﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113501</id><updated>2025-06-25T00:09:05Z</updated><additionalIndexing>66;Bewilligung;Energiepolitik (speziell);sanfte Energie;Energietechnologie;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Sicherung der Versorgung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-08T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4819</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K170101</key><name>Energiepolitik (speziell)</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L02K1705</key><name>sanfte Energie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030308</key><name>Erhaltung von Arbeitsplätzen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701030905</key><name>Sicherung der Versorgung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17010202</key><name>Energietechnologie</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-19T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2013-06-13T00:00:00Z</date><text>Punkte 1 bis 3: abgelehnt; Punkte 4 und 5: angenommen.</text><type>0</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-09T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council i:nil="true" /><date>2014-12-09T00:00:00Z</date><text>Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 13.074</text><type>0</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-09-23T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council i:nil="true" /><date>2015-09-23T00:00:00Z</date><text>Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 13.074</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-09-07T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Punkte 1 bis 4 und die Annahme des Punktes 5 der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>UREK-SR</abbreviation><id>20</id><name>Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR</name><abbreviation1>UREK-S</abbreviation1><abbreviation2>UREK</abbreviation2><committeeNumber>20</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2011-06-08T00:00:00Z</date><registrations /></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-06-08T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-19T00:00:00</date><id>11</id><name>Motion an 2. Rat</name></state><state><date>2013-06-13T00:00:00</date><id>26</id><name>Angenommen</name></state><state><date>2015-09-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts><text><type i:nil="true" /><value>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Punkte 1 bis 4 und die Annahme des Punktes 5 der Motion.</value></text></texts></draft></drafts><handling><date>2013-06-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4909</session></handling><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2675</code><gender>m</gender><id>3872</id><name>Bourgeois Jacques</name><officialDenomination>Bourgeois</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>11.3501</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><isMotionInSecondCouncil>true</isMotionInSecondCouncil><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der energetische Umbau ist anspruchsvoll. Er darf nicht auf Kosten der Arbeitsplätze, des Wohlstands oder der Versorgungssicherheit des Landes gehen. Die Vorschläge des Bundesrates gehen zurzeit in eine andere Richtung. So werden Lenkungsabgaben, höhere Subventionen, höhere Steuern vorgeschlagen und wird ein Lohnverlust als notwendige Voraussetzung für den nicht weiter steigenden Stromverbrauch erachtet. Die volkswirtschaftlichen Folgen einer solchen Politik bleiben beim bundesrätlichen Konzept schleierhaft. Die auf ungenügend wissenschaftlicher Basis erfolgten Ausstiegsszenarien müssen sich bei der Konkretisierung an den obengenannten klaren Leitplanken orientieren.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat am 18. November 2009 das Bundesamt für Energie (BFE) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) vorzubereiten. Diese Revision ist angezeigt, da die praktischen Erfahrungen mit der ersten Phase der Marktöffnung gezeigt haben, dass die erklärten Ziele der Marktöffnung, nämlich die Schaffung einer wettbewerbsorientierten und sicheren Stromversorgung mit transparenten Preisen, noch nicht erreicht wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der Erarbeitung der neuen Energiestrategie wurden die Arbeiten an der Revision des StromVG innerhalb des BFE im März 2011 für sechs Monate sistiert. Die Arbeiten werden im September 2011 wieder aufgenommen. Auf dieser Basis wird das UVEK dem Bundesrat bis Sommer 2012 eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da der Strommarkt ein europäischer Markt ist, wird sich der Marktpreis in der Schweiz am europäischen Niveau und zusätzlich am Preis für Netzengpässe orientieren. Für den stabilen Netzbetrieb und die kostengünstige Versorgung der Schweiz ist die Einbindung in das europäische Stromnetz von entscheidender Bedeutung. Diese günstigen Rahmenbedingungen können aber nur aufrechterhalten werden, wenn auch der Schweizer Strommarkt die europäischen Vorgaben erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Bevorzugung inländischer Branchen ist in der EU auf der Basis des neuen europäischen Elektrizitätsbinnenmarktes (Richtlinie 2009/72/EG) grundsätzlich nicht gestattet. Die EU sieht jedoch gewisse Sonderregelungen für energieintensive Unternehmen vor. Es ist zu untersuchen, welche Ausnahmeregelungen im europäischen Ausland bestehen und inwieweit diese in der Schweiz zur Anwendung kommen könnten. Im Rahmen der weiteren Arbeiten zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 wird geprüft, wie der speziellen Situation energieintensiver Unternehmen Rechnung getragen werden kann. Ziel dabei ist es, Industriekunden eine stabile und kostengünstige Strombeschaffung zu ermöglichen, insbesondere durch den Ausbau der Anbindung an das europäische Stromnetz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Mit der Skizze zum Aktionsplan 2050 hat der Bundesrat im Sinne einer Auslegeordnung sämtliche Massnahmen aufgelistet, die bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 zur Verfügung stehen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde beauftragt, zur konkreten Ausgestaltung der Energiestrategie 2050 ein entsprechendes Massnahmenpaket auszuarbeiten und dem Bundesrat im Herbst 2011 zu präsentieren - dies unter der Berücksichtigung der vom Bundesrat beschlossenen Prioritäten Energieeffizienz, Wasserkraft, erneuerbare Energie, fossil-thermische Stromproduktion (primär WKK, sekundär GUD) sowie Importe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Mit der Energiestrategie 2050 soll die langfristige Energieversorgungssicherheit der Schweiz weiter gestärkt werden. Ein Ausbau der fossil-thermischen Stromproduktion ist auch mit einer zusätzlichen Auslandsabhängigkeit verbunden, da die Schweiz keine eigenen Gasvorkommen hat und über keine Erdgas-Lagerhaltung verfügt. Gegenwärtig deckt Gas 12 Prozent der Schweizer Energieversorgung ab. Die Schweiz importiert ihr Erdgas hauptsächlich aus Europa.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Bei der konkreten Ausgestaltung der Energiestrategie 2050 prüft das UVEK, wie die Bewilligungsverfahren sowohl beim Bau neuer Kraftwerke als auch für den Zu- und Ausbau der Netzinfrastruktur beschleunigt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Einer der Kernpunkte der Energiestrategie 2050 ist die Energieforschung. Die Weiterentwicklung der Technologien stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz und ist auch Grundlage dafür, dass u. a. Schweizer Unternehmen im Cleantech-Bereich ihre Chancen im internationalen Wettbewerb nutzen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie sendet der Bundesrat ein wichtiges Signal an den Markt bzw. an die Investoren im Bereich innovativer Energietechnologien. Damit erhalten sie Investitions- und Planungssicherheit für neue Produktionsanlagen und für den Auf- bzw. Ausbau einer dezentral ausgerichteten Infrastruktur.&lt;/p&gt; Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Punkte 1 bis 4 und die Annahme des Punktes 5 der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, sich beim energetischen Umbau der Schweiz nach folgenden Eckpunkte zu richten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Sicherung der Arbeitsplätze dank wettbewerbsfähigen Strompreisen: Die Strompreise in der Schweiz sollen zum konkurrenzfähigsten Drittel der EU-Preise gehören, damit Arbeitsplätze in der Schweiz konkurrenzfähig bleiben und gesichert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Umbau hat ohne zusätzliche Subventionen oder Lenkungsabgaben zu erfolgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Versorgungssicherheit wird garantiert: Die Abhängigkeit von ausländischen Energieträgern wird nicht vergrössert und auf verschiedene Quellen verteilt, wobei dieses Ziel namentlich im Winterhalbjahr zu erreichen ist. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Umbau dank Bürokratieabbau: Bewilligungsverfahren sind zu verkürzen und Maximalfristen mit den Kantonen zu vereinbaren sowie die Einsprachemöglichkeiten zu beschränken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Technologische Fortschritte nutzen: Die Strategie des energetischen Umbaus hat offen zu sein für künftige technologische Entwicklungen bei allen Arten der Energieproduktion.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Energetischer Umbau darf Arbeitsplätze nicht gefährden</value></text></texts><title>Energetischer Umbau darf Arbeitsplätze nicht gefährden</title></affair>