{"id":20113248,"updated":"2023-07-28T13:39:16Z","additionalIndexing":"66;nukleare Sicherheit;Bern (Kanton);Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2747,"gender":"f","id":4036,"name":"Streiff-Feller Marianne","officialDenomination":"Streiff"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L04K17010113","name":"Kraftwerksstilllegung","type":1},{"key":"L04K17030106","name":"nukleare Sicherheit","type":1},{"key":"L05K0301010104","name":"Bern (Kanton)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-08T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-05-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1300402800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307484000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2744,"gender":"f","id":4031,"name":"Ingold Maja","officialDenomination":"Ingold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2747,"gender":"f","id":4036,"name":"Streiff-Feller Marianne","officialDenomination":"Streiff"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"11.3248","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Mühleberg ist eines der ältesten Kernkraftwerke der Schweiz und ging 1972 ans Netz. Seine Sicherheit gab in den letzten Jahren immer wieder zu Diskussionen Anlass. So würde es einem stärkeren Erdbeben nicht standhalten. Die Kühlungssysteme sind nicht mehrfach redundant ausgelegt wie in anderen Kernkraftwerken. Das Betriebsgebäude schützt lediglich vor Wettereinflüssen, nicht aber vor Dampfaustritt, stark erhöhtem Druck oder beispielsweise einem Flugzeugabsturz. Vor allem aber geben die Risse im Kernmantel und im Reaktordruckgefäss zu Besorgnis Anlass. Sie sind in den letzten Jahren um mehr als einen Meter gewachsen. Im Störfall dürften wesentliche Anlageteile nur schwer zugänglich sein. Die Ohnmacht und Hilflosigkeit, mit der in Japan momentan zu Werke gegangen wird, lässt einen erschaudern beim Gedanken an einen ähnlichen Störfall in Mühleberg. Ein Eingreifen wäre kaum mehr möglich.<\/p><p>40 Jahre Betriebsdauer sind für ein Kernkraftwerk genug. Mühleberg muss in den nächsten Jahren ohnehin vom Netz genommen werden. Es bringt nichts und ist gefährlich, diesen Entscheid hinauszuzögern. Er muss jetzt an die Hand genommen werden. Natürlich kann man das Werk nochmals ein paar Jahre lang billigen Strom liefern lassen. Aber wenn dann etwas passiert, wie sehr würde man sich wünschen, man hätte vor einem Jahr die Stilllegung beschlossen! Zu bedenken gilt es schliesslich auch, dass die atomfreundliche Regierung Deutschlands vergleichbare Werke vom Netz genommen hat. Der Bund darf nicht länger mit dem nuklearen Feuer spielen und muss die Stilllegung des Kernkraftwerkes Mühleberg bei nächster Gelegenheit anordnen - zum Beispiel anlässlich der Jahresrevision im Sommer.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Gemäss der schweizerischen Kernenergiegesetzgebung darf ein Kernkraftwerk so lange betrieben werden, als seine Sicherheit gewährleistet ist. Die Sicherheit ist dann gewährleistet, wenn die in der Betriebsbewilligung festgehaltenen Auflagen sowie die Bestimmungen des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG, SR 732.1) und alle Bestimmungen der für den Betrieb einer Kernanlage massgebenden Verordnungen erfüllt sind. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat zudem in einer Reihe von Richtlinien die einzelnen Artikel der gesetzlichen Vorgaben konkretisiert. Es ist die gesetzliche Aufgabe des Ensi, darüber zu wachen, dass die Anlagenbetreiber diese Vorgaben jederzeit erfüllen und allen Sicherheitsbelangen ihrer Anlagen mit der notwendigen Tiefe und dem notwendigen Umfang nachkommen.<\/p><p>Die technischen Kriterien für die Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks sind in der Verordnung des UVEK vom 16. April 2008 über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken (SR 732.114.5) geregelt. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist noch bei keinem Schweizer Kernkraftwerk ein Kriterium zur Ausserbetriebnahme erfüllt. Wäre ein Ausserbetriebnahmekriterium erfüllt, müsste das Ensi die Abschaltung des betroffenen Kernkraftwerkes verfügen. <\/p><p>Nach den Ereignissen in Japan hat das Ensi am 18. März 2011 verfügt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz die Sicherheit ihrer Anlagen bei Erdbeben und Hochwasser unverzüglich zu überprüfen haben. Zudem mussten die Betreiber bis zum 31. März Fragen zur Kühlmittelversorgung der Brennelementlagerbecken und zur Brennelementbeckenkühlung beantworten. Als sofort umzusetzende, zusätzliche Sicherheitsvorkehrung müssen die Kernkraftwerke in der Schweiz ab dem 1. Juni 2011 Zugang zu einem externen, erdbeben- und überflutungssicheren Lager für Einsatzmittel zur Bekämpfung schwerer Unfälle haben. Die Betreiber haben ihre ersten Berichte in der Zwischenzeit termingerecht eingereicht. Das Ensi hat die Eingaben im April überprüft, gewisse Schwachstellen identifiziert und zusätzliche Nachweise verlangt. Im Rahmen der laufenden Ereignisanalyse können weitere Massnahmen angeordnet werden. Der Bundesrat hat sodann am 4. Mai 2011 die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz beschlossen. Diese soll überprüfen, ob und allenfalls welche neuen gesetzlichen oder organisatorischen Massnahmen ergriffen werden müssen.<\/p><p>Zum Kernkraftwerk Mühleberg ist Folgendes anzumerken:<\/p><p>- Das Kernkraftwerk Mühleberg verfügt über redundante Sicherheitssysteme zur Kühlung des Reaktors. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung zum Betrieb von Kernkraftwerken. Das Kernkraftwerk Mühleberg verfügt zudem - wie alle schweizerischen Kernkraftwerke - über ein gebunkertes, erdbeben- und überflutungssicheres Notstandsystem, das eine sichere Abschaltung und Nachkühlung des Reaktors auch bei Ausfall der übrigen Sicherheitssysteme gewährleistet. Das Notstandsystem funktioniert während der ersten zehn Stunden autonom und benötigt in dieser Zeit keine Operateureingriffe. <\/p><p>- Das Kernkraftwerk Mühleberg verfügt über ein gefiltertes Containment-Druckentlastungssystem. Damit kann im Notfall der Druck im Containment gezielt entlastet werden, ohne dass es zu einer gefährlichen Abgabe radioaktiver Stoffe in die Umgebung kommt. Ausser Edelgasen werden alle anderen radioaktiven Stoffe in den Filtern praktisch vollständig zurückgehalten. Die Druckentlastung erfolgt auf einem erdbebenfesten Pfad über den Kamin.<\/p><p>- Wie alle schweizerischen Kernkraftwerke verfügt auch das Kernkraftwerk Mühleberg über ein Doppelcontainment, d. h. über eine innere, dichte, mehrere Zentimeter dicke Stahlschale und eine äussere Stahlbetonhülle. Das innere Containment bietet Schutz gegen den Austritt radioaktiver Stoffe im Falle von Leckagen aus dem Primärkreislauf. Das äussere Containment bietet Schutz gegen Einwirkungen von aussen und dient als zusätzliche Barriere zur Rückhaltung radioaktiver Stoffe. Soweit dem Ensi bekannt ist, verfügen die Anlagen in Fukushima nur über eine Stahlbetonhülle mit einer Innenverkleidung aus Stahlblech.<\/p><p>- Der Kernmantel ist betrieblich von Bedeutung für die richtige Kühlwasserführung im Reaktorkern. Er ist jedoch nicht Bestandteil der unter Druck stehenden Umschliessung des nuklearen Dampferzeugungssystems. Sicherheitstechnisch ist entscheidend, dass selbst bei einem Erdbeben und gleichzeitigem Abriss der Frischdampfleitung die Struktur des Kernmantels so stabil bleibt, dass das sichere Einfahren der Steuerstäbe zum Abschalten des Reaktors gewährleistet ist. Nach der angewandten, konservativen Berechnungsmethode könnte die kritische Risslänge ohne Berücksichtigung der eingebauten Zuganker und unter der Annahme wanddurchdringender Risse gegen das Jahr 2020 erreicht werden. Mit den eingebauten Zugankern könnte aber selbst ein vollständiger Rundumriss beherrscht werden, da die Zuganker die Stabilität des Kernmantels sicherstellen.<\/p><p>Solange das Kernkraftwerk Mühleberg sicher betrieben werden kann, besteht daher kein Anlass, dieses ausser Betrieb zu nehmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Kernkraftwerk Mühleberg bei nächster Gelegenheit ausser Betrieb zu nehmen und seine Stilllegung anzuordnen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mühleberg sofort stilllegen"}],"title":"Mühleberg sofort stilllegen"}