{"id":20113473,"updated":"2023-07-28T11:45:34Z","additionalIndexing":"24;Betriebsmodernisierung;Sparkasse;Unternehmenspolitik;Staatsgarantie;Kreditinstitut;Bankrecht;Finanzplatz Schweiz;Grossbank;Holding;Zahlungsfähigkeit;Investitionsbank","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2746,"gender":"m","id":4033,"name":"Stadler Markus","officialDenomination":"Stadler Markus"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-05-31T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4819"},"descriptors":[{"key":"L05K1104010104","name":"Grossbank","type":1},{"key":"L06K050702010102","name":"Staatsgarantie","type":1},{"key":"L04K11040209","name":"Bankrecht","type":1},{"key":"L05K0703040301","name":"Betriebsmodernisierung","type":1},{"key":"L06K070301020202","name":"Holding","type":1},{"key":"L04K07030403","name":"Unternehmenspolitik","type":2},{"key":"L06K050702010103","name":"Zahlungsfähigkeit","type":2},{"key":"L05K1104010206","name":"Sparkasse","type":2},{"key":"L04K11040104","name":"Kreditinstitut","type":2},{"key":"L05K1104010105","name":"Investitionsbank","type":2},{"key":"L05K1106011201","name":"Finanzplatz Schweiz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-09-21T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-08-24T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1306792800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1316556000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2642,"gender":"m","id":1161,"name":"Berset Alain","officialDenomination":"Berset"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2746,"gender":"m","id":4033,"name":"Stadler Markus","officialDenomination":"Stadler Markus"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"11.3473","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Sofern die vom Bundesrat gezogenen Folgerungen aus dem Expertenbericht vom 30. September 2010 umgesetzt werden, werden Massnahmen in den Bereichen Eigenmittel, Liquidität, Risikoverteilung und Organisation wesentlich dazu beitragen, die TBTF- bzw. TBTBR-Problematik zu entschärfen. Aber die grundsätzliche strukturelle Situation, der faktische staatliche Bestandesschutz für gewisse - zurzeit zwei - private Unternehmungen, mit all seinen staatspolitischen und finanziellen bzw. wirtschaftlichen Konsequenzen, wird bleiben. Damit verbleiben wegen der Macht des Faktischen bzw. der riesigen Summen und Verflechtungen auch Fragezeichen, ob die Abtrennung der systemrelevanten Funktionen gemäss Expertenbericht im Krisenfall tatsächlich noch möglich wäre. Die Gefahr besteht auch, dass sich der politische Blick abwendet von der Ursache und sich fokussiert auf die Wirkung, dass also ein im Aufwand unverhältnismässiges Überwachungs- und Aufsichtssystem aufgebaut wird, das sich weitgehend in Abhängigkeit des potenziellen Krisenherds entwickelt. Darunter könnten die mittleren und kleineren Banken leiden, weil sich infolge der TBTF-Banken die Anforderungen des allgemeinen Aufsichtsniveaus erhöhen.<\/p><p>Die Vorstellung eines Trennbankensystems, der Trennung also von Commerzbanking- (Einlagen\/Kredite) und Investmentbanking-Geschäft (Wertpapiere) oder der Trennung nach anderen Kriterien, ist nicht neu. In den USA beispielsweise war zwischen 1933 und 1999 der Glass-Steagall Act (ungefähr im Sinne der Trennung von Commerz- und Investmentbanking) in Kraft. Die englische Bankenkommission (ICB) lässt in ihrem Interim Report vom April 2011 unter dem Titel \"Ring Fencing Model\" zwar das Universalbankenprinzip zu, verlangt aber, dass die wichtigsten Sparten einer systemrelevanten Bank in je eigene Tochterunternehmungen aufgetrennt werden. Die Einführung einer gegen TBTF resistenten Holdingstruktur in der Schweiz müsste aus der Erkenntnis von BGE 116 lb 331, S. 332 gesetzgeberisch vom \"faktischen Beistandszwang\" befreit werden, sofern dies rechtlich und (insbesondere auf dem internationalen Parkett) faktisch überhaupt möglich ist.<\/p><p>Die systemrelevante Position der beiden Grossbanken in der Schweiz ist heute insofern einmalig, als sich deren dominante Stellung im Inland (gemessen z. B. am Marktanteil an ungesicherten Firmenkrediten) mit deren starker weltweiter Verflechtung verbindet. In dieser Ausgangslage, die geeignet ist, TBTF zu begünstigen, ist die Trennung von systemrelevanten Funktionen (z. B. Zahlungsverkehr, Spareinlagen) und der Produktion bzw. dem Eigenhandel von Wertpapieren von besonderer Bedeutung.<\/p><p>TBTF und TBTBR vertragen sich letztlich nicht mit einer demokratisch-marktwirtschaftlichen Ordnung. Dabei geht es nicht bloss um die unmittelbaren Wirkungen in einem bevorstehenden bzw. eingetretenen Schadenfall, sondern auch um die dauernden markt- und politikverzerrenden Folgen für den gesellschaftlichen Alltag.<\/p><p>Die Vor- und Nachteile eines optimalen Trennbanken- oder Holdingsystems - oder einer dritten, auf Dauer angelegten Organisationsvariante, sofern sich diese aus den Abklärungen ableiten sollte - sind vor dem schweizerischen und weltwirtschaftlichen Hintergrund zu beleuchten, wie er für die Zukunft zu erwarten sein wird. Dabei ist die internationale Konkurrenzfähigkeit des Bankenplatzes Schweiz zu berücksichtigen. Die zu befürchtenden Umgehungsmöglichkeiten sind ebenfalls darzustellen. Allerdings ist es unabdingbar, dass angesichts der TBTF-Situation im Bericht das öffentliche Interesse des Landes dem einzelwirtschaftlichen vorzugehen hat. <\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 4. November 2009 setzte der Bundesrat eine Expertenkommission mit dem Auftrag ein, im Rahmen eines Berichtes aufzuzeigen, wie die von Grossunternehmen ausgehenden Risiken für den Steuerzahler und die Volkswirtschaft wesentlich verringert werden können. Im Schlussbericht vom 30. September 2010 veröffentlichte die Expertenkommission die Ergebnisse ihrer umfangreichen Abklärungen und präsentierte ein umfassendes und inhaltlich abgestimmtes Massnahmenpaket. Im Zentrum stehen einerseits verschärfte Eigenmittelanforderungen, flankiert durch neue Kapitalinstrumente, und andererseits organisatorische Massnahmen, die auch im Krisenfall unverzichtbare Dienstleistungen im Zahlungsverkehr, im Einlagen- und im Kreditgeschäft sicherstellen. Ergänzt werden sie durch strengere Liquiditätsvorschriften und Vorschriften zu den Klumpenrisiken.<\/p><p>Die Expertenkommission hat sich auch mit den vom Postulanten aufgezeigten Optionen \"Holdingmodell\" und \"Trennbankensystem\" auseinandergesetzt. Im Ergebnis sind die Experten einstimmig zum Schluss gekommen, dass beide Massnahmen für die Schweiz nicht zielführend sind. Aus Sicht der Experten sind die Massnahmen mit Blick auf die angestrebten Ziele unangemessen, enthalten zu starke Anreize und können durch andere, für die betroffenen Banken weniger einschneidende Massnahmen ersetzt werden. Konkret kam der Expertenbericht bezüglich Holdingstruktur zum Schluss, dass die Konzernhaftung nur bei gleichzeitiger vollständiger operativer, personeller und rechtlicher Trennung von verschiedenen Konzernteilen begrenzt würde, was eine praktische Zerschlagung des Konzerns zur Folge hätte und damit einen beträchtlichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellen würde. Ausserdem sei wahrscheinlich, dass im Krisenfall die Schweiz durch Länder, welche von einem Konkurs einer Tochtergesellschaft negativ betroffen sind, dennoch zur Rettung gedrängt würde.<\/p><p>Bei der Frage nach einem Trennbankensystem und des damit verbundenen Verbotes des Eigenhandels bei Geschäftsbanken sind sich die Experten einig, dass nicht nur die Definition des Begriffs Eigenhandel problematisch ist, sondern auch eine Verlagerung dieser Tätigkeiten in einen weniger regulierten Sektor nicht ausgeschlossen ist, was zur Folge hätte, dass das Problem nicht gelöst, sondern nur verlagert würde.<\/p><p>Nach eingehender Prüfung des Expertenberichtes kam der Bundesrat zum Schluss, dass das vorgeschlagene Massnahmenpaket die bestmögliche und inhaltlich abgestimmte Lösung des TBTF-Problems darstellt, und hat diese deshalb im Rahmen seiner Botschaft 11.028 konkretisiert. Der Bundesrat folgt der Einschätzung der Expertenkommission, dass über die vorgeschlagenen Massnahmen hinausgehende Massnahmen im Bereich des Holding- bzw. Trennbankensystems nicht praktikabel sind. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der umfangreichen Analysearbeiten im Rahmen der Expertenkommission zu diesem Thema sieht er deshalb keinen Bedarf für weitere Abklärungen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der für systemrelevante Banken die Vor- und Nachteile von weiteren gesetzlichen Schranken darlegt; dies im Interesse der Reduktion potenzieller Risiken von systemrelevanten Banken und darüber hinaus der rechtlich-demokratischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz. Im Vordergrund stehen ein Trennbankensystem oder ein Holdingmodell ohne Beistandszwang unter den Holdingtöchtern. In Ergänzung zu den Folgerungen aus dem Expertenbericht vom September 2010 bzw. zu den bundesrätlichen Anträgen in der Botschaft 11.028 soll der Bericht weiterführende Reformvorschläge zur bestmöglichen Einschränkung des \"Too big to fail\"-Problems (TBTF) und des \"Too big to be rescued\"-Problems (TBTBR) unterbreiten und die Eckwerte einer künftigen Gesetzgebung aufzeigen, die aus der Sicht des Bundesrats ein Trennbanken- oder Holdingsystem in einer für die Schweiz geeigneten Form notwendig machen würde.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zusätzliche organisatorische Schranken zur Reduktion des \"Too big to fail\"-Problems"}],"title":"Zusätzliche organisatorische Schranken zur Reduktion des \"Too big to fail\"-Problems"}