführt z. B. beim EWZ Zürich, IWB Basel und SIL Lausanne). Ein Minimalbetrag wird nur dann fällig, wenn ein Kunde bzw. eine Konsumstelle keinen Strom oder eine äusserst niedrige Strommenge verbraucht (z. B. einzelne Garagen mit eigenem Stromzähler). Beispielsweise könnte auf der untersten Netzebene (also für Privathaushalte) ein Minimalbetrag von sechs bis acht Franken in Rechnung gestellt werden, wenn der Gesamtbetrag aller Gebühren für die Netznutzung in einem Monat unter eben diesem Betrag von sechs bis acht Franken liegt. Im Gegensatz zur Grundgebühr, die zusätzlich zu den Kosten für den effektiv verbrauchten Strom immer - bei hohen wie bei niedrigen Verbräuchen - anfällt, wird der Minimalbetrag ausschliesslich in speziellen Fällen, nämlich nur bei äusserst niedrigen Verbräuchen, erhoben.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Bei der Grundgebühr handelt es sich um das Entgelt für die Netznutzung. Dieses deckt die Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb der Netzinfrastruktur. Gemäss Artikel 14 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Stromversorgung vom 23. März 2007 (Stromversorgungsgesetz, StromVG; SR 734.7) muss das Netznutzungsentgelt so ausgestaltet sein, dass die entsprechenden Tarife die von den Endverbrauchern verursachten Kosten widerspiegeln. Wie sich aus den Regeln zur Kostenwälzung (Anlastung von Kosten des Verteilnetzes) gemäss Artikel 16 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (SR 734.71) ergibt, geht auch der Gesetzgeber davon aus, dass ein nicht unerheblicher Anteil der anrechenbaren Netzkosten fix ist und demzufolge zum Beispiel auch in Abhängigkeit zur Leistung und nicht zur bezogenen Energie auf die einzelnen Netzebenen zu verteilen ist (nämlich im Verhältnis 30 Prozent verbrauchs- und 70 Prozent leistungsabhängig).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Umstellung der Tarife gemäss der Motion widerspricht also dem bestehenden StromVG, welches Kostentransparenz und entsprechende Wälzung verlangt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat bis im Herbst 2011 eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, Variante 2 umzusetzen. Dabei werden die in der Motion angebrachten Anliegen auch geprüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, um die Stromtarifmodelle, welche eine Grundgebühr enthalten, abzuschaffen und so degressive Stromtarife zu verhindern.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Degressive Stromtarife verhindern. Abschaffung der Grundgebühr</value></text></texts><title>Degressive Stromtarife verhindern. Abschaffung der Grundgebühr</title></affair>