{"id":20113289,"updated":"2023-07-28T13:06:09Z","additionalIndexing":"48;Verkehrszeichengebung;Strassenverkehrsordnung;Fussgänger\/in;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrsunfall;Sanierung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L05K1802020301","name":"Sicherheit im Strassenverkehr","type":1},{"key":"L06K180102010102","name":"Fussgänger\/in","type":1},{"key":"L05K1802020302","name":"Verkehrsunfall","type":1},{"key":"L04K08020341","name":"Sanierung","type":1},{"key":"L04K18020406","name":"Strassenverkehrsordnung","type":1},{"key":"L05K1802040601","name":"Verkehrszeichengebung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-17T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-03-22T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-05-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1300402800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1363906800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2311,"gender":"m","id":151,"name":"Miesch Christian","officialDenomination":"Miesch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2644,"gender":"m","id":1233,"name":"Rutschmann Hans","officialDenomination":"Rutschmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2712,"gender":"m","id":3909,"name":"von Rotz Christoph","officialDenomination":"von Rotz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2622,"gender":"m","id":1145,"name":"Perrin Yvan","officialDenomination":"Perrin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2627,"gender":"m","id":1119,"name":"Rime Jean-François","officialDenomination":"Rime"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2687,"gender":"m","id":3884,"name":"Graber Jean-Pierre","officialDenomination":"Graber Jean-Pierre"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2693,"gender":"m","id":3890,"name":"Hurter Thomas","officialDenomination":"Hurter Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2618,"gender":"m","id":1111,"name":"Müri Felix","officialDenomination":"Müri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2631,"gender":"m","id":1159,"name":"Schwander Pirmin","officialDenomination":"Schwander"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"11.3289","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Unfallstatistiken zeigen es. Auf den Fussgängerstreifen nimmt die Zahl der Todesfälle trotz sanierter Fussgängerstreifen und neuer Vortrittsregelung nicht ab. Leider führt die neue Vortrittsregelung sogar dazu, dass die Vorsicht allgemein nachlässt und die gegenseitige Rücksichtnahme der verschiedenen Verkehrsteilnehmer immer mehr zu wünschen übriglässt. So steigt die Zahl der toten Fussgänger auch ausserhalb des Fussgängerstreifens sogar an, vermutlich als Folge der nachlassenden Vorsicht und des Willens, sich ohne Rücksichtnahme auf den Weg zu machen. Die stetige Zunahme des Strassenverkehrs in den letzten Jahren hat die Situation noch verschärft. Das Gesetz ist zwar so formuliert, dass die Vorsicht nach wie vor geboten wäre und Fussgänger den Streifen nicht spontan betreten sollen, der gelebte Alltag ist jedoch ein anderer.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Sicherheit der Fussgänger hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Infrastruktur sind vor allem das Verhalten der Fahrzeuglenker, aber auch jenes der Fussgänger sowie die Gestaltung der Fahrzeuge massgebend. Der Bund nimmt auf alle Faktoren Einfluss, soweit dies in seinem Zuständigkeitsbereich liegt. So schlägt der Bundesrat beispielsweise dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Umsetzung des Strassenverkehrssicherheitspakets Via sicura eine neue Bestimmung im Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) vor, wonach die Strasseneigentümer ihr Strassennetz auf Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen analysieren und eine Planung zu deren Behebung erstellen müssen. Zu diesen Gefahrenstellen gehören auch Fussgängerstreifen, die nicht den massgebenden Sicherheitsnormen entsprechen.<\/p><p>2. Die Anforderungen an sichere Fussgängerstreifen sind in Normen des Schweizerischen Verbands für Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) sowie in den Richtlinien der Schweizerischen Licht-Gesellschaft (SLG) beschrieben. Die Regelwerke für sichere Fussgängerstreifen sind heute vorhanden, auch wenn laufend neue Ideen entwickelt und erforscht werden. Die bestehenden Normen sind den kantonalen und kommunalen Strasseneigentümern bekannt und werden bei neu angelegten Fussgängerstreifen meistens eingehalten. Sanierungsbedarf besteht vor allem bei älteren Streifen, weil sie im heutigen Zustand den Fussgängern oft nicht den notwendigen Schutz bieten. Wenn dies heute in der Praxis nicht geschieht, so hat dies vor allem mit beschränkten finanziellen Ressourcen und der Prioritätensetzung der Kantone und Gemeinden zu tun. Die Sanierungskosten können ganz unterschiedlich ausfallen und für einen einzelnen Fussgängerstreifen unter Umständen einen fünf- oder gar sechsstelligen Betrag erreichen.<\/p><p>3. In den VSS-Normen ist festgehalten, an welchen Stellen z. B. nach Kreiseln Fussgängerstreifen angebracht werden können und welche Sichtbedingungen eingehalten sein müssen. Die Sanierung ist Aufgabe der Eigentümer (Kantone, Gemeinden). <\/p><p>Im Rahmen der aktuellen Totalrevision der Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung wird der Vorschlag zur Diskussion gestellt, dass Fahrzeuglenker bei lichtsignalgesteuerten Kreuzungen zwingend darauf aufmerksam zu machen sind, wenn beim Abbiegen mit Fussgängern auf dem Streifen zu rechnen ist.<\/p><p>4. Fussgänger und Fussgängerinnen müssen die Fahrbahn vorsichtig und auf dem kürzesten Weg überschreiten. Sie müssen Fussgängerstreifen, Über- oder Unterführungen benützen, wenn diese weniger als 50 Meter entfernt sind. Grundsätzlich ist es also nicht verboten, die Strasse an Stellen zu queren, an denen kein Fussgängerstreifen angebracht ist. Problematisch ist aber, wenn die Strasse unvorsichtig gequert wird, und zwar unabhängig davon, ob ein Fussgängerstreifen angebracht ist oder nicht. Die Problematik des unvorsichtigen Querens kann deshalb nicht mit dem Bau von mehr Fussgängerstreifen gelöst werden.<\/p><p>5. Der Bundesrat erachtet es als vordringlich, auf das Verhalten der Fahrzeuglenker, aber auch auf jenes der Fussgänger einzuwirken, und zwar in der Fahrausbildung zur Erlangung des Führerausweises, durch Verkehrsinstruktion von Kindern und Senioren, gezielte Verkehrssicherheitskampagnen, Polizeikontrollen und eine konsequente Sanktionierung von gefährlichem Fehlverhalten.<\/p><p>6. Gesetzlich war nie vorgeschrieben, dass die Inanspruchnahme des Vortrittsrechts zwingend mit einem Handzeichen anzuzeigen ist. Wie die im Strassenverkehr massgebenden Organisationen (z. B. TCS, BFU) und die kantonalen Behörden (Polizei, Verkehrsinstruktoren) lehnt der Bundesrat die Einführung des Handzeichens ab.<\/p><p>- Das Handzeichen bewirkt keine Verbesserung der Sicherheit der Fussgänger. Die Rechtsänderung trat Mitte 1994 in Kraft. In den Jahren 1990 bis 1993 wurden pro Jahr durchschnittlich 45 Fussgänger auf Streifen getötet und 502 schwer verletzt. In den Jahren 2006 bis 2009 wurden demgegenüber pro Jahr durchschnittlich 23 Fussgänger auf Streifen getötet und 296 schwer verletzt. Die Rechtsänderung hat sich somit nicht negativ ausgewirkt. Die Unfälle mit Toten und Schwerverletzten auf Fussgängerstreifen haben sich seither um rund 45 Prozent reduziert. <\/p><p>- Die Fussgänger haben die Pflicht, den Streifen vorsichtig zu betreten, und dürfen von ihrem Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte. Eine weiter gehende Verpflichtung würde dem strassenverkehrsrechtlichen Vertrauensprinzip widersprechen und die Fussgänger anders behandeln als alle übrigen Verkehrsteilnehmer, weil sie im Gegensatz zu diesen ihre Vortrittsberechtigung anmelden müssten.<\/p><p>- Hinsichtlich der Verkehrsinstruktion der Schulkinder würden falsche Signale gesendet. Es besteht die Gefahr, dass Kinder, die schwächsten Verkehrsteilnehmer, mit der Zeit glauben, das Handzeichen sei eine Garantie zur gefahrlosen Benützung des Fussgängerstreifens, und dass sie sogar dem fatalen Irrtum erliegen, das Handzeichen schütze sie vor jeder Gefahr, auch vor einer solchen ausserhalb von Fussgängerstreifen. Das konsequent instruierte Prinzip des \"Warte! Luege! Lose! - Laufe\" und, damit einhergehend, die Erziehung zum Misstrauen gegenüber dem Verkehr, solange er rollt, hilft ihnen weit mehr als das Handzeichen.<\/p><p>- Eine Pflicht wäre nicht durchsetzbar. Ein Handzeichen wurde bereits vor 1994 nur von wenigen Fussgängern gegeben. Die Akzeptanz dafür ist heute weiter gesunken. Zudem sind nicht alle Menschen in der Lage, ein deutliches Handzeichen zu geben (z. B. Mutter mit Kindern an der Hand, Passant mit Koffer und Schirm, ältere Leute mit Stock).<\/p><p>- Die Problematik des unvorsichtigen Querens würde nicht gelöst, weil auch ein Fussgänger, der ein deutliches Handzeichen gibt, den Streifen für den Fahrzeuglenker überraschend betreten kann.<\/p><p>- Umsetzungsschwierigkeiten wären unvermeidlich. Bei einem Unfall ergeben sich beweisrechtliche Schwierigkeiten. Zudem stellt sich die Frage, unter welchen Umständen das Handzeichen als rechtsgenüglich beurteilt würde.<\/p><p>- Die Einführung einer Handzeichenpflicht wäre nicht im Einklang mit dem internationalen Recht und würde in Europa eine Besonderheit darstellen. Bei ausländischen Verkehrsteilnehmern würde es daher für Verwirrung sorgen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Was unternimmt der Bundesrat, um die Zahl der Unfälle mit Fussgängern zu reduzieren?<\/p><p>2. Plant er, weitere Sanierungsmassnahmen bezüglich Fussgängerstreifen einzuleiten, z. B. eine bessere Beleuchtung, reflektierende Streifen, ggf. zusätzliche reflektierende Streifen an Leit- oder Sicherheitslinien, und wie hoch schätzt er die Kosten solcher Massnahmen?<\/p><p>3. Plant er, die Fussgängerstreifen, die sich an gefährlichen Stellen befinden, z. B. nach Kreiseln, nach Kreuzungen (u. a. beim Rechtsabbiegen bei Verkehrsampeln), an unübersichtlichen Stellen, zu entfernen oder zu versetzen? Wie hoch schätzt er die Kosten solcher Massnahmen?<\/p><p>4. Wie viele Fussgängerstreifen braucht es nach seiner Ansicht, damit die Unsitte, die Strasse unvorsichtig ausserhalb des Fussgängerstreifens zu queren, abnimmt? <\/p><p>5. Sieht er eine Möglichkeit, um die gegenseitige Rücksichtnahme allgemein im Strassenverkehr zu verbessern?<\/p><p>6. Teilt er die Meinung, dass die Wiedereinführung des Handzeichens für die Fussgänger die einfachste und kostengünstigste Variante wäre, da diese auch wieder zu einem Umdenken in Richtung gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorsicht im Strassenverkehr führen würde? <\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vorsicht und Rücksicht im Strassenverkehr"}],"title":"Vorsicht und Rücksicht im Strassenverkehr"}