{"id":20113377,"updated":"2023-07-28T08:23:20Z","additionalIndexing":"52;24;Elementarschadenversicherung;Pflichtversicherung;Erdbeben","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2699,"gender":"m","id":3896,"name":"Malama Peter","officialDenomination":"Malama"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-04-14T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4818"},"descriptors":[{"key":"L05K0602020601","name":"Erdbeben","type":1},{"key":"L05K1110010201","name":"Elementarschadenversicherung","type":1},{"key":"L04K11100111","name":"Pflichtversicherung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-11-28T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Leutenegger Oberholzer.","type":90},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-04-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-07-06T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1302732000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1366149600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2699,"gender":"m","id":3896,"name":"Malama Peter","officialDenomination":"Malama"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"assuming"}],"shortId":"11.3377","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Stärkere Erdbebenaktivitäten können in der Schweiz bekanntlich im Wallis, in Basel, in der Zentralschweiz und in Graubünden vorkommen. Seit den Erdbeben der letzten Monate in Haiti, Neuseeland, Japan usw. ist sich die Öffentlichkeit auch in der Schweiz der vorhandenen Erdbebengefährdung bewusst und weiss um die damit verbundenen Schadenrisiken. Und so rechnen uns Experten vor: Alle 100 Jahre ist mit einem Beben mit Schadenfolgen von 3,4 Milliarden zu rechnen, alle 500 Jahre sogar mit einem Supererdbeben, das Schäden von 20 bis 30 Milliarden Franken verursachen würde. Die entsprechenden Summen lassen sich kaum bereitstellen. Eine eigentliche Erdbebenversicherung gibt es nicht. Den Hauptanteil bei der Schadenaustragung hätten der Staat, Private, Betroffene, Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe selbst zu tragen, was für viele von ihnen die Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz bedeuten würde. Allerdings sind Erdbeben landesweit nur durch eine Solidarität aller Betroffenen versicherbar. Nur so können die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, und nur so kann die Prämie auf tiefem Niveau angeboten werden.<\/p><p>Die kantonalen Gebäudeversicherungen würden eine ideale Trägerschaft für einen zusätzlichen obligatorischen Versicherungszweig darstellen, weil bereits alle Gebäude erfasst und Erfahrungen vorhanden sind. Auch die Abläufe sind eingespielt; es besteht eine gute Infrastruktur. Diese bestehenden Synergien könnten genutzt werden. <\/p><p>Die bemerkenswerten Anstrengungen des Bundes und der Kantone, die Sicherheit durch bauliche Massnahmen zu erhöhen, würden durch die Schaffung einer Versicherung nicht beeinträchtigt; im Gegenteil: Es wäre auch denkbar, aus den finanziellen Mitteln dieser zu schaffenden Versicherung Darlehen zur Erhöhung der Erdbebensicherheit durch bauliche Massnahmen zu gewähren.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die vom Motionär angeregte mögliche Trägerschaft für einen zusätzlichen obligatorischen Versicherungszweig durch die kantonalen Gebäudeversicherungen wäre nur in den 19 Kantonen mit einer entsprechenden Institution möglich. Für die restlichen Kantone ohne kantonale Gebäudeversicherung oder ohne Versicherungsobligatorium bezüglich Feuer- und Elementarschäden ist dieser Lösungsansatz von vornherein ausgeschlossen. Eine flächendeckende obligatorische Erdbebenversicherung liesse sich daher nur mit einer neuen Bundeskompetenz einführen, wobei die kantonalen Gebäudeversicherer bei deren Umsetzung mit einbezogen werden könnten. Eine solche Bundeskompetenz würde aber eine Verfassungsänderung bedingen.<\/p><p>Der Motionär erwähnt in seiner Begründung, dass es keine eigentliche Erdbebenversicherung gebe. Immerhin bestehen in der Schweiz zwei Erdbebenpools, nachdem sich die \"Interessengemeinschaft zur Übernahme von Erdbebenschäden\" per Ende 2010 aufgelöst hat: zum einen derjenige der 18 kantonalen Gebäudeversicherer, welcher im Schadenfall bis zu zwei Milliarden Franken auf freiwilliger Basis bereitstellt, und zum anderen die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich, welche eine Milliarde zurückgestellt hat. Darüber hinaus finden Hauseigentümer, welche sich gegen das Risiko \"Erdbeben\" versichern lassen wollen, bereits heute entsprechende Versicherungsprodukte auf dem Markt, wenn auch mit relativ hohen Prämien.<\/p><p>Solange unter den Beteiligten (private Versicherer, kantonale Gebäudeversicherer, Hauseigentümer) kein Konsens über eine obligatorische Versicherungslösung herrscht, sieht der Bundesrat davon ab, sich für eine solche Lösung einzusetzen. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat ist aber bereit, die Diskussion mit allen Beteiligten in einer Arbeitsgruppe nochmals aufzunehmen und so zur Konsenssuche beizutragen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zur Schaffung einer obligatorischen Versicherung zur Deckung von Erdbebenschäden zu schaffen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Einführung einer obligatorischen schweizerischen Erdbebenversicherung"}],"title":"Einführung einer obligatorischen schweizerischen Erdbebenversicherung"}