{"id":20113264,"updated":"2023-07-28T08:47:40Z","additionalIndexing":"66;nuklearer Unfall;Katastrophenhilfe;Bevölkerungsschutz;Katastrophenalarm;nukleare Sicherheit;Bewilligung für Kraftwerk;Erdbeben;Bern (Kanton);Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L04K17010104","name":"Bewilligung für Kraftwerk","type":1},{"key":"L04K17010113","name":"Kraftwerksstilllegung","type":1},{"key":"L04K17030106","name":"nukleare 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Es ist ungenügend vor Erdbeben und Überflutungen geschützt. Mittlerweile äussert sich auch der stellvertretende Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) Georg Schwarz kritisch zum Erdbebenschutz und gibt zu, dass das Thema Erdbebensicherheit in der Vergangenheit unterschätzt wurde. Das Hauptproblem seien mittlere Erdbeben, welche sich auch an den AKW-Standorten in der Schweiz ereignen könnten.<\/p><p>Mühleberg wäre auch nicht vor einer Überflutung geschützt, wenn es im benachbarten Wasserkraftwerk einen Dammbruch gäbe. Die BKW räumen ein, dass der Überflutungsschutz bei einem neuen AKW verbessert werden müsste.<\/p><p>Zurzeit kann die Sicherheit für das AKW Mühleberg kaum gewährleistet werden, weil viele Untersuchungen noch hängig sind (z. B. Erdbebenanalyse, Analyse schwerer Winde und Tornados, unfallbedingter Flugzeugabsturz).<\/p><p>Zudem weist Mühleberg Risse im Kernmantel auf. Diese werden mit einem Zuganker stabilisiert. Die Risse erhöhen aber das Unfallrisiko, wenn es in Mühleberg zu einer Naturkatastrophe, zu einem Flugzeugabsturz oder zu einem Terroranschlag käme.<\/p><p>Der Katastrophenschutz der Schweiz ist nicht auf eine Reaktorkatastrophe in Mühleberg vorbereitet. Der Chef des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, Willi Scholl, sprach in den Medien von \"einem ziemlichen Durcheinander\", das es bei einer Evakuation gäbe. Es fehlt an vielem: an konkreten Evakuationsplänen, an genügend rasch bezugsbereiten \"Schutzräumen\", an Strahlen-Messinstrumenten und an Behandlungsplätzen für Strahlenkranke. Die schweizerischen Behörden gehen bei der Notfallschutzplanung von Annahmen aus, die das reale Risiko bei Weitem unterschätzen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg und die Aufhebung der Befristung ist bereits Gegenstand mehrerer zurzeit noch laufender Verfahren vor verschiedenen Instanzen des Bundes.<\/p><p>Das Kernkraftwerk Mühleberg ist das einzige Kraftwerk in der Schweiz, das derzeit noch über eine befristete Betriebsbewilligung verfügt. Der Bundesrat hatte diese am 28. Oktober 1998 bis Ende 2012 verlängert. Die BKW FMB Energie AG reichte dem Bundesrat am 25. Januar 2005 ein Gesuch ein, um die Befristung aufzuheben. Am 1. Februar 2005 ist das neue Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG, SR 732.1) in Kraft getreten. Seither ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und nicht mehr der Bundesrat für den Entscheid über die Aufhebung der Befristung zuständig. <\/p><p>Nach dem KEG ist eine Befristung der Betriebsbewilligung für ein KKW nur aus Sicherheitsgründen zulässig. Für das Kernkraftwerk Mühleberg lagen dazumal keine Gründe für eine Befristung vor. Das UVEK hat deshalb am 21. Dezember 2009 die Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg aufgehoben. Gegen diesen Entscheid wurde von mehreren Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht erhoben. Diese ist noch beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Beschwerdeführer haben im März und April weitere Eingaben beim Bundesverwaltungsgericht, beim UVEK und beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) gemacht. Diese Verfahren sind zurzeit hängig.<\/p><p>Für eine sofortige Ausserbetriebnahme aus sicherheitstechnischen Gründen ist das Ensi zuständig. Es ist die gesetzliche Aufgabe des Ensi, darüber zu wachen, dass die Vorgaben an die nukleare Sicherheit und Sicherung einer Anlage jederzeit erfüllt werden. Wäre ein Ausserbetriebnahmekriterium nach der Verordnung des UVEK vom 16. April 2008 über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken (SR 732.114.5) erfüllt, müsste das Ensi die Abschaltung des betroffenen Kernkraftwerks anordnen.<\/p><p>2. Die Aufsichtsbehörden müssen die Öffentlichkeit regelmässig über den Zustand der schweizerischen Kernanlagen informieren. Weiter besteht eine Informationspflicht der Öffentlichkeit bei besonderen Ereignissen. Die Betreiberin des Kernkraftwerks Mühleberg ist aufgrund der Kernenergiegesetzgebung verpflichtet, den Aufsichtsbehörden sämtliche Auskünfte zu geben, die für eine umfassende Beurteilung und Kontrolle erforderlich sind.<\/p><p>An den Sicherheitsunterlagen des Kernkraftwerks Mühleberg bestehen indessen auch Geheimhaltungsinteressen. Zum einen erfordern Sicherheit und Sabotageschutz eine Geheimhaltung bestimmter Unterlagen, zum anderen bestehen auch Geschäftsgeheimnisse der Betreiberin. Der Öffentlichkeit können daher nicht sämtliche Unterlagen offengelegt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die derzeitige Praxis des UVEK im Verfahren Mühleberg im Wesentlichen bestätigt. <\/p><p>3. Für die Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Ereignissen nationaler Tragweite im Falle erhöhter Radioaktivität, biologischen oder chemischen Schadensereignissen sowie Naturereignissen (ABCN) und die Koordination diesbezüglicher Einsätze dient seit dem 1. Januar 2011 der Bundesstab ABCN. Die Stabsstelle ABCN bildet das Kernelement dieser neuen Einsatzorganisation. Sie wird durch die Nationale Alarmzentrale des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (NAZ\/Babs) gebildet. Die NAZ betreibt ein nationales Melde- und Lagezentrum, dessen Dienste vom Bund und von den Kantonen in Anspruch genommen werden können. Bei einem Störfall in einem Kernkraftwerk ist das UVEK bzw. das Bundesamt für Energie (BFE) für die Informationsführung zuständig. Die Informationen des Bundesrates werden durch die Bundeskanzlei koordiniert.<\/p><p>Die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Notfallschutzverordnung legt die Aufgaben der Betreiber der Kernanlagen, des Ensi, von Meteo Schweiz, des Babs sowie der Kantone, Regionen und Gemeinden in der Vorbereitung und im Einsatz fest. Den Kantonen kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle zu, da sie in Zusammenarbeit mit dem Babs für die Alarmierung und Information über das Verhalten der Bevölkerung in den Zonen 1 und 2 im Ereignisfall verantwortlich sind. Sie erstellen zudem ein Konzept zur Verkehrsführung sowie zur vorsorglichen Evakuierung der gefährdeten Bevölkerung und planen den Betrieb von Kontaktstellen. Um die Planungen und Entscheidungsgrundlagen der zuständigen Bundes- und Kantonsbehörden im Hinblick auf eine Evakuierung zu optimieren, arbeitet das Babs mit der ETH Zürich zusammen. Darüber hinaus sind gesamtschweizerisch vereinheitlichte Informationsunterlagen für die Bevölkerung der Zonen 1 und 2 in Erarbeitung. Darin werden Erkenntnisse aufgenommen, die sich aus laufenden Arbeiten zum Thema Evakuierung ergeben. <\/p><p>Zudem hat der Bundesrat am 4. Mai 2011 die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA Nomex) beschlossen. Aufgabe der Arbeitsgruppe, in der auch die Kantone mitarbeiten sollen, ist es, im Lichte der Erfahrungen von Japan zu untersuchen, ob und allenfalls welche neuen gesetzlichen und organisatorischen Notfallschutzmassnahmen ergriffen werden müssen. Das UVEK wird dem Bundesrat bis im Herbst 2011 über die Arbeiten Bericht erstatten, und die zuständigen Departemente werden ihm bis Mitte 2012 allfällig notwendige Entwürfe für Gesetzes- und Verordnungsänderungen unterbreiten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert,<\/p><p>- auf seinen Entscheid von 2009 zurückzukommen und dem Atomkraftwerk Mühleberg die unbefristete Betriebsbewilligung wieder zu entziehen. Das Atomkraftwerk ist unverzüglich sillzulegen.<\/p><p>- die Bundesbehörden und die BKW dazu zu verpflichten, sämtliche Unterlagen zur Betriebssicherheit des AKW Mühleberg offenzulegen.<\/p><p>- die Bevölkerung sofort zu informieren, wie das Informations- und Evakuationskonzept bei einem Störfall in Mühleberg aussieht.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mühleberg die unbefristete Betriebsbewilligung entziehen"}],"title":"Mühleberg die unbefristete Betriebsbewilligung entziehen"}