{"id":20113266,"updated":"2023-07-28T08:27:26Z","additionalIndexing":"10;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Kontrolle;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;Rechtssicherheit;Zuständigkeit für Asylgesuch;bilaterale Beziehungen;Dubliner Abkommen;internationaler Handel;Italien;bilaterale Verhandlungen;Personenkontrolle an der Grenze","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L04K03010503","name":"Italien","type":1},{"key":"L04K10020104","name":"bilaterale Beziehungen","type":1},{"key":"L04K10010207","name":"grenzüberschreitende Zusammenarbeit","type":1},{"key":"L04K09010102","name":"Anwendung des Gemeinschaftsrechts","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L06K090201010104","name":"Dubliner Abkommen","type":2},{"key":"L06K010801020103","name":"Zuständigkeit für Asylgesuch","type":2},{"key":"L06K100202010201","name":"bilaterale Verhandlungen","type":2},{"key":"L04K09020101","name":"Vertrag mit der EU","type":2},{"key":"L04K05030207","name":"Rechtssicherheit","type":2},{"key":"L06K070104040202","name":"Personenkontrolle an der Grenze","type":2},{"key":"L06K070203030902","name":"Freizügigkeit der Arbeitnehmer\/innen","type":2},{"key":"L04K07010204","name":"internationaler Handel","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-09T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-05-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1300402800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307570400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"11.3266","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, dass alle Mitgliedstaaten der EU die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU korrekt anwenden. So leisten etwa die schweizerischen Vertretungen in Italien regelmässig Hilfe und intervenieren bei den zuständigen Stellen, wenn sie von vermuteten Verletzungen (z. B. des Freizügigkeitsabkommens) Kenntnis erlangen. Selbstverständlich steht in diesen Fällen den Schweizerinnen und Schweizern in Italien auch der Rechtsweg offen. <\/p><p>Zu den einzelnen Fragen: <\/p><p>1. Die bilateralen Abkommen Schweiz-EU basieren auf den Regeln des klassischen Völkerrechts. Die Schweiz und die EU haben keine gemeinsamen supranationalen Organe geschaffen, welche über hoheitliche Befugnisse betreffend Auslegung und Überwachung der Anwendung der Abkommen oder Streitbeilegung verfügen, sondern jede Partei ist für die korrekte Anwendung der Abkommen auf ihrem Territorium zuständig. Die Verwaltung jedes Abkommens ist einem Gemischten Ausschuss übertragen, der sich aus Vertretern der beiden Parteien zusammensetzt und seine Beschlüsse einstimmig fasst. Die Aufgaben der Gemischten Ausschüsse sind in den betreffenden Abkommen festgelegt. <\/p><p>Ist eine Partei der Ansicht, dass das Verhalten der anderen Partei den Verpflichtungen des Abkommens zuwiderläuft, wird dies im Gemischten Ausschuss des betreffenden Abkommens besprochen. Da der Gemischte Ausschuss seine Beschlüsse einvernehmlich fasst, kann die Unstimmigkeit nur beigelegt werden, wenn sich die Parteien einigen können. Liegt eine erhebliche Vertragsverletzung vor, hat die benachteiligte Partei grundsätzlich die Möglichkeit, Schutzmassnahmen zu ergreifen. Gewisse bilaterale Abkommen sehen dies explizit vor, ansonsten können solche auch gestützt auf Artikel 60 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens (Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge; SR 0.111) ergriffen werden.<\/p><p>Die Rechte und Pflichten, welche die bilateralen Abkommen Schweiz-EU begründen, sind sowohl in der Schweiz als auch in den EU-Mitgliedstaaten Teil der nationalen Rechtsordnung. Die Wirtschaftsteilnehmenden haben deshalb die Möglichkeit, Entscheidungen der Behörden der EU-Mitgliedstaaten oder der Schweiz, mit welchen sie nicht einverstanden sind, vor den nationalen Gerichten anzufechten. In der Schweiz entscheiden in letzter Instanz die Gerichte des Bundes, in den EU-Mitgliedstaaten die höchsten nationalen Gerichte, wobei letztere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beachten müssen.<\/p><p>Die Frage, ob im Hinblick auf neue Abkommen mit der EU andere Überwachungs- und Gerichtsmechanismen entwickelt werden sollen, ist zurzeit Gegenstand von Gesprächen mit der EU. Ziel dieser Gespräche ist aus Sicht des Bundesrates das gute Funktionieren der Abkommen. Diese Gespräche sind noch im Gang. Der Bundesrat kann sich heute deshalb noch nicht darüber äussern, welche Massnahmen sich dazu am besten eignen.<\/p><p>2. Der Bundesrat weist grundsätzlich darauf hin, dass die Anwendung des Dublin-Abkommens mit Italien gut funktioniert, wenn auch nicht immer reibungslos. Italien ist zahlenmässig der wichtigste Dublin-Partner der Schweiz. Rund 43 Prozent der seit der Assoziierung der Schweiz zu Schengen\/Dublin gestellten Aufnahmegesuche wurden an Italien gerichtet. Rund 50 Prozent der Überstellungen erfolgten nach Italien.<\/p><p>Die Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin sind ebenfalls völkerrechtliche Verträge, die keine supranationalen Elemente enthalten. Die Schweiz hat bei der Assoziierung an Schengen\/Dublin keiner supranationalen Instanz zugestimmt. Die Überwachung der korrekten Anwendung der Abkommen obliegt jeder Partei in Bezug auf ihr Territorium.<\/p><p>Im Bereich der Auslegung und Anwendung gibt es in den Abkommen im Rahmen der Schengen-\/Dublin-Assoziierung der Schweiz eine klare Regelung. Da es im Interesse sowohl der EU als auch der Schweiz liegt, dass die Schengener und die Dubliner Regeln von beiden Seiten gleich ausgelegt und angewendet werden, verfolgen die Gemischten Ausschüsse die Rechtsprechung des EuGH und der schweizerischen Gerichte in ihren jeweiligen Bereichen. Stellt ein Gemischter Ausschuss eine wesentliche Abweichung zwischen der Auslegung und Anwendung des Schengen- bzw. Dublin-Besitzstands durch die schweizerischen Behörden oder Gerichte und derjenigen durch die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten oder den EuGH fest, so hat er sich innerhalb von zwei Monaten auf eine einheitliche Auslegung und Anwendung zu einigen. Gelingt dies nicht, kommt das Streitbeilegungsverfahren zur Anwendung. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Anlass, einen weiteren Überwachungs- und Gerichtsmechanismus in Zusammenhang mit den Schengen-\/Dublin-Abkommen zu prüfen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wir wissen, dass Italien die Handelsbeziehungen und den Arbeitskräfteaustausch der Schweiz nicht einfach macht. Es fällt auf, dass unsere Exporte nach Italien im Krisenjahr 2009 um 18,9 Prozent zurückgingen. Es war der heftigste Exporteinbruch im Verhältnis zu einem EU-Staat. Auch die Importe aus Italien in die Schweiz gingen um rund 14 Prozent zurück. Handelt es sich hier um ein tieferes Problem? Denn Italien wurde mit seinen kaum international tätigen Banken von der Bankenkrise nur am Rande getroffen. <\/p><p>Die Schweiz und Italien sind wie alle EU-Staaten durch die bilateralen Verträge gebunden. Trotzdem reissen die Klagen über Rechtsverletzungen Italiens, vor allem beim Personenfreizügigkeitsabkommen und beim Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, nicht ab. <\/p><p>Mit Italien wird seit Jahren auf verschiedenen Ebenen gesprochen, ohne dass die Probleme unserer Wirtschaft auch nur ansatzweise gelöst wurden. Daher gehe ich nicht davon aus, dass die Differenzen mit Italien mit den Mitteln der Diplomatie gelöst werden können.<\/p><p>Italien macht auch Schwierigkeiten bei der Anwendung des Dublin-Abkommens. Auch hier ist es höchst zweifelhaft, ob die Schweiz ihre Rechte konsensual im Rahmen des gemischten Schengen-Ausschusses durchsetzen kann.<\/p><p>Ich frage daher den Bundesrat an, ob er bereit ist,<\/p><p>1. bei den laufenden Verhandlungen mit der EU darauf hinzuarbeiten, dass ein Überwachungs- und Gerichtsmechanismus mit adäquatem Verfahrensrecht geschaffen wird, der Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen Rechtssicherheit und effektiven Rechtsschutz garantiert;<\/p><p>2. die Einsetzung eines Überwachungs- und Gerichtsmechanismus auch beim Dublin-Abkommen und bei dem damit zusammenhängenden Schengen-Abkommen zu prüfen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Beziehungen zur EU. Probleme mit Italien"}],"title":"Beziehungen zur EU. Probleme mit Italien"}