{"id":20113332,"updated":"2023-07-28T08:56:38Z","additionalIndexing":"12;28;freie Schlagwörter: Bettelei;Armut;organisiertes Verbrechen;Jugendschutz;Eindämmung der Kriminalität;strafbare Handlung;Menschenhandel;soziales Problem","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-04-12T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4818"},"descriptors":[{"key":"L06K050102010303","name":"Menschenhandel","type":1},{"key":"L04K01040206","name":"Jugendschutz","type":1},{"key":"L04K01010203","name":"Armut","type":1},{"key":"L03K010102","name":"soziales Problem","type":1},{"key":"L04K05010201","name":"strafbare Handlung","type":1},{"key":"L04K01040202","name":"Eindämmung der Kriminalität","type":2},{"key":"L05K0101020802","name":"organisiertes Verbrechen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-04-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-08-24T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1302559200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1366149600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2656,"gender":"m","id":1336,"name":"Zemp Markus","officialDenomination":"Zemp"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2659,"gender":"m","id":1343,"name":"Hany Urs","officialDenomination":"Hany"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2709,"gender":"m","id":3906,"name":"Segmüller Pius","officialDenomination":"Segmüller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2600,"gender":"f","id":1106,"name":"Häberli-Koller Brigitte","officialDenomination":"Häberli-Koller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2674,"gender":"m","id":3871,"name":"Bischof Pirmin","officialDenomination":"Bischof Pirmin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2511,"gender":"m","id":489,"name":"Loepfe Arthur","officialDenomination":"Loepfe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2590,"gender":"m","id":1143,"name":"Cathomas Sep","officialDenomination":"Cathomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2748,"gender":"f","id":4040,"name":"Schneider-Schneiter Elisabeth","officialDenomination":"Schneider-Schneiter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"11.3332","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In vielen Schweizer Städten tauchen periodisch \"Bettelbanden\" auf, die von kriminellen Organisationen aus dem Hintergrund gesteuert werden, und das erbettelte Geld fliesst in die Kassen der organisierten Kriminalität. Oftmals werden Kinder für diese Aufgabe eingesetzt oder gar Säuglinge für solche Zwecke vermietet, in besonders krassen Fällen werden die Kinder verstümmelt. Damit ist der Tatbestand des Menschenhandels erfüllt. Im Strafgesetzbuch bestehen in dieser Hinsicht keine Lücken. In der Praxis erweist es sich allerdings als ausserordentlich schwierig, der Hintermänner habhaft zu werden und die betroffenen Kinder aus den kriminellen Organisationen herauszulösen. Einige Städte begegnen dem Problem mit Ohnmacht, in anderen ist das Vorgehen gegen Bettelnde aus politischen Gründen verpönt. Deshalb sind die Bestimmungen zum Menschenhandel mit einem Bettelverbot für Kinder und Minderjährige zu ergänzen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass Kinder nicht von Erwachsenen zum Betteln angehalten oder sogar instrumentalisiert werden. Laut Strafgesetzbuch (Art. 335 Abs. 1; SR 311.0) ist die Gesetzgebung über das Übertretungsstrafrecht den Kantonen vorbehalten, solange es nicht Gegenstand der Bundesgesetzgebung ist. Der Bund hat darauf verzichtet, im Strafgesetzbuch ein Bettelverbot zu erlassen. Entsprechend haben die Kantone von ihrer Rechtsetzungskompetenz Gebrauch gemacht; entweder haben sie generelle Bettelverbote erlassen, oder sie haben diese Frage an die Gemeinden delegiert. Mit Ausnahme von Bern und Lausanne kennen mittlerweile fast alle grösseren Städte in der Schweiz ein Bettelverbot. Die Motion will die Kompetenzen der Kantone im Bereich des Bettelns einschränken. Insbesondere müssten diejenigen Städte und Gemeinden, welche bisher u. a. aus politischen Gründen auf die Einführung eines Bettelverbots verzichtet haben, inskünftig zumindest gegen diejenigen Bettler vorgehen, die in Begleitung von Kindern betteln oder Kinder aktiv beim Betteln unterstützen.<\/p><p>Nebst den kantonalen oder kommunalen Bettelverboten trägt aber auch das Schweizerische Strafgesetzbuch dem Anliegen des Bundesrates bereits weitgehend Rechnung. Zum einen können sich die Fürsorge- und Erziehungsberechtigten nach Artikel 219 des Strafgesetzbuches (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht) strafbar machen, wenn sie sich von Kindern beim Betteln begleiten lassen oder diesen Zustand fördern, indem sie ihre Kinder zu diesem Zweck an andere Personen \"ausleihen\". Denn dadurch werden die Kinder in ihrer körperlichen und oder seelischen Entwicklung gefährdet, weil sie am Schulbesuch gehindert und zu strafbarem Verhalten verleitet werden. Zum andern kann der Tatbestand des Menschenhandels (Art. 182 des Strafgesetzbuches) erfüllt sein, wenn ein Kind den Fürsorge- und Erziehungsberechtigten gegen deren Willen entzogen wird.<\/p><p>Zur Bekämpfung und Verhütung von Menschenhandel und Menschenschmuggel betreibt der Bund zudem seit 2003 die Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM). Diese stellt die Koordination zwischen allen involvierten Stellen sicher und erarbeitet Instrumente und Strategien gegen diese Kriminalitätsformen.<\/p><p>Wie die Motionärin feststellt, besteht denn auch keine Gesetzeslücke, sondern es handelt sich beim Phänomen der organisierten Bettelei um ein Vollzugsproblem. Das zeigen auch die Erfahrungen in der Stadt Bern, die im Jahre 2009 ein längerfristiges Projekt zur Bekämpfung der organisierten Bettelei lanciert hat. Aufgrund von verstärkten Kontrollen wurden die Bedingungen für Bettelbanden zunehmend schwierig, und viele von ihnen sind wieder aus der Stadt verschwunden. Die Hinterleute konnten anlässlich dieser Aktion zwar nicht eruiert werden. Daran vermöchte aber auch die von der Motionärin vorgeschlagene Änderung des Strafgesetzbuches nichts zu ändern, zumal insbesondere bei Verdacht auf Menschenhandel den Strafverfolgungsbehörden bereits heute alle strafprozessualen Zwangsmassnahmen (z. B. Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, verdeckte Ermittlung) zur Verfügung stehen. Der Bundesrat erachtet aus diesen Gründen die Einführung eines Bettelverbots für Kinder auf Bundesebene nicht als sinnvoll.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Flankierend zu den Bestimmungen in Sachen Menschenhandel ist das Strafgesetzbuch mit einem Bettelverbot für Kinder und Minderjährige zu ergänzen:<\/p><p>\"Minderjährigen ist das Betteln in der Schweiz verboten. Wer in Begleitung von Minderjährigen bettelt oder Minderjährige aktiv beim Betteln unterstützt, wird mit Strafe gemäss Artikel 219 des Strafgesetzbuches belegt.\"<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bettelverbot für Kinder"}],"title":"Bettelverbot für Kinder"}