﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113482</id><updated>2023-07-28T12:55:50Z</updated><additionalIndexing>66;Bericht;Kostenrechnung;Rückbau;Elektrizitätsindustrie;Kostenschätzung;radioaktiver Abfall;Fonds;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2619</code><gender>m</gender><id>1153</id><name>Noser Ruedi</name><officialDenomination>Noser</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-01T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4819</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K17010113</key><name>Kraftwerksstilllegung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17030201</key><name>Kernkraftwerk</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010109</key><name>radioaktiver Abfall</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0705030307</key><name>Rückbau</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11090203</key><name>Fonds</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020108</key><name>Kostenschätzung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K170303</key><name>Elektrizitätsindustrie</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K020206</key><name>Bericht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-30T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-08-17T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-06-01T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2619</code><gender>m</gender><id>1153</id><name>Noser Ruedi</name><officialDenomination>Noser</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3482</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Rechte und Pflichten rund um die Entsorgung von Kernanlagen gehen massgeblich aus dem Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1), insbesondere den Artikeln 31 und 77 bis 82, sowie aus der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) hervor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten wird alle fünf Jahre gestützt auf die Angaben des Eigentümers für jede Kernanlage berechnet, erstmals bei Inbetriebnahme (Art. 4 Abs. 1 SEFV). Sie werden zudem neu berechnet, wenn eine Kernanlage endgültig ausser Betrieb genommen wird oder infolge unvorhergesehener Umstände eine wesentliche Änderung der Kosten zu erwarten ist (Art. 4 Abs. 2 SEFV). Die Kosten werden gestützt auf das Entsorgungsprogramm und die aktuellen technisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie auf die im Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preise ermittelt (Art. 4 Abs. 3 SEFV).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1./2. Für die Kostenberechnung werden unter Berücksichtigung von internationalen Erfahrungen sogenannte "best estimates"-Kosten herangezogen. Diese basieren auf einem detaillierten, zeitlich definierten sowie klaren und technisch-wissenschaftlichen Konzept nach neustem Stand der Kenntnisse. Im Jahr 2006 wurden die Stilllegungs- und Entsorgungskosten für jedes Kernkraftwerk aktualisiert. Mit der Aktualisierung der Stilllegungskosten wurde eine deutsche Firma beauftragt, die bezüglich der Stilllegung von Nuklearanlagen grosse Erfahrungen hat. Die Entsorgungskosten wurden von der Nagra ermittelt. Sämtliche Kostenstudien wurden vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) geprüft, wobei für die Prüfung der Konzepte und Kostensätze der beiden geologischen Tiefenlager externe Experten beigezogen wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bezüglich Unterdeckung wird auf die Antwort des Bundesrats auf die Interpellation Noser 11.3481, "Kernkraftwerke Mühleberg und Leibstadt. Unterdeckung von Stilllegungs- und Entsorgungsfonds", vom 1. Juni 2011 verwiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Zurzeit werden die Stilllegungs- und Entsorgungskosten neu berechnet. Dabei müssen die aktuellen Kenntnisse berücksichtigt werden. Die neuen Studien werden wiederum vom Ensi geprüft, welches dazu zudem weitere Experten beiziehen kann. Nach Abschluss der Überprüfung durch das Ensi ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob eine Drittmeinung zu den Kostenberechnungen notwendig ist.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Für die Stilllegung und den Abbruch ausgedienter Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle ist mit sehr hohen Kosten zu rechnen. Seit 1984 besteht deshalb ein spezieller Stilllegungsfonds, der von den Eigentümern der Kernkraftwerke durch jährliche Beiträge geäufnet wird. Gemäss neuen Berechnungen belaufen sich die Stilllegungskosten für die Schweizer Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen auf 2,2 Milliarden Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Erste Erfahrungen aus dem Ausland zeigen jedoch, dass die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der daraus entstehenden Abfälle deutlich höhere Kosten verursachen, als ursprünglich angenommen. So wurden z. B. in Deutschland die veranschlagten Kosten für den Rückbau von alten DDR-Kernkraftwerken bereits um Milliarden überschritten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der "NZZ am Sonntag" vom 15. Mai 2011 war zu lesen, dass "neue Erkenntnisse aus vergleichbaren Projekten" und neue "gesetzliche Auflagen" gemäss Swissnuclear, der Fachgruppe Kernenergie der Swisselectric, auch in der Schweiz zu Änderungen bei den Kosten führen könnten. Diese Aussage ist bemerkenswert, weil Swissnuclear sowohl bei der aktuell gültigen Kostenstudie zu den Stilllegungskosten (KS06) involviert war als auch an der derzeit laufenden Aktualisierung der genannten Kostenstudie beteiligt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist gebeten, im Zusammenhang mit dem Stilllegungsfonds für Kernkraftwerke folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie wird gewährleistet, dass bei der derzeit laufenden Aktualisierung der Kostenstudie die "neuen Erkenntnisse aus vergleichbaren Projekten" und "neue gesetzliche Auflagen" auch tatsächlich Eingang finden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie wird die Unabhängigkeit der Kostenstudie (KS06) garantiert? Immerhin sind die Stromwirtschaft mit Swissnuclear sowie die KKW-Betreiber als Auftraggeber direkt in die Studie involviert. Beide Gruppen werden naturgemäss daran interessiert sein, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Stilllegungsfonds möglichst tief zu halten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wäre es im Hinblick auf die anzunehmenden, sehr hohen Kosten für die Stilllegung der ausgedienten Kernanlagen nicht sinnvoll, zur Sicherheit eine zweite Kostenstudie von unabhängiger Seite her in Auftrag zu geben?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Stilllegung und Abbruch ausgedienter Kernkraftwerke. Zweifel an den Kostenschätzungen</value></text></texts><title>Stilllegung und Abbruch ausgedienter Kernkraftwerke. Zweifel an den Kostenschätzungen</title></affair>