{"id":20113392,"updated":"2023-07-27T22:03:42Z","additionalIndexing":"2811;Tunesien;Flüchtling;diplomatische Beziehungen;Nordafrika;Ausschaffung;Zuständigkeit für Asylgesuch;Kontrolle der Zuwanderungen;Italien;Personenkontrolle an der Grenze","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-04-14T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4818"},"descriptors":[{"key":"L03K030401","name":"Nordafrika","type":1},{"key":"L06K030401020103","name":"Tunesien","type":1},{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L06K070104040202","name":"Personenkontrolle an der Grenze","type":1},{"key":"L06K010801020103","name":"Zuständigkeit für Asylgesuch","type":1},{"key":"L04K03010503","name":"Italien","type":2},{"key":"L04K10020102","name":"diplomatische Beziehungen","type":2},{"key":"L05K0108030601","name":"Kontrolle der Zuwanderungen","type":2},{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-28T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-08-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1302732000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1317160800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"type":"speaker"}],"shortId":"11.3392","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Umsetzung des Dublin-Abkommens mit Italien funktioniert gut, wenn auch nicht immer reibungslos. Bis am 30. April 2011 wurden 1298 (Rück-)Übernahmegesuche angenommen (85 Prozent an Italien). Von Januar bis April 2011 wurden 617 Personen überstellt, was einem monatlichen Schnitt von 155 Überstellungen entspricht (2010: 114). Die Zustimmungsquote Italiens im Jahre 2010 war mit 92 Prozent höher als bei anderen Dublin-Staaten. Aufgrund seiner geografischen Lage ist Italien dem Zustrom von Asylsuchenden stärker ausgesetzt als andere Dublin-Staaten. Italien hat deshalb die Zahl der Überstellungen je Dublin-Staat beschränkt, dabei aber die über diese Beschränkung hinausgehenden Überstellungen aus der Schweiz stets akzeptiert. Der Bundesrat wird die Lage beobachten und bei Bedarf zusammen mit Italien das Notwendige zur Verbesserung der Lage unternehmen. Zudem erörtert der Bundesrat die Intensivierung eines strukturierten Migrationsdialogs, allfällige Unterstützungsmassnahmen und weitere mögliche Felder der Zusammenarbeit mit Italien.<\/p><p>2. 2010 wurden 986 Gesuche nordafrikanischer Staatsangehöriger verzeichnet, während es in den ersten vier Monaten 2011 bereits 747 waren. Obschon die nordafrikanischen Gesuche insgesamt nicht zahlreich sind, ist seit März 2011 ein deutlicher Anstieg der tunesischen Gesuche festzustellen (159); dieser Trend setzte sich im April (165) und im Mai (342) fort. Der Migrationsdruck, der noch unberechenbar bleibt, dürfte an den südlichen Grenzen Europas und damit auch in Richtung Schweiz anhalten.<\/p><p>3.\/4. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Schweiz - anders als Frankreich mit seiner grossen tunesischen Diaspora - für tunesische Migranten als Zielland von untergeordnetem Interesse ist. Die Lage an den beiden Grenzen lässt sich somit nicht vergleichen. Dennoch wurde auf die veränderte Situation reagiert, und zwar mit häufigeren Schwerpunktkontrollen im Grenz- und im Binnenraum zur Prüfung der Aufenthaltsvoraussetzungen, bei Verdacht auch im Rahmen von Zollkontrollen. Wer die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in der Schweiz nicht erfüllt und über einen Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates verfügt, wird weggewiesen. Systematische Personenkontrollen an der Grenze sind daher nicht angezeigt, würden den Verkehrsfluss massiv behindern und hohe Kosten verursachen. Frankreich hat zwar die Kontrollen verstärkt, aber keine systematischen Personenkontrollen an der Binnengrenze eingeführt.<\/p><p>5. Das Dublin-System legt die Zuständigkeiten für die Durchführung eines Asylverfahrens fest. Es sieht grundsätzlich keinen Umverteilungsmechanismus für Asylsuchende vor. Ein solcher Umverteilungsmechanismus wurde von einzelnen besonders betroffenen Staaten gefordert, von den Schengen-Staaten aber klar verworfen.<\/p><p>Das Dublin-System verbietet aber auch nicht, dass europäische Staaten auf freiwilliger Basis eine Umverteilung vornehmen. Malta ist von der Migration aus Nordafrika in aussergewöhnlicher Weise betroffen. Auf Ermutigung der Europäischen Kommission (EK) haben einige EU-Mitgliedstaaten (u. a. Spanien, Holland, Polen, Dänemark) angeboten, Flüchtlinge aus Malta aufzunehmen (Relocation). Aus Solidaritätsgründen hat sich auch die Schweiz bereiterklärt, die Aufnahme von 10-20 anerkannten Flüchtlingen zu prüfen.<\/p><p>6.\/8. Der Staatssekretär beim EDA, Herr Peter Maurer, und der Direktor des BFM, Herr Alard du Bois-Reymond, sind Mitte April 2011 nach Tunesien bzw. Ägypten gereist. Die Gesprächspartner haben entschieden, ihre Zusammenarbeit mit der Schweiz im Migrationsbereich auszubauen. Geplant sind zudem etliche Unterstützungsmassnahmen im Rahmen der bundesrätlichen Gesamtstrategie vom 11. März 2011; diese beinhaltet humanitäre Hilfe, Migration, Strukturwandel, wirtschaftliche Entwicklung und Armutsbekämpfung. Im Übrigen werden Asylgesuche von Personen, die wirtschaftliche Gründe anführen oder die gesetzlichen Voraussetzungen für den Flüchtlingsstatus offensichtlich nicht erfüllen, prioritär behandelt. Damit wird diesen Migranten klar und rasch signalisiert, welchen Ausgang ihr Verfahren hat und dass sie gehalten sind, die Schweiz zu verlassen. Auf diese Weise kann der Zustrom neuer Wirtschaftsmigranten eingeschränkt bzw. der Anteil freiwilliger Rückkehrer durch die Gewährung von Rückkehrhilfe erhöht werden.<\/p><p>7. Bund und Kantone arbeiten im erweiterten Fachausschuss \"Asylverfahren und Unterbringung\" eng zusammen. Dabei gelangten sie zum Schluss, dass der Beizug von Militärunterkünften und ergänzend von Zivilschutzräumen erforderlich ist, damit die Kantone ihre Strukturen anpassen können und das BFM die Verfahren möglichst zu Ende führen kann, bevor die Asylsuchenden auf die Kantone verteilt werden. Die Bedarfsschätzung geht von 2000 Plätzen aus. 1000 Plätze sind laut VBS rasch verfügbar, weitere 1000 Plätze innert weniger Monate. Der nicht durch die Kantone abgedeckte Mehrbedarf ist durch Zivilschutzräume bzw. je nach Entwicklung durch die Errichtung von Migrantenlagern abzudecken.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Situation rund um die Wirtschaftsmigranten aus Nordafrika, insbesondere Tunesien, spitzt sich immer stärker zu. Bezogen auf Italien zeichnet sich ab, dass das Dubliner Abkommen nicht mehr angewendet oder ad absurdum geführt wird. Es zeigt sich immer mehr, dass die Schweiz bei der Bewältigung der Herausforderungen auf sich alleine gestellt sein wird. Mit einer vorläufigen Aufnahme von Wirtschaftsmigranten durch Italien und der damit zusammenhängenden Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum würde die Situation vollends eskalieren, und es würden völlig falsche Signale nach Nordafrika und zu den Schleppern ausgesendet. In diesem Sinne stellen sich folgende Fragen: <\/p><p>1. Wie reagiert der Bundesrat auf das vertragsverletzende Verhalten Italiens? Wird Druck auf Italien ausgeübt? Wenn ja, in welcher Form? Wird der italienische Botschafter ins Aussendepartement zitiert?<\/p><p>2. Wie viele Personen aus Nordafrika sind bereits in die Schweiz gelangt? Wie haben sich diese Zahlen in den letzten Monaten verändert, und welche Entwicklungen erwartet der Bundesrat in naher Zukunft?<\/p><p>3. Wird er bei einer Eskalation der Situation die Grenzen wieder systematisch kontrollieren lassen? Wurden solche Szenarien vorbereitet? <\/p><p>4. Trifft es zu, dass Frankreich seine Grenze zu Italien wieder systematisch kontrolliert und Migranten aus Nordafrika bereits an der Grenze konsequent nach Italien zurückschickt? Warum wird dies nicht auch an der Schweizer Grenze praktiziert?<\/p><p>5. Wurde die Verteilung der Migranten aus Nordafrika, was klar gegen das Dublin-Abkommen verstossen würde, innerhalb der Schengen-Staaten bereits diskutiert? Welche Haltung vertritt die Schweizer Regierung in dieser Frage? Hat der Bundesrat bereits irgendwelche Zusicherungen abgegeben?<\/p><p>6. Bisher hat er nur einlenkende Signale nach Afrika geschickt, indem er von neuen Stellen und unvermeidlichen Mehrgesuchen gesprochen hat. Welche abschreckenden Massnahmen wurden bisher geplant und durchgeführt, um einen weiteren Anstieg der Asylgesuche zu verhindern? <\/p><p>7. Wo will der Bundesrat allfällige Migranten aus Nordafrika unterbringen? Plant er eine zentrale Lösung, nachdem eine Verteilung auf die Kantone von diesen zu Recht strikte abgelehnt wird?<\/p><p>8. Welche Vorkehrungen trifft er, um Migranten ohne Flüchtlingsstatus rasch in ihre Heimat zurückzuschaffen? Wurden bereits Gespräche mit den Regierungen Tunesiens und Ägyptens geführt, oder sind solche geplant?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Fragwürdige Entwicklungen in der Bewältigung der Migration aus Nordafrika"}],"title":"Fragwürdige Entwicklungen in der Bewältigung der Migration aus Nordafrika"}