{"id":20113333,"updated":"2025-11-14T08:21:01Z","additionalIndexing":"28;12;Sportanlass;Bewilligung;Fussball;Sicherheit;polizeiliche Ermittlung;Vereinigung;Gewalt","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-04-12T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4818"},"descriptors":[{"key":"L05K0101010208","name":"Sportanlass","type":1},{"key":"L04K08020225","name":"Sicherheit","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":1},{"key":"L04K01010207","name":"Gewalt","type":1},{"key":"L05K0504010205","name":"polizeiliche Ermittlung","type":1},{"key":"L05K0101030204","name":"Vereinigung","type":2},{"key":"L05K0101010204","name":"Fussball","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-04-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-06-29T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1302559200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1366149600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2659,"gender":"m","id":1343,"name":"Hany Urs","officialDenomination":"Hany"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2709,"gender":"m","id":3906,"name":"Segmüller Pius","officialDenomination":"Segmüller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2674,"gender":"m","id":3871,"name":"Bischof Pirmin","officialDenomination":"Bischof Pirmin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2511,"gender":"m","id":489,"name":"Loepfe Arthur","officialDenomination":"Loepfe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2590,"gender":"m","id":1143,"name":"Cathomas Sep","officialDenomination":"Cathomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2474,"gender":"f","id":450,"name":"Bader Elvira","officialDenomination":"Bader Elvira"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"11.3333","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Probleme rund um Gewalt im Sport sind ungelöst. Runde Tische und ein Abwälzen der Sicherheitskosten auf die Vereine haben bislang nicht die gewünschten Ziele erreicht. Der Schweizerische Fussballverband hat sich der Probleme nicht angenommen, eigene Strafbestimmungen für fehlbare Vereine gesenkt und das Projekt einer nationalen Fancard versenkt. Wenn der Fussballverband sich der Probleme nicht annimmt, muss der Staat die Mitglieder des Verbands in Pflicht nehmen. Heute ist das Problem vollständig an die Städte delegiert. Es fehlen die rechtlichen Grundlagen, um wirksame Lösungen herbeizuführen. Eine Bewilligungspflicht bietet den Vorteil, die Bewilligung auch mit entsprechenden Auflagen zu versehen. Mit Strafbestimmungen könnte erreicht werden, dass die Sicherheit als Kernaufgabe wahrgenommen wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion beauftragt den Bundesrat mit der Schaffung eines verschiedene Massnahmen enthaltenden Gesetzes, welche zum Ziel haben, die Sicherheit und die öffentliche Ordnung anlässlich von Sportveranstaltungen zu gewährleisten. Solche Massnahmen betreffen zur Hauptsache den Bereich der inneren Sicherheit. Artikel 57 Absatz 1 der Bundesverfassung weist dem Bund in diesem Bereich indessen keine spezifische Gesetzgebungskompetenz zu. Damit er in diesem Bereich trotzdem gesetzgeberisch tätig werden könnte, müsste ihm in einer anderen Verfassungsbestimmung die entsprechende Kompetenz eingeräumt werden. Ansonsten liegt die Gewährleistung der inneren Sicherheit in der Kompetenz der Kantone.<\/p><p>1. Eine Kompetenz des Bundes, Sportgrossveranstaltungen einer Bewilligungspflicht der entsprechenden Gemeinde zu unterstellen, lässt sich aus keiner Bestimmung der Bundesverfassung ableiten. Demnach bleibt es Sache der Kantone bzw. der Gemeinden, die Notwendigkeit der Unterstellung solcher Veranstaltungen unter eine Bewilligungspflicht zu beurteilen. Zum Beispiel hat die Gemeinde St. Gallen eine solche Pflicht mittels eines entsprechenden Gemeindereglementes für alle Fussballspiele eingeführt, die in der AFG-Arena stattfinden. Im Übrigen unterliegen Sportveranstaltungen aufgrund kantonalen oder kommunalen Rechtes sehr oft bereits einer Bewilligungspflicht, wenn sie öffentlichen Raum in gesteigertem oder gar ausschliesslichem Ausmass in Anspruch nehmen. Schliesslich kann sich eine Bewilligungspflicht auch aus spezifischen Bundesgesetzen (wie aus dem SVG, WaG oder NHG) oder aus kantonalen Gesetzen ergeben.<\/p><p>2. Weil der Bund nicht die Kompetenz hat, den Bereich der inneren Sicherheit generell zu regeln, hat er auch nicht die Kompetenz zum Erlass von Nebenstrafrecht in diesem Bereich. Im Übrigen hält der Bundesrat fest, dass eine neue Strafbestimmung auch insofern nicht notwendig ist, als der Verein und der Stadionbetreiber strafrechtlich für ihr Handeln verantwortlich sein können. Dies trifft namentlich dann zu, wenn aufgrund mangelnder Einhaltung von Sicherheitsmassnahmen Personen verletzt oder gefährdet werden.<\/p><p>3. Die Motionärin fordert letztlich die Einführung einer Art kollektiven Strafrechtes, was der schweizerischen Strafrechtstradition zuwiderläuft. Selbst wenn man die geforderte Strafbestimmung als zulässig erachten würde, dürfte es in der Praxis teilweise sehr schwierig sein festzustellen, ob und gegebenenfalls welchem Verein ein gewalttätiger Zuschauer zugerechnet werden könnte. Insbesondere bei Personen, die sich ausserhalb des Stadions gewalttätig verhalten, dürfte sich ein solches Vorhaben fast als unmöglich erweisen. Anders als bei Situationen, die das Unternehmensstrafrecht (Art. 102 StGB) betreffen, sind die Fussballfans in der Regel keine Vereinsmitglieder, und sie üben auch keine geschäftliche Verrichtung im Rahmen des Vereinszwecks aus. Die entsprechenden Instrumente, gewalttätige Zuschauer strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen sowie mit Stadionverboten zu belegen, existieren bereits und werden in der Praxis auch angewandt. Die Vereine können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, aber ihnen können die Kosten für die Sicherheit ganz oder teilweise auferlegt werden.<\/p><p>4. Es ist schon heute gestützt auf die Artikel 74, 210 und 211 StPO unter gewissen Voraussetzungen möglich, Bilder von Personen online zu veröffentlichen, die vermutlich Straftaten begangen haben, aber nicht identifiziert werden konnten. Der Bund verfügt im Übrigen nicht über die Kompetenz -, ausser derjenigen zur Regelung der Strafverfahren - im Bereich der inneren Sicherheit Normen betreffend die Publikation von Fotografien von gewalttätigen Personen zu erlassen.<\/p><p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Phänomens \"Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen\" bewusst. Um einen Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zu leisten, betreibt das Bundesamt für Polizei das elektronische Informationssystem Hoogan, in das Daten über Personen aufgenommen werden, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten haben. Hoogan steht den Polizeibehörden sowie dem Grenzwachtkorps für Abfragen zur Verfügung.<b><\/b>Er ist aber der Ansicht, dass es in erster Linie Sache der Kantone und der Gemeinden ist, in diesem Bereich die nötigen Massnahmen zu ergreifen, wie dies einige unter ihnen bereits gemacht haben, indem sie die von der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, vom Schweizerischen Fussballverband und von Swiss Football League erarbeitete Mustervereinbarung \"Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen\" übernommen haben.<\/p><p>Der Bund prüft zudem Massnahmen im Bereich Bahn, um die Sicherheit der Transporte zu gewährleisten, dies sowohl im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten als auch im Rahmen von Gesetzesänderungen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Es soll ein nationales Gesetz geschaffen werden, welches folgende Bereiche abdeckt:<\/p><p>1. kommunale Bewilligungspflicht für Sportgrossveranstaltungen.<\/p><p>2. Strafbestimmungen für Vereine und Stadionbetreiber, welche bestehende Sicherheitsbestimmungen (z. B. Pyrotechnik) nicht durchzusetzen vermögen.<\/p><p>3. Strafbestimmungen für Vereine, deren Fans sich bei Auswärtsspielen gewalttätig verhalten.<\/p><p>4. Die Schaffung von Möglichkeiten, damit unbekannte Täter mit Fotos auf dem Internet veröffentlicht werden können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gewalt an Sportveranstaltungen"}],"title":"Gewalt an Sportveranstaltungen"}