{"id":20113281,"updated":"2023-07-28T15:09:17Z","additionalIndexing":"28;ältere\/r Arbeitnehmer\/in;Sozialabgabe;Berufliche Vorsorge;Kampf gegen die Diskriminierung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010102","name":"Berufliche Vorsorge","type":1},{"key":"L04K01040117","name":"Sozialabgabe","type":1},{"key":"L05K0702020101","name":"ältere\/r Arbeitnehmer\/in","type":1},{"key":"L03K050204","name":"Kampf gegen die Diskriminierung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-19T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-02-27T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-05-11T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SGK-SR","id":19,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR","abbreviation1":"SGK-S","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":19,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4817"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1300402800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1316383200000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Je näher die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Rentenalter kommen, desto höhere anteilmässige Beiträge entrichten sie wie auch der Arbeitgeber. So gibt es vier Altersklassen zu je zehn Jahren, in denen der Beitragssatz - angegeben in Prozent des versicherten Einkommens - 7, 10, 15 oder 18 Prozent beträgt.<\/p><p>Dieses System wurde geschaffen, damit diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der Einführung der zweiten Säule kurz vor der Pensionierung standen, höhere Beiträge entrichteten, um bei Rentenantritt eine angemessene Rente beziehen zu können. Heutzutage hat aber die Mehrheit der Versicherten bei Rentenantritt bereits während langen Jahren Beiträge geleistet; es ist deshalb nicht mehr zu rechtfertigen, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höhere Beiträge einbezahlen als jüngere Beitragszahlerinnen und -zahler. Der gegenwärtig praktizierte Ansatz ist unsozial, und er kann Unternehmen davon abhalten, ältere Personen anzustellen. Diesem Missstand ist zu begegnen, indem ein vom Alter der betroffenen Person unabhängiger, mittlerer Beitragssatz geschaffen wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Im September 2006 hiess er einen Bericht gut, der den Postulaten Polla 02.3208, \"BVG. Förderung von Arbeitsplätzen von über 55-Jährigen\", und der CVP-Fraktion 05.3651, \"Ältere Arbeitnehmer stärken. Änderungen der Altersgutschriften im BVG\", Folge leistete (<a href=\"http:\/\/www.news.admin.ch\/message\/index.html?lang=de&amp;msg-id=7320\">http:\/\/www.news.admin.ch\/message\/index.html?lang=de&amp;msg-id=7320<\/a>). Der Bericht zeigte auf, dass eine andere Staffelung der BVG-Altersgutschriften die Stellung älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt nicht wesentlich verbessert. Ganz allgemein würde eine Senkung der Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmende eine massive Kürzung der Rente zur Folge haben. Und auch eine Erhöhung der Altersgutschriften für jüngere Arbeitnehmende wäre nicht zweckmässig, da diese Gruppe mit Abstand die grössten Schwierigkeiten hat, in der Arbeitswelt Fuss zu fassen oder sich auf dem Arbeitsmarkt zu halten. Damit bei einer allfälligen Änderung das Vorsorgeziel der über 45-jährigen Versicherten aufrechterhalten bliebe, müsste bei dieser Gruppe weiterhin die geltende Regelung zur Anwendung gelangen. Es wäre also eine lange Übergangsfrist erforderlich (20 Jahre), was wiederum mit Kosten verbunden wäre, denn für die jüngeren Versicherten käme parallel dazu sofort die neue Regelung zur Anwendung. Die effektiven Mehrkosten könnten bis 1 Milliarde Franken jährlich betragen, und das während 20 Jahren. Der Bundesrat äusserte sich auch im Rahmen der Motion Meyer Thérèse 07.3201, \"Die Anstellung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstützen\", zu diesem Thema und verwies in seiner Stellungnahme auf die Schlussfolgerungen des Berichtes. Die Motion wurde abgeschrieben, nachdem sie zwei Jahre lang hängig gewesen war.<\/p><p>Der Nationalrat teilte die Auffassung des Bundesrates und folgte bei der Behandlung der parlamentarischen Initiativen Beck 07.425, \"Berufliche Vorsorge. Lineare Altersgutschriften während der gesamten Berufstätigkeit\", und Robbiani 07.489, \"Zweite Säule. Ältere Arbeitnehmende nicht mehr benachteiligen\", den Schlussfolgerungen des Berichtes. Im September 2009 entschied der Nationalrat, den Initiativen keine Folge zu geben. Bei den Kommissionsberatungen wurden ausserdem zusätzliche Argumente gegen ein alternatives Modell zur Staffelung der BVG-Altersguthaben vorgebracht. So ist beispielsweise die Zahl der Arbeitsuchenden bei den älteren Arbeitnehmenden am geringsten, und die Familienlasten sind insgesamt kleiner als bei jüngeren Arbeitnehmenden. Folglich sind höhere Beitragssätze für ältere Arbeitnehmende nicht abwegig. Zu erwähnen sind an dieser Stelle auch die administrativen Probleme, welche die Umsetzung eines neuen Modells mit sich bringen würde, da über eine relativ lange Zeitspanne hinweg zwei Systeme parallel geführt werden müssten. Zudem wären zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen allenfalls gezwungen, ihr Finanzierungsmodell komplett zu überdenken. Dies könnte als Eingriff in ihre Organisationsfreiheit aufgefasst werden und dürfte für Unmut bei den Akteuren der zweiten Säule sorgen.<\/p><p>Schliesslich ist hervorzuheben, dass die BVG-Altersgutschriften sowie die Beiträge der Arbeitgebenden und der Versicherten einen komplexen Mechanismus innerhalb der Organisation einer Vorsorgeeinrichtung bilden. Wird eine Komponente abgeändert, wirkt sich dies unweigerlich auf andere, genauso wichtige Faktoren aus. Folglich würde ein Systemwechsel gleichzeitig weitere, vermutlich weniger wünschenswerte Auswirkungen nach sich ziehen. Da sich die Ausgangslage seit diesen jüngsten Untersuchungen nicht geändert hat, besteht für den Bundesrat kein Anlass, dieses Thema erneut zu behandeln.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die zweite Säule einen vom Alter der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers unabhängigen, einheitlichen Beitragssatz zu schaffen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zweite Säule. Ungleichheit in der Behandlung verhindern"}],"title":"Zweite Säule. Ungleichheit in der Behandlung verhindern"}