﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113429</id><updated>2025-06-25T00:24:36Z</updated><additionalIndexing>15;24;Schaffung von Arbeitsplätzen;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;Investitionspolitik;Rechtssicherheit;Unternehmensgründung;Risikokapital;Investitionsschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2619</code><gender>m</gender><id>1153</id><name>Noser Ruedi</name><officialDenomination>Noser</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-04-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4818</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070304020402</key><name>Unternehmensgründung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070304</key><name>Steuerabzug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070407</key><name>Unternehmenssteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020109</key><name>Risikokapital</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1109010603</key><name>Investitionsschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030301</key><name>Schaffung von Arbeitsplätzen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030207</key><name>Rechtssicherheit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11090106</key><name>Investitionspolitik</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-20T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-12T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-12T00:00:00Z</date><text>Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 13.006</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2011-08-24T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-04-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-20T00:00:00</date><id>26</id><name>Angenommen</name></state><state><date>2013-09-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><handling><date>2011-09-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4820</session></handling><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2619</code><gender>m</gender><id>1153</id><name>Noser Ruedi</name><officialDenomination>Noser</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3429</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Unternehmensgründerinnen und -gründer gehen beträchtliche persönliche Risiken ein; gegenwärtig werden sie doppelt besteuert, was eine Ungerechtigkeit darstellt. Business Angels, die in Start-up-Unternehmen investieren, werden wie berufliche Akteure besteuert; investieren sie aber in börsenkotierte Unternehmen, so sind ihre Kapitalgewinne steuerfrei. Die erwähnten Steuererleichterungen sind notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit sowohl des Forschungsplatzes Schweiz als auch der schweizerischen Wirtschaft sicherzustellen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die gleichzeitige Besteuerung von Unternehmensgewinnen und Dividendenerträgen (sogenannte wirtschaftliche Doppelbelastung) wurde mit der Unternehmenssteuerreform II bereits stark gemildert. Diese Milderung gilt für qualifizierte Beteiligungen von mindestens zehn Prozent. Dieses Kriterium erfüllen Unternehmensgründerinnen und -gründer üblicherweise.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im schweizerischen Steuerrecht wird nicht zwischen kleinen und grossen, neuen und alten oder kotierten und nichtkotierten Kapitalgesellschaften unterschieden. Dies gilt auch für Dividendenerträge sowie Kapitalgewinne auf Beteiligungsrechten oder Optionen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Private Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Aktien oder Aktienoptionen (englisch "stock options") sind von der Einkommensbesteuerung ausgenommen. Demgegenüber können private Kapitalverluste bei der Einkommenssteuer nicht geltend gemacht werden. Falls die Aktien oder Aktienoptionen von Investoren oder Gruppen von Investoren (Personengesellschaften) dem Geschäftsvermögen zuzurechnen sind, so sind einkommenssteuerlich sowohl Kapitalgewinne wie auch Kapitalverluste zu berücksichtigen. Die Unterscheidung zwischen privater und gewerbsmässiger Vermögensanlage richtet sich nach geltendem Recht nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Mit Entscheid vom 8. Januar 1999 (BGE 125 II 113) bestätigte das Bundesgericht, dass die frühere Praxis zu Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe a BdBSt grundsätzlich auch unter der Herrschaft des DBG gilt. Danach erzielt die steuerpflichtige Person steuerbares Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, wenn sie An- und Verkäufe von Vermögensgegenständen in einer Art tätigt, die über die schlichte Verwaltung von Privatvermögen hinausgeht. Erforderlich hierzu ist, dass sie eine Tätigkeit entfaltet, die in ihrer Gesamtheit auf Erwerb gerichtet ist bzw. dass sie solche Geschäfte systematisch mit der Absicht der Gewinnerzielung betreibt. Für eine solche selbstständige Erwerbstätigkeit wird nicht vorausgesetzt, dass die steuerpflichtige Person nach aussen sichtbar am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt oder die Tätigkeit in einem eigentlichen, organisierten Betrieb ausübt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Unterscheidung zwischen privater und geschäftsmässiger Vermögensanlage kann schwierig sein. Deshalb wurde bereits mit der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II eine gesetzliche Regelung zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel vorgeschlagen. Dieser Teil der Vorlage befindet sich jedoch immer noch in der parlamentarischen Beratung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Mit dem in den Jahren 1997 bis 1999 im Parlament beratenen und vom 1. Mai 2000 bis Ende April 2010 (10 Jahre) anwendbaren Bundesgesetz über Risikokapitalgesellschaften (BRKG) wurde versucht, Risikokapitalgesellschaften zu fördern. Die Erfahrungen mit dem BRKG haben jedoch gezeigt, dass mit fiskalischen Anreizen nicht die erhofften Wirkungen erzielt werden. Der Bundesrat wird im Rahmen der Erfüllung des Postulats Fässler 10.3076 eine ausführliche Bilanz über das BRKG ziehen und bis Ende 2011 einen Schlussbericht über das Ende April 2010 ausgelaufene Bundesgesetz vorlegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsplatzes Schweiz wird insbesondere mit Mitteln der Direktförderung gewährleistet. Solche Mittel der Direktförderung sind der indirekten Förderung (z. B. mittels Steuervergünstigungen) vorzuziehen. Indirekte Förderung verletzt auch den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und ist bezüglich der Höhe der Mindereinnahmen intransparent. Diese Intransparenz wurde kürzlich vom Bund auch in einer Studie und einem zugehörigen Bericht ("Welche Steuervergünstigungen gibt es beim Bund?") festgestellt. Bezüglich Direktförderung ist neben dem Schweizerischen Nationalfonds besonders auf die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) hinzuweisen, mittels der sich der Bund in den Bereichen anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Promotion des Unternehmertums und Aufbau von Jungunternehmen verstärkt engagiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund keinen Bedarf zu prüfen, inwiefern Unternehmensgründerinnen und -gründern Steuererleichterungen auf dem Kapital, das diese an ihrem eigenen Unternehmen halten, oder auf Investitionen von sogenannten Business Angels gewährt werden können.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern Unternehmensgründerinnen und -gründern Steuererleichterungen auf dem Kapital, das diese an ihrem eigenen Unternehmen halten, gewährt werden können. Ferner ist die steuerliche Behandlung von Stock Options zu klären, und es soll gewährleistet werden, dass für alle Akteurinnen und Akteure Investitionen in Start-up-Unternehmen in steuerlicher Hinsicht nicht als Kapitalgewinne auf Geschäftsvermögen gelten; dies soll auch für Business Angels gelten, tätigen diese doch Investitionen, die mit einem hohen Risiko verbunden und die wichtig für die Innovationskraft sind.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Rechtssicherheit für Unternehmensgründerinnen und -gründer und für Business Angels</value></text></texts><title>Rechtssicherheit für Unternehmensgründerinnen und -gründer und für Business Angels</title></affair>