﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113273</id><updated>2023-07-28T10:45:37Z</updated><additionalIndexing>48;junger Mensch;Führerschein;Vereinfachung von Verfahren;Sicherheit im Strassenverkehr;Frist;Gesetzesevaluation</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4817</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K18020401</key><name>Führerschein</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1802020301</key><name>Sicherheit im Strassenverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08070301</key><name>Gesetzesevaluation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010204</key><name>junger Mensch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020802</key><name>Frist</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503020801</key><name>Vereinfachung von Verfahren</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-17T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-03-22T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-05-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-03-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-03-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3273</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit der Einführung des Führerausweises auf Probe mussten gewisse administrative Prozesse definiert werden, damit die Kantone den Besuch der Weiterausbildungen kontrollieren und nach Ablauf der Probezeit den unbefristeten Führerausweis ausstellen können. Die Rahmenbedingungen wurden entsprechend den damaligen technischen Möglichkeiten der Kantone festgelegt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Bestimmung, dass das Gesuch um die Erteilung eines unbefristeten Führerausweises frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe eingereicht werden darf, hat folgenden Grund: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger teilen dem zuständigen Strassenverkehrsamt nach einem Umzug ihre neue Adresse nicht mit, obwohl sie dazu verpflichtet wären. Wenn das Gesuch erst einen Monat vor Ablauf der Probezeit eingereicht werden kann, sind die kantonalen Behörden sicher, dass sie über eine aktuelle Adresse verfügen, wenn sie den Führerausweis verschicken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Dem Bundesrat ist klar, dass dieses Vorgehen den Betroffenen einen gewissen Aufwand verursacht, andererseits kann er auch nachvollziehen, dass die Strassenverkehrsämter ein Gesuch mit der Angabe der aktuellen Adresse benötigen, um die Ausstellung des unbefristeten Führerausweises auszulösen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Kantone arbeiten mit dem System Sari (System für Administration, Registrierung und Information). Dieses wurde im Verlauf der Umsetzung der Zweiphasenausbildung entwickelt. Die Kantone sind bereits daran, dieses System weiterzuentwickeln, sodass gewisse Erleichterungen in den Abläufen in Zukunft möglich sind. Der Bundesrat ist bereit, die Verkehrszulassungsverordnung bei der nächsten Revision den neuen Möglichkeiten entsprechend anzupassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Weiterausbildungskurse werden bereits heute in Sari registriert. Auf die Einreichung des Gesuchs mittels eines Formulars soll im Rahmen der von den Kantonen geplanten Lösung verzichtet werden. In Planung ist auch, dass man sich per E-Mail eine Erinnerung schicken lassen, den unbefristeten Führerausweis elektronisch bestellen und bezahlen kann. Das Bestellen des Ausweises kurz vor Ablauf der Frist mit der Bestätigung bzw. Angabe der korrekten Adresse wird jedoch nach wie vor aus den obengenannten Gründen nötig sein.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit 2010 ist nun der Führerschein auf Probe in Kraft. Damit der definitive Führerschein beantragt werden kann, müssen die Bewerber zwei Kurse besuchen. Der erste Kurs muss im ersten halben Jahr nach erfolgter Fahrprüfung besucht werden. Für den zweiten Kurs gibt es keine spezifischen Vorgaben. Sinnvollerweise besucht jeder Neulenker den zweiten Kurs ebenfalls zu Beginn, damit man sich keine falschen Fahrweisen aneignet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss geltender Verordnung erhält jeder Kursteilnehmer unmittelbar nach erfolgreichem Absolvieren der Kurse eine Bestätigung über den Besuch. Der Antrag auf den definitiven Erwerb des Führerscheins kann jedoch frühestens einen Monat vor Ablauf des Führerausweises auf Probe beantragt werden. Dies führt bei vielen Betroffenen zu unnötigen Umtrieben. Vor allem bei Landesabwesenheiten ist diese Regelung ein Hindernis. Die Regelung bestraft aber auch alle pflichtbewussten Jugendlichen, welche die Kurse besuchen und dann fast zwei Jahre warten müssen, bis sie die erfolgreich besuchten Kurse der zuständigen Behörde melden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Gründe führten zu der aktuell geltenden Verordnung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass diese Regelung für die Betroffenen unnötige Umtriebe verursacht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er bereit, in diesen Punkten eine bürgerfreundlichere Lösung zu erarbeiten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Könnte er sich auch eine Lösung vorstellen, bei welcher die besuchten Kurse bei den zuständigen Stellen direkt registriert werden und der definitive Führerschein ohne Antrag ausgehändigt wird, sofern während der Probezeit keine Vergehen erfolgt sind, welche eine entsprechende Abgabe untersagen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Führerschein auf Probe</value></text></texts><title>Führerschein auf Probe</title></affair>