{"id":20113295,"updated":"2023-07-28T12:17:19Z","additionalIndexing":"66;Wassernutzung;Wasserkraftwerk;Energieszenarien;Rechtsschutz;Stromversorgung;nukleare Sicherheit;Verfahrensrecht;Kraftwerk;Umweltrecht;Vereinfachung von Verfahren;Kraftwerksstandort;Verbandsbeschwerde;Frist;Kernkraftwerk","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L04K17010111","name":"Energieszenarien","type":1},{"key":"L06K170101060701","name":"Stromversorgung","type":1},{"key":"L03K170302","name":"Kraftwerk","type":1},{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L04K17030106","name":"nukleare Sicherheit","type":1},{"key":"L05K0503020802","name":"Frist","type":2},{"key":"L04K17010112","name":"Kraftwerksstandort","type":2},{"key":"L04K17030202","name":"Wasserkraftwerk","type":2},{"key":"L04K06010504","name":"Wassernutzung","type":2},{"key":"L04K06010309","name":"Umweltrecht","type":2},{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":2},{"key":"L04K05030208","name":"Verfahrensrecht","type":2},{"key":"L03K050402","name":"Rechtsschutz","type":2},{"key":"L04K05040208","name":"Verbandsbeschwerde","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-08T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-05-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1300402800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307484000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2311,"gender":"m","id":151,"name":"Miesch Christian","officialDenomination":"Miesch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2644,"gender":"m","id":1233,"name":"Rutschmann Hans","officialDenomination":"Rutschmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2695,"gender":"m","id":3892,"name":"Killer Hans","officialDenomination":"Killer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2323,"gender":"m","id":214,"name":"Stamm Luzi","officialDenomination":"Stamm"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2683,"gender":"f","id":3880,"name":"Geissbühler Andrea Martina","officialDenomination":"Geissbühler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2618,"gender":"m","id":1111,"name":"Müri Felix","officialDenomination":"Müri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2476,"gender":"m","id":452,"name":"Bigger Elmar","officialDenomination":"Bigger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"11.3295","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bilden drei Stromangebotsszenarien:<\/p><p>- Stromangebotsvariante 1: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit.<\/p><p>- Stromangebotsvariante 2: Kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit.<\/p><p>- Stromangebotsvariante 3: vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt.<\/p><p>Der Bundesrat möchte die Potenziale, die zusätzlichen Fördermassnahmen und den Zeitbedarf kennen. Insbesondere will er Massnahmen in den Bereichen Smartenergy, Smartgrids, Netze, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen vertieft analysieren.<\/p><p>2. Nach den Ereignissen in Japan hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) am 18. März 2011 verfügt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz die Sicherheit ihrer Anlagen bei Erdbeben und Hochwasser unverzüglich zu überprüfen haben. Zudem mussten die Betreiber bis zum 31. März Fragen zur Kühlmittelversorgung der Brennelementlagerbecken und zur Brennelementbeckenkühlung beantworten. Als sofort umzusetzende, zusätzliche Sicherheitsvorkehrung müssen die Kernkraftwerke in der Schweiz ab dem 1. Juni 2011 Zugang zu einem externen erdbeben- und überflutungssicheren Lager für Einsatzmittel zur Bekämpfung schwerer Unfälle haben. Die Betreiber haben ihre ersten Berichte in der Zwischenzeit termingerecht eingereicht. Das Ensi hat die Eingaben im April überprüft, gewisse Schwachstellen identifiziert und zusätzliche Nachweise verlangt. Im Rahmen der laufenden Ereignisanalyse können weitere Massnahmen angeordnet werden. Der Bundesrat hat sodann am 4. Mai 2011 die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz beschlossen. Diese soll überprüfen, ob und allenfalls welche neuen gesetzlichen oder organisatorischen Massnahmen ergriffen werden müssen.<\/p><p>3. In den Energieperspektiven 2035 des Bundesamtes für Energie (BFE) aus dem Jahr 2007 werden mehrere Varianten (Grosskraftwerke (A, B, C) und Alternativen (D, E, G) sowie Kombinationen davon) in Abhängigkeit vom jeweils angenommenen Szenario (Szenario I: \"Weiter wie bisher\", Szenario II: \"Verstärkte Zusammenarbeit\", Szenario III: \"Neue Prioritäten\", Szenario IV: \"2000-Watt-Gesellschaft\") beschrieben, wie in untenstehender Tabelle ersichtlich ist: <\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p><\/p><p>Grundsätzlich ist auch eine Kombination von Grosskraftwerken und Alternativen denkbar.<\/p><p>Zwischen der Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuches für den Bau eines Kernkraftwerkes bis zur Erteilung der Betriebsbewilligung können zwischen 16 und 19 Jahre verstreichen. Bei Gaskombikraftwerken dauert dieser Prozess zwischen vier und sechs Jahre. Der Bundesrat ist verantwortlich für die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für den Aus- und Zubau des Kraftwerkparks. Die Planung und Standortauswahl für konkrete Projekte obliegt der Stromwirtschaft.<\/p><p>4. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit will der Bundesrat die Nutzung der einheimischen Wasserkraft fördern. Das gesamte technische Potenzial der Wasserkraft beträgt in der Schweiz 42,6 TWh (Laufer et al. 2004). Das bereits genutzte Potenzial umfasst 35,5 TWh, d. h., unter rein technischen Gesichtspunkten besteht noch ein Ausbaupotenzial von 7,1 TWh. Diese Zahl stellt allerdings einen maximal möglichen Wert dar und reduziert sich entsprechend der Berücksichtigung von ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kriterien. In den Energieperspektiven 2035 aus dem Jahr 2007 geht das Bundesamtes für Energie (BFE) von einem realisierbaren Potenzial von 4,3 bis 5 TWh aus, wobei die Abflussminderungen infolge Klimawandels und Umsetzung der Restwasserbestimmungen noch nicht berücksichtigt sind.<\/p><p>Der Bundesrat ist verantwortlich für die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen bezüglich der Nutzung der Wasserkraft. Die Planung und Standortauswahl für konkrete Projekte obliegt der Stromwirtschaft. In welchen Fristen der Ausbau der Wasserkraft erfolgen kann, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Bei Bundeskonzessionen ist mit fünf bis zehn Jahren vom Beginn der Planung bis zur Erteilung der Konzession zu rechnen. Bei kantonalen Konzessionen können aufgrund des zweistufigen Verfahrens (Konzessions- und Baubewilligungsverfahren) auch längere Fristen resultieren.<\/p><p>5.\/6. Im Rahmen der Überprüfung der energiepolitischen Grundlagen wird der Bundesrat auch die klima- und umweltschutzpolitischen Rahmenbedingungen prüfen.<\/p><p>7. Nach schweizerischer Rechtslage kann die Wasserkraftnutzung keinen Vorrang vor anderen öffentlichen Interessen beanspruchen. Gewässer gelten wegen ihrer Bedeutung als Biotope, Landschaftselemente und Erholungsgebiete als besonders erhaltungswürdig, und ihre Bewahrung vor weiteren technischen Eingriffen ist ein in der Bevölkerung weitverbreitetes Anliegen. Ob und allenfalls wie ein Wasserkraftwerk verwirklicht werden kann, muss deshalb immer einzelfallweise unter Würdigung aller im Spiele stehender wirtschaftlicher und ökologischer Interessen entschieden werden. Diese Interessenabwägung muss nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Rechtsmittelbehörden überprüft werden können. Eine Verkürzung der Rechtsmittelwege fände bei der Bevölkerung kaum Akzeptanz. Die Möglichkeiten zur Beschleunigung von Zulassungsverfahren ohne Eingriffe in die Mitwirkungsrechte der Betroffenen sind weitgehend ausgeschöpft.<\/p><p>8. Am 30. November 2008 haben die Stimmberechtigten eine Volksinitiative zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts mit einem Neinstimmenanteil von 66 Prozent deutlich abgelehnt. Es erscheint deshalb nicht opportun, dieses Instrument nach so kurzer Zeit erneut infrage zu stellen. Erfolgversprechender ist die Verbesserung der Konsensfindung zwischen den Nutz- und Schutzinteressen im Hinblick auf die Ermittlung des noch realisierbaren Nutzungspotenzials. Die Erfahrung zeigt, dass der frühzeitige Einbezug der Schutzseite bei der Projektierung von Kraftwerkprojekten regelmässig zu ausgewogeneren Lösungen führt und die Dauer der Zulassungsverfahren verkürzt.<\/p><p><\/p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb \/ Curia Vista \/ Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat hat 2007 seine Energiestrategie auf die vier Säulen Energieeffizienz, erneuerbare Energie, Grosskraftwerke und Energieaussenpolitik gestellt. <\/p><p>Wir bitten den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Besitzt diese Strategie weiterhin Gültigkeit? Wie sieht es mit dem Punkt Grosskraftwerke aus?<\/p><p>2. Welche möglichen, zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen sind für die bestehenden Kernkraftwerke zu ergreifen, bzw. welche wurden in der Schweiz im Vergleich zu Japan bereits umgesetzt?<\/p><p>3. Welche Varianten von Grosskraftwerken wären in welchen Zeiträumen und an welchen Standorten realisierbar (bitte tabellarische Auflistung)?<\/p><p>4. In welcher Frist wäre der Ausbau der Wasserkraft möglich und in welcher Form (neue Stau-, Pumpspeicherseen oder Flusskraftwerke)? Bestehen diesbezüglich Pläne oder konkrete Projekte? Welche Standorte kämen dafür in Betracht und sind wirtschaftlich sinnvoll?<\/p><p>5. Ist der Bundesrat gewillt, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Wasserkraftnutzung zu verbessern, insbesondere im Bereich der Flexibilisierung der Restwassermengen?<\/p><p>6. Ist er bereit, die Umweltschutzgesetzgebung anzupassen, um den Ausbau der Wasserkraft zu forcieren?<\/p><p>7. Wie beurteilt er die Möglichkeit, die Rechtsmittel zugunsten eines schnelleren Verfahrensablaufes im Bereich der Wasserkraft einzuschränken? Falls nein, wie will der Bundesrat die Verfahren beschleunigen?<\/p><p>8. Wie steht er zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts? Welche anderen Möglichkeiten sieht er, um der Verzögerung wichtiger Projekte zur Energiegewinnung entgegenzuwirken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mögliche Szenarien für die künftige Stromversorgung"}],"title":"Mögliche Szenarien für die künftige Stromversorgung"}