{"id":20113251,"updated":"2023-07-28T08:08:58Z","additionalIndexing":"04;Aufgabenüberprüfung;Lohnkosten;Gesetzesproduktion;Aufgaben des Parlaments;Verwaltungstätigkeit;Beziehung Legislative-Exekutive;Personalabbau beim Bund","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L07K08060103010401","name":"Personalabbau beim Bund","type":1},{"key":"L05K0802030201","name":"Aufgabenüberprüfung","type":1},{"key":"L06K070302020111","name":"Lohnkosten","type":1},{"key":"L04K08060101","name":"Verwaltungstätigkeit","type":1},{"key":"L03K080302","name":"Aufgaben des Parlaments","type":1},{"key":"L04K08070202","name":"Gesetzesproduktion","type":2},{"key":"L04K08030201","name":"Beziehung Legislative-Exekutive","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-22T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-05-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1300402800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1363906800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2519,"gender":"m","id":542,"name":"Mörgeli Christoph","officialDenomination":"Mörgeli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"11.3251","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Um den Fokus der Bundesverwaltung auf deren Kerngeschäft zu richten und so zu verhindern, dass die Bundesverwaltung je länger, je mehr zusätzliche Aufgaben übernimmt und ausführt, welche nicht in ihren Kompetenzbereich gehören, wird der Bundesrat verpflichtet, bis Ende 2016 eine Stellenreduktion von 20 Prozent innerhalb der Bundesverwaltung zu realisieren. Es hat sich erwiesen, dass der stetige Stellenausbau nicht nur zu einem enormen finanziellen Mehraufwand zulasten der Steuerzahler führt, sondern auch die Arbeit des Parlamentes unnötig belastet und verlangsamt, indem durch den laufenden Ausbau eine Vielzahl zusätzliche Gesetze, Vernehmlassungen und Vorlagen einen hemmenden Effekt auf die Ausführung der politisch vorrangigen Angelegenheiten hat. Die Politik und die gewählten Volksvertreter sollen sich wieder vermehrt ihren eigentlichen Hauptaufgaben zuwenden können.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Motionär begründet seine Forderung nach einem Stellenabbau damit, dass sich die Bundesverwaltung nicht mehr auf ihr Kerngeschäft konzentriere. Der heutige Stellenbestand ist Ausdruck des Ressourcenbedarfs für die Erledigung der bestehenden Aufgaben. Die Aufgaben der Bundesverwaltung werden weder vom Bundesrat noch von der Verwaltung selber definiert. Es ist der Gesetzgeber, der bestimmt, welche Aufgaben der Bund wahrzunehmen hat, und damit auch das Kerngeschäft der Verwaltung definiert. Die Verwaltung ist die ausführende Behörde. Die Intensität der Gesetzgebung war Gegenstand der Interpellation Spuhler 07.3176 vom 22. März 2007. Darin wurde festgestellt, dass Gesetze und Verordnungen häufig Folge von parlamentarischen Vorstössen sind. Der Bundesrat führte in seiner Antwort unter anderem aus, dass von den 60 Motionen, die im Jahre 2006 überwiesen worden waren, 53,3 Prozent im Text eine gesetzgeberische Aktivität und in 36,6 Prozent der Fälle diverse Massnahmen verlangten; bei 10 Prozent war es unklar, ob das Ergebnis des verlangten Prüfungsauftrages eine gesetzgeberische Massnahme zur Folge haben würde. In der Regel gehen die vom Bundesrat eingereichten Botschaften auf Anregungen und Bedürfnisse des Parlamentes zurück. Hinzu kommen die vom Parlament aufgrund von parlamentarischen Initiativen direkt eingereichten Gesetzentwürfe. Deren Anteil ist gemäss einer Untersuchung des Dokumentationsdienstes der Bundesversammlung von der 45. bis zur 47. Legislaturperiode um mehr als die Hälfte von 13 Prozent auf 20 Prozent angestiegen. <\/p><p>Die Anzahl Motionen hat sich von 179 im Jahre 1995 auf 428 im Jahre 2010 mehr als verdoppelt. Die Statistik nach Legislaturperioden zeigt ein ähnliches Bild: Von 2003 bis 2007 haben beide Räte 1409 Motionen eingereicht und in der laufenden Legislaturperiode bis zum Ende der Frühjahrssession 2011 bereits 1766 Motionen (einschliesslich parlamentarischer Initiativen).<\/p><p>Die Häufigkeit der parlamentarischen Vorstösse dürfte Ausdruck einer zunehmenden Komplexität der Geschäfte sein. Diese wirkt sich auch auf die Arbeit der Verwaltung aus. Dementsprechend ist deren Stellenbestand sachgerecht und mit Augenmass zu beurteilen. Der Bundesrat und die Verwaltung sind gehalten, die Ressourcen zielgerichtet und ökonomisch einzusetzen. Der Bundesrat hat sich im Rahmen des Konsolidierungsprogramms denn auch dafür ausgesprochen, den Stellenbestand zu stabilisieren, und stellenseitige Massnahmen im Umfang von 25 bis 42 Millionen Franken pro Jahr zur Reduktion des Personalkostenzuwachses vorgesehen. Mit dem Voranschlag 2011 hat das Parlament diesen Massnahmen zugestimmt. <\/p><p>Die vom Motionär geforderte Senkung des Stellenbestandes um 20 Prozent erachtet der Bundesrat als nicht realisierbar. Sie hätte den Abbau von rund 6600 Stellen zur Folge. Von der Grössenordnung her würde dies der Abschaffung mehrerer Departemente - beispielsweise des EDI, EJPD und EVD - entsprechen. Die Umsetzung einer Stellenreduktion in diesem Umfang hätte nicht zu verantwortende und einschneidende Aufgabenverzichte zur Folge. Die entsprechenden Konsequenzen für die Funktionsfähigkeit des Staates bzw. die Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung sind nicht absehbar. Der Bundesrat wird jedoch auch weiterhin im Rahmen des Möglichen - wie im obenerwähnten Konsolidierungsprogramm - Massnahmen zur Kontrolle der Kosten und des Stellenbestandes ergreifen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Stellenreduktion von 20 Prozent innerhalb der Bundesverwaltung zu bewerkstelligen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stellenreduktion von 20 Prozent innerhalb der Bundesverwaltung bis Ende 2016"}],"title":"Stellenreduktion von 20 Prozent innerhalb der Bundesverwaltung bis Ende 2016"}