{"id":20113434,"updated":"2023-07-28T12:25:33Z","additionalIndexing":"10;04;Abweichung vom Gemeinschaftsrecht;Vertrag mit der EU;politische Mitbestimmung;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;bilaterales Abkommen;politische Rechte;Staatssouveränität;Referendumsrecht;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-04-14T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4818"},"descriptors":[{"key":"L04K09020101","name":"Vertrag mit der EU","type":1},{"key":"L05K1002020103","name":"bilaterales Abkommen","type":1},{"key":"L04K09010404","name":"Gemeinschaftsrecht-nationales Recht","type":1},{"key":"L04K09010102","name":"Anwendung des Gemeinschaftsrechts","type":1},{"key":"L04K05020101","name":"politische Rechte","type":1},{"key":"L05K0901010201","name":"Abweichung vom Gemeinschaftsrecht","type":2},{"key":"L05K0502010104","name":"Referendumsrecht","type":2},{"key":"L04K05060203","name":"Staatssouveränität","type":2},{"key":"L04K08020329","name":"politische Mitbestimmung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-09T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-05-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1302732000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307570400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"speaker"}],"shortId":"11.3434","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Verwaltung der rund 120 bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU stösst an ihre Grenzen. Die EU fordert von der Schweiz:<\/p><p>1. den automatischen Nachvollzug der EU-Rechtsentwicklung;<\/p><p>2. die Übernahme der EuGH-Rechtsprechung;<\/p><p>3. die Einrichtung einer Überwachungsbehörde für den Vollzug;<\/p><p>4. neue Streitbeilegungsmechanismen.<\/p><p>Kommissionspräsident Barroso machte am 8. Februar 2011 klar, dass eine Lösung dieser institutionellen Probleme das Fundament für eine Fortsetzung der bisherigen Binnenmarktintegration der Schweiz bildet. Ähnliches formulierten der Rat der EU am 14. Dezember 2010 in einem umfassenden Bericht zur Überprüfung des Verhältnisses der EU zu den Efta-Staaten und das Europäische Parlament am 7. September 2010 in einer Resolution. Dabei ist zu beachten, dass seit dem Lissabonner Vertrag alle wichtigen Verträge - auch jene mit der Schweiz - dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.<\/p><p>Der Bundesrat hat bisher den eidgenössischen Räten und der Öffentlichkeit nur ungenügend klargestellt, wie stark der bilaterale Weg heute aufgrund der ungelösten institutionellen Fragen gefährdet ist. Auch das grosse Ausmass des schon seit Jahren praktizierten, möglicherweise allzu schönfärberisch als \"autonom\" bezeichneten - Nachvollzugs von EU-Recht wird nur ungenügend dargestellt.<\/p><p>Der Bundesrat muss so rasch als möglich demokratiepolitisch akzeptable Lösungsvorschläge zu diesen institutionellen Fragen auf den Tisch legen und der Öffentlichkeit darüber klaren Wein einschenken. Andernfalls drohen Rechtsunsicherheit und eine totale Blockade in allen bilateralen Dossiers, welche den Schweizer Zugang zum europäischen Binnenmarkt betreffen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat überprüft die europapolitischen Instrumente ständig, zuletzt im Rahmen seines Berichtes über die Evaluation der schweizerischen Europapolitik vom 17. September 2010. Am 26. Januar 2011 hat sich der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid dafür ausgesprochen, bei der Weiterführung des bilateralen Wegs einen gesamtheitlichen und koordinierten Ansatz zu verfolgen. Die Diskussionen zur Konkretisierung dieses Ansatzes sind noch im Gang. <\/p><p>Die in der Motion angesprochenen institutionellen Fragen sind ein wichtiger Bestandteil der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU und spielen auch eine bedeutende Rolle in den bereits laufenden Verhandlungen über einzelne Dossiers. Im Hinblick auf die Konkretisierung des gesamtheitlichen und koordinierten Ansatzes hat der Bundesrat am 4. Mai 2011 beschlossen, diese institutionellen Fragen zu vertiefen, und das EDA\/EVD, in Zusammenarbeit mit dem EJPD, beauftragt, ihm konkrete Optionen zu unterbreiten. Dabei geht es um jene Grundsätze, die im Aussenpolitischen Bericht 2009 aufgeführt und im Rahmen der Änderung des Abkommens über Zollerleichterungen und Zollsicherheit umgesetzt worden sind. Zusätzlich analysieren lassen will der Bundesrat zwei weitere Aspekte: Für die Überwachung der Anwendung der Abkommen hat der Bundesrat beschlossen, ein externes Gutachten einzuholen, und für die Auslegung der Abkommen will der Bundesrat die Meinung des Bundesgerichts einholen.<\/p><p>Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit von den Ergebnissen dieser Arbeiten Kenntnis nehmen und über die nächsten Schritte zur Konkretisierung seiner Europapolitik entscheiden.<\/p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die interne Diskussion zu den institutionellen Aspekten wie auch die Verhandlungen mit der EU sorgfältig geführt werden müssen, um für die Schweiz eine optimale Interessenwahrung zu gewährleisten. Nur so kann das Ziel erreicht werden, den bilateralen Weg unter Achtung der schweizerischen Souveränität zu konsolidieren.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Europäischen Union eine Lösung der institutionellen Fragen entlang folgender Eckwerte zu unterbreiten:<\/p><p>- Ein Übergang vom autonomen zum automatischen Nachvollzug von EU-Recht ist ausgeschlossen.<\/p><p>- Strittige Fragen werden von einer neu einzurichtenden gemeinsamen Behörde entschieden, welche über den Gemischten Ausschüssen steht.<\/p><p>- Die Volksrechte, namentlich das Referendumsrecht, sowie die Mitwirkungsrechte der Kantone bleiben gewahrt.<\/p><p>Wird bis Ende 2012 keine Einigung erzielt, so erklärt der Bundesrat den bilateralen Weg als gescheitert und unterbreitet den eidgenössischen Räten Vorschläge zur Ausgestaltung der Beziehungen zur EU auf neuer Grundlage.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Institutionelle Probleme des bilateralen Weges demokratiepolitisch annehmbar lösen"}],"title":"Institutionelle Probleme des bilateralen Weges demokratiepolitisch annehmbar lösen"}