{"id":20113335,"updated":"2023-07-27T19:44:02Z","additionalIndexing":"66;Ausstieg aus der Kernenergie;Kernenergie;nukleare Sicherheit;Technologiebewertung;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-04-12T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4818"},"descriptors":[{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L03K170301","name":"Kernenergie","type":1},{"key":"L04K17010113","name":"Kraftwerksstilllegung","type":1},{"key":"L04K17030102","name":"Ausstieg aus der Kernenergie","type":1},{"key":"L04K17030106","name":"nukleare Sicherheit","type":1},{"key":"L06K070601050404","name":"Technologiebewertung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-05-26T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-05-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1302559200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1306447200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2692,"gender":"m","id":3889,"name":"Hodgers Antonio","officialDenomination":"Hodgers"},"type":"speaker"}],"shortId":"11.3335","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Atomenergie hat keine Zukunft. Sie hat weder die direkte noch die indirekte Unterstützung der öffentlichen Hand, ihr Preis pro Kilowattstunde ist zu hoch, um konkurrenzfähig zu sein, und die Frage der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie der Unfallrisiken ist ungelöst. Hinzu kommt, dass die Kernenergie als Weg des geringsten Widerstands technologische Innovationen im Bereich sauberer Energien behindert.<\/p><p>Aus diesen Gründen muss die Schweiz schrittweise aus der Kernenergie aussteigen. Der erste Schritt besteht darin, die Kernkraftwerke Mühleberg, Beznau 1 und Beznau 2 noch dieses Jahr zu schliessen. Es sind alte Anlagen, die somit auch eine grössere Gefahr darstellen. Ausserdem erzeugen sie nur einen kleinen Teil der in der Schweiz produzierten Elektrizität, was bedeutet, dass die dort produzierte Energie relativ problemlos ersetzt werden kann. In einem zweiten Schritt werden die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt vierzig Jahre nach der Inbetriebnahme - was für eine Kernanlage eine lange Lebensdauer ist - geschlossen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Schwerpunkt der durchzuführenden Arbeiten bildeten drei Stromangebotsszenarien: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigem Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke im Sinne höchstmöglicher Sicherheit (Variante 1); kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit (Variante 2); vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt (Variante 3).<\/p><p>Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 sicherzustellen. Deshalb lehnt er die Motion und die dabei geforderte maximale Nutzungsdauer von 40 Jahren ab.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten einen Vorschlag für eine Verfassungsänderung mit folgendem Inhalt zu unterbreiten:<\/p><p>- Der Bau und der Betrieb von Kernkraftwerken zur industriellen Erzeugung von Strom und Wärme sind verboten.<\/p><p>- Im Sinne einer Übergangsbestimmung sind die bestehenden Kernkraftwerke spätestens vierzig Jahre nach der Inbetriebnahme ausser Betrieb zu nehmen; eine vorzeitige Ausserbetriebnahme zur Wahrung der nuklearen Sicherheit bleibt vorbehalten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Geordneter Ausstieg aus der Atomenergie"}],"title":"Geordneter Ausstieg aus der Atomenergie"}