﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113491</id><updated>2023-07-28T12:28:13Z</updated><additionalIndexing>28;12;Sehbehinderte/r;geistiges Eigentum;Urheberrecht;Buch;internationales Treffen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2011-06-01T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4819</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K160204</key><name>geistiges Eigentum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020107</key><name>internationales Treffen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010402010101</key><name>Sehbehinderte/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202030301</key><name>Buch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K16020403</key><name>Urheberrecht</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2011-09-12T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-08-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-06-01T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3491</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Es herrscht "Büchernot" für Blinde, Sehbehinderte und Menschen mit funktionellen Lesebehinderungen, denn sie benötigen Bücher, die an ihre speziellen Bedürfnisse angepasst sind (Braille, Grossdruck oder Audio-Format). Weltweit werden nur 5 Prozent aller Bücher in solchen Formaten veröffentlicht. In zahlreichen Ländern ausserhalb Europas sind daher weniger als 1 Prozent aller veröffentlichten Bücher für sehbehinderte Menschen verfügbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Konvertierung in diese Formate wird allgemein von einigen wenigen Nichtregierungsorganisationen übernommen. Doch sie benötigen moderne technische Hilfsmittel, um die Ausgangsdateien in sehbehindertengerechte Formate zu konvertieren. Mit diesen Hilfsmitteln könnten sie Zeit und Geld sparen und somit bedeutend mehr Bücher veröffentlichen. Zurzeit ist dies aber leider nicht möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenngleich es in der Mehrzahl der europäischen Länder Ausnahmen zum Urheberrecht zugunsten sehbehinderter Menschen gibt, ist dies nur in einem Drittel der Wipo-Mitgliedstaaten der Fall. Zudem untersteht das Urheberrecht dem nationalen Recht, weshalb Werke in barrierefreien Formaten nicht grenzüberschreitend gehandelt werden dürfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Jahr 2009 haben Brasilien, Ecuador und Paraguay im Auftrag der Weltblindenunion (WBU) der Wipo einen Abkommensentwurf vorgelegt, der die internationale Barrierefreiheit harmonisieren und Ausnahmen zum Urheberrecht regeln soll. Die EU-Kommission sowie einige EU-Mitgliedstaaten haben sich gegen das Abkommen ausgesprochen und argumentieren, dass eine freiwillige und unverbindliche Lösung effizienter sei und rascher zu einem Ergebnis führe als ein Abkommen. Ende des Jahres 2009 lancierte die EU-Kommission einen Dialog zwischen den beteiligten Parteien mit dem Ziel, Lizenzvereinbarungen mit Verlagen zu schliessen, die die Konvertierung von Büchern in barrierefreie Formate begünstigen. Die EU schlug der Wipo eine ähnliche Initiative vor. Die Verbände der blinden und sehbehinderten Menschen nahmen an beiden Dialogen teil. Am 26. Februar 2011 verkündete die WBU jedoch ihren Austritt aus den Gesprächen und unterstrich erneut die Bedeutung eines rechtlich verbindlichen Vertrags. Der EU-Rat versammelte sich diesen Frühling, um die Frage zu erörtern. Die nächste Konferenz des Wipo-Komitees zum Thema Urheberrecht, die zwischen dem 15. und dem 24. Juni 2011 (SCCR22) stattfindet, ist in dieser Hinsicht entscheidend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es wird immer deutlicher, dass nur eine rechtlich verbindliche Massnahme auf internationaler Ebene schnelle und grundlegende Verbesserungen herbeiführt, die für Millionen von sehbehinderten Menschen weltweit von Bedeutung sind. Die Schweiz muss aktiv zur Erreichung dieses Ziels beitragen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen ist für die Schweiz von einer solchen Wichtigkeit, dass sie Verfassungsrang geniesst (s. Art. 8 Abs. 4 der Bundesverfassung). Mit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 5. Oktober 2007 wurde auf nationaler Ebene sichergestellt, dass das Urheberrecht für Menschen mit Behinderungen keine diskriminierende Barrieren beim Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken schafft (s. Art. 24c URG). Für den Bundesrat steht ausser Frage, dass die Schweiz sich in der Weltorganisation für geistiges Eigentum auch weiterhin für die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Die vom Interpellanten angesprochene Konferenz im Juni 2011 hat zwar noch keinen Durchbruch gebracht, es zeichnet sich jedoch ein von der WBU mitgetragener Kompromiss ab, welcher von der Schweiz im Grundsatz unterstützt wird.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, mitzuteilen, welche Meinung die Schweiz bei der Konferenz des Komitees der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) im Juni 2011 vertreten wird. Bei der Konferenz werden Ausnahmen zum Urheberrecht besprochen, um sehbehinderten Menschen einen barrierefreien Zugang zu Büchern zu ermöglichen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Vertragsentwurf der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Verbesserter Zugang zu Büchern für sehbehinderte Menschen</value></text></texts><title>Vertragsentwurf der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Verbesserter Zugang zu Büchern für sehbehinderte Menschen</title></affair>