{"id":20113512,"updated":"2023-07-28T08:40:25Z","additionalIndexing":"66;Ausstieg aus der Kernenergie;Arbeitsmarkt (speziell);Kostenrechnung;Energiepreis;fossile Energie;elektrische Energie;Prognose;Investition;wirtschaftliche Auswirkung;Elektroindustrie","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-09T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4819"},"descriptors":[{"key":"L04K17030102","name":"Ausstieg aus der Kernenergie","type":1},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":1},{"key":"L05K1602010701","name":"Prognose","type":1},{"key":"L04K17030301","name":"elektrische Energie","type":1},{"key":"L05K1701010605","name":"Energiepreis","type":1},{"key":"L05K1701020101","name":"fossile Energie","type":2},{"key":"L03K110901","name":"Investition","type":2},{"key":"L03K070506","name":"Elektroindustrie","type":2},{"key":"L04K07040404","name":"wirtschaftliche Auswirkung","type":2},{"key":"L04K07020203","name":"Arbeitsmarkt (speziell)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-30T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-09-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1307570400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1317333600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"type":"speaker"}],"shortId":"11.3512","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie führt nicht zum Ziel, wenn er allen Verbrauchern schadet und die Erreichung der Ziele zur CO2-Reduktion beeinträchtigt. Der Bundesrat muss in seiner Strategie detailliert darlegen, wie sich Stromkosten für Unternehmen und Privathaushalte nach Stilllegung der Kernkraftwerke Beznau I und II und Mühleberg entwickeln. Die bis 2020 immer weiter sinkende Verfügbarkeit von Kernenergie führt zu einem Anstieg der Nachfrage nach fossilen Brennstoffen. Daraus resultiert ein direkter Anstieg der Treibstoffpreise und damit ein Rückgang der Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten. Negative Auswirkungen ergeben sich auch für kleine und mittlere Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft.<\/p><p>Der Entscheid des Bundesrates hat Auswirkungen auf die bereits getätigten Investitionen der Elektrizitätswirtschaft. Dieser Tatsache muss der Bundesrat in seiner Strategie Rechnung tragen. Gleichermassen werden geplante Investitionen aufgeschoben oder verworfen. Der Bundesrat wird ersucht, auch diesen Aspekt eingehend zu untersuchen.<\/p><p>Durch die Strategie zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie dürfen weder Wirtschaftswachstum noch Beschäftigungslage beeinträchtigt werden. Der Bundesrat muss dies in seiner Strategie eindeutig belegen.<\/p><p>Zudem müssen CO2-Reduktionsziele trotz des Ausstiegs aus der Kernenergie aufrechterhalten werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Als Folge des verheerenden Erdbebens in Japan und der Havarie in Fukushima hat der Bundesrat am 23. März 2011 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, verschiedene Stromangebotsszenarien auszuarbeiten sowie die Energieperspektiven des Bundes von 2007 mit den neuesten Zahlen und Kenntnissen zu aktualisieren.<\/p><p>An seiner Klausursitzung vom 25. Mai 2011 hat der Bundesrat die Resultate der Analysen diskutiert und den Grundsatzentscheid gefällt, dass die bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden sollen. Die bisherige Stromversorgungssicherheit, die sich durch hohe Qualität, gute Verfügbarkeit, eine weitgehend CO2-freie Produktion und wettbewerbsfähige Preise auszeichnet, soll auch in Zukunft garantiert sein. Um die durch den Verzicht auf den Ersatz von Kernkraftwerken wegfallenden Teile des Stromangebots zu decken, muss die Energiestrategie der Schweiz jedoch neu ausgerichtet werden. Der Bundesrat orientiert sich dabei an folgenden Prioritäten:<\/p><p>- Energieeffizienz: Die wichtigste Massnahme zur Sicherung der künftigen Energieversorgung ist der sparsame Umgang mit Energie.<\/p><p>- Wasserkraft: Die Wasserkraft soll langfristig als wichtigste einheimische erneuerbare Energie massvoll und unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien ausgebaut werden.<\/p><p>- Erneuerbare Energien: Der Anteil der neuen erneuerbaren Energien soll derart ausgebaut werden, dass ein breit diversifizierter Energiemix sowohl im Strom- als auch im Wärme- und Mobilitätsbereich zur Verfügung steht.<\/p><p>- Fossile Stromproduktion: Der Restbedarf soll durch fossile Stromproduktion gedeckt werden, primär durch hocheffiziente Wärme-Kraft-Kopplung und sekundär durch den Zubau von Gas- und Dampfkraftwerken.<\/p><p>- Die heutigen Klimaziele werden weiterverfolgt.<\/p><p>- Marktkräfte sollen gestärkt und private Initiativen ermöglicht werden.<\/p><p>Das UVEK wird die Strategie gemäss den Parlamentsbeschlüssen aus der Sommer- und der Herbstsession gemeinsam mit den zuständigen Departementen weiterentwickeln und die zu prüfenden Massnahmen zu deren Umsetzung konkretisieren. Auf dieser Basis wird der Bundesrat im Sommer 2012 eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren. Alle relevanten Grundlagendokumente sind unter <a href=\"http:\/\/www.energiestrategie2050.ch\">www.energiestrategie2050.ch<\/a> zu finden.<\/p><p>1. In den Energieperspektiven wird das Konzept der Gestehungskosten verwendet. Die Gestehungskosten unterscheiden sich einerseits nach den Stromangebotsvarianten und andererseits nach den Nachfrageentwicklungsszenarien. Die Kosten für die Strombereitstellung werden in allen Szenarien bis 2050 zunehmen. Dies ist einerseits auf eine höhere Nachfrage zurückzuführen, und andererseits wären neue Kernkraftwerke deutlich teurer - dies lässt den durchschnittlichen Produktionspreis steigen.<\/p><p>In den Grundlagendokumenten sind verschiedene mögliche Entwicklungen der Gestehungskosten sowie sämtliche Annahmen im Detail dargestellt. Beispiele: Wenn die bisherige Energiepolitik auf der Nachfrageentwicklung weitergeführt wird, dann wird im Jahr 2050 die Stromangebotsvariante fossil-dezentral und erneuerbare Energien gegenüber einer Variante mit Kernenergie zu zusätzlichen Kosten von rund 3,5 Rappen pro Kilowattstunde (38 Prozent) führen. Wenn aber gleichzeitig die Energiepolitik im Bereich Energieeffizienz forciert wird, dann werden sich die abdiskontierten Gesamtkosten des Stromangebotes nur um rund 7,2 Prozent über denjenigen mit Kernenergie belaufen (abdiskontiert 152 Milliarden Franken versus 163 Milliarden Franken, die Kosten der erhöhten Energieeffizienz sind hier jedoch noch nicht eingerechnet).<\/p><p>Es wird darauf hingewiesen, dass aus diesen volkswirtschaftlichen Gestehungskosten keine direkten Schlussfolgerungen auf die Strompreise für Endverbraucher ableitbar sind, da diese noch anderen Preisbildungsregeln unterliegen und weitere Elemente wie Netzkosten sowie Steuern und Verteilungsmechanismen (z. B. KEV) enthalten.<\/p><p>2. Der Preis für Erdöl (sowie Erdgas) ist ein Weltmarktpreis und wird durch die Schweiz nicht beeinflusst. In den Energieperspektiven wird der Preis deshalb per Annahme vorgegeben. Die Weltmarkt-Rohölpreise entsprechen dem \"World Energy Outlook 2010\" (WEO) der Internationalen Energieagentur (IEA). Da in den Perspektiven davon ausgegangen wird, dass die Klimapolitik weltweit umgesetzt wird, werden für die beiden Szenarien \"weiter wie bisher\" und \"neue Energiepolitik\" unterschiedliche Preise angenommen, die den Szenarien \"New Policies\" und \"450 ppm\" im WEO entsprechen.<\/p><p>Die sinkende Nachfrage im \"450 ppm\"-Szenario führt dazu, dass der Erdölpreis sich ab 2020 auf einem Niveau von rund 90 US-Dollar pro Barrel (real 2009) stabilisiert. Nach dem Szenario \"New Policies\" wird sich der Erdölpreis im Jahr 2035 bzw. 2050 in der Grössenordnung von 115 US-Dollar pro Barrel bewegen.<\/p><p>3. Solange die schweizerischen Kernkraftwerke sicher betrieben werden können, besteht kein Anlass, diese ausser Betrieb zu nehmen. Dies hat der Bundesrat im Zusammenhang mit parlamentarischen Vorstössen zum Ereignis von Fukushima wiederholt festgehalten. Die bisher getätigten Investitionen sind in diesem Fall nicht gefährdet.<\/p><p>Bezüglich der Rahmenbewilligungsgesuche für neue Kernkraftwerke ist anzumerken, dass kein durchsetzbarer Anspruch auf eine Rahmenbewilligung besteht. Von einer Entschädigungspflicht für die bisherigen Aufwendungen wäre daher kaum auszugehen.<\/p><p>4. Die Mehrkosten eines Verzichts auf den Ersatz von Kernkraftwerken und einer Verkürzung der Laufzeit der bestehenden Kernkraftwerke wurden grob abgeschätzt. Die ausgewiesenen Zahlen sind mit Vorsicht zu verwenden. Der Verzicht auf Ersatz-Kernkraftwerke ist volkswirtschaftlich tragbar, aber, wie erste Berechnungen zeigen, mit zusätzlichen Kosten von etwa 0,4 Prozent bis 0,7 Prozent des Einkommens verbunden. Die Belastung der Haushalte besteht ab 2025 und erreicht ein Maximum um das Jahr 2050.<\/p><p>Eine vertiefte Analyse der volkswirtschaftlichen Auswirkungen, inklusive der Auswirkungen auf das Wachstum sowie Verteilungswirkungen, wird für die Vernehmlassungsvorlage bis Sommer 2012 erstellt.<\/p><p>5. Das Szenario mit einer neuen Energiepolitik und mit fossil-dezentralen und erneuerbaren Energieträgern übertrifft die Klimaziele der Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes bis 2020. Eine Politik, die diesem Szenario folgt, kann folglich auch hohe Klimaziele erfüllen. Dies liegt an einer forcierten Effizienzpolitik in allen Bereichen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, zu erklären, welche Berechnungen ihn zum Entscheid eines schrittweisen Ausstiegs aus der Kernenergie geführt haben, und die Belege dazu zu liefern. Alles deutet darauf hin, dass die zur Diskussion stehende Strategie bedeutende Auswirkungen auf die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen haben wird. Auch andere Bereiche sind betroffen, wie die Investitionshöhe der Elektrizitätswirtschaft oder die CO2-Bilanz im schweizerischen Energiemix. Der Bundesrat wird insbesondere ersucht, für die Übergangsphase des schrittweisen Ausstiegs aus der Kernenergie genaue Schätzungen zu folgenden Punkten vorzulegen:<\/p><p>1. Entwicklung der Stromkosten für Unternehmen und Privathaushalte;<\/p><p>2. Entwicklung der Kosten für fossile Brennstoffe für Unternehmen und Privathaushalte;<\/p><p>3. Folgen für bereits getätigte und zukünftige Investitionen der Stromversorger<\/p><p>4. Folgen für das Wirtschaftswachstum und den Arbeitsmarkt;<\/p><p>5. Folgen für die CO2-Bilanz der Energieproduktion in der Schweiz.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ausstieg des Bundesrates aus der Kernenergie. Eine Milchmädchenrechnung?"}],"title":"Ausstieg des Bundesrates aus der Kernenergie. Eine Milchmädchenrechnung?"}