{"id":20113515,"updated":"2023-07-28T08:16:20Z","additionalIndexing":"15;Flughafen;nationales Recht;Standort des Betriebes;internationales Übereinkommen;Arbeitsrecht;Frankreich;Basel-Stadt;Erhaltung von Arbeitsplätzen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2693,"gender":"m","id":3890,"name":"Hurter Thomas","officialDenomination":"Hurter Thomas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-14T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4819"},"descriptors":[{"key":"L04K18040101","name":"Flughafen","type":1},{"key":"L06K030101010302","name":"Basel-Stadt","type":1},{"key":"L05K0703040302","name":"Standort des Betriebes","type":1},{"key":"L04K07020402","name":"Arbeitsrecht","type":1},{"key":"L04K05030205","name":"nationales Recht","type":1},{"key":"L04K03010106","name":"Frankreich","type":2},{"key":"L05K0702030308","name":"Erhaltung von Arbeitsplätzen","type":2},{"key":"L03K100202","name":"internationales Übereinkommen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-30T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-09-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1308002400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1371765600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2693,"gender":"m","id":3890,"name":"Hurter Thomas","officialDenomination":"Hurter Thomas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"11.3515","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Flughafen Basel-Mülhausen, der drittgrösste nationale Flughafen der Schweiz, liegt vollständig auf französischem Staatsgebiet und beruht auf dem französisch-schweizerischen Staatsvertrag vom 4. Juli 1949 samt Anhängen. Seit 1949 wenden die im schweizerischen Zollbereich des Flughafens angesiedelten Unternehmen Schweizer Arbeits- und Steuerrecht an.<\/p><p>Die Probleme entstanden 2006, als ein französisches Gericht die Anwendbarkeit des schweizerischen Rechts infrage stellte, während die betroffenen Unternehmen daran festhalten wollen. Der Kassationshof in Paris bestätigte im September 2010, dass die zwingenden Bestimmungen des französischen Arbeitsrechts auf dem Flughafengelände nicht eingehalten wurden.<\/p><p>1. Der Bund wartete in dieser Angelegenheit nicht auf das Urteil des Kassationshofs, um aktiv zu werden: Seit 2006 wird diese Problematik mit Unterstützung der zuständigen Bundesstellen sowie der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom Bundesamt für Zivilluftfahrt und der entsprechenden französischen Stelle, der \"Direction générale de l'aviation civile\", behandelt. Der Bericht dieser Stellen fand nach der offiziellen Präsentation im Oktober 2009 bei den französischen Behörden keine Zustimmung. In der Folge wurden unter der Leitung des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten Anfang 2010 neue Schritte eingeleitet.<\/p><p>Der Bund gründete damals eine Beratungsgruppe, der neben den zuständigen Bundesstellen auch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die Flughafendirektion sowie die Vertreter der Unternehmen, die sich unter dem Namen \"Secteur Suisse\" zusammengeschlossen hatten, angehören. Aufgabe dieser Gruppe ist es, sich auf eine schweizerische Position zu einigen, die anschliessend in den Diskussionen mit Frankreich vertreten wird.<\/p><p>Die Schweiz und Frankreich führten auch Sondierungsgespräche über mögliche Lösungsansätze im Bereich des Arbeitsrechts. Der Schlussbericht wurde von Frankreich noch nicht gutgeheissen.<\/p><p>2. Ziel der Diskussionen ist es, eine Lösung zu finden, die dem binationalen Charakter des Flughafens Rechnung trägt, damit die Aktivitäten auf dem Flughafengelände fortgesetzt werden können und die Rechtssicherheit gewährleistet ist, nachdem die seit 1949 gültige Praxis vom Kassationshof in Paris infrage gestellt wurde. Zum heutigen Zeitpunkt wird die juristische Form der Lösung nicht als prioritär eingestuft.<\/p><p>3. Der Bundesrat führt in enger Zusammenarbeit mit staatlichen und privaten Partnern die von der Schweiz unternommenen Schritte weiter. Auch hält er an den Gesprächen mit der französischen Regierung fest, um möglichst rasch eine angemessene Lösung zu finden.<\/p><p>4. Der Bundesrat möchte alle Fragen, die auf dem Flughafengelände Unsicherheit auslösen, lösen, u. a. auch die Steuerfrage. Die Schweiz hat im Rahmen der französisch-schweizerischen Arbeitsgruppe bereits einen Vorschlag eingereicht, zu dem sich Frankreich bisher nicht geäussert hat.<\/p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass alle Aktivitäten auf dem Flughafen Basel-Mülhausen für die Stadt Basel, die Nordwestschweiz und die Grenzregion wichtig sind. Das Angebot an Arbeitsplätzen, die Dynamik des Flughafens und die Nähe zur Stadt Basel sind wichtige Trümpfe, die es zu erhalten gilt. Die Schweiz ist daran interessiert, dass Schweizer Unternehmen ihre Aktivitäten auf dem Flughafen Basel-Mülhausen fortsetzen können, nicht nur weil sie wichtige Arbeitgeber sind, sondern weil sie zum Gesamtergebnis des Flughafens beisteuern, an dem sowohl der Bund als auch die beiden Basel als Aktionäre beteiligt sind. Im Moment ist eine Verlagerung der Aktivitäten auf den Flugplatz Dübendorf oder auf einen anderen Standort nicht vorgesehen. Der Bundesrat wäre jedoch bereit, die Frage erneut zu prüfen, wenn der Entscheid für einen anderen Standort im Ausland konkrete Formen annähme.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am Samstag, 11. Juni 2011, konnte man der \"NZZ\" entnehmen, dass die Zukunft vieler Arbeitsplätze von Schweizer Firmen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen ungewiss ist. Der Flughafen Basel-Mülhausen beruht auf dem französisch-schweizerischen Staatsvertrag vom 4. Juli 1949 (SR 0.748.131.934.92). Die binationale Anlage untersteht, soweit nicht statutarische oder vertragliche Absprachen vorgehen, französischem Recht (Art. 1 Abs. 3 und Art. 6 des französisch-schweizerischen Staatsvertrages). Bis anhin wurde es als zulässig erklärt, dass privatrechtliche Rechtsverhältnisse, wie beispielsweise Arbeitsverträge, durch Vereinbarung dem schweizerischen Recht unterstellt wurden (vgl. Urteil des Bundesgerichtes 4C.434\/2002 E. 4.3.2). Schon seit einiger Zeit ist bekannt, dass ein französisches Gericht im Jahre 2005 das Vorgehen eines Schweizer Unternehmens in einem Arbeitsrechtsstreit als teilweise unzulässig bezeichnet hat. Dieses Urteil wurde im Jahre 2010 vom Kassationshof in Paris bestätigt. Danach gilt, anders als bisher, dass französisches Arbeitsrecht auch auf im sogenannten \"Secteur Suisse\" angesiedelte Schweizer Unternehmen Anwendung findet. Zusätzlich fordern die französischen Behörden von den Schweizer Firmen Steuern ein. Aufgrund der Ungewissheit, ob inskünftig im Schweizer Sektor des internationalen Flughafens Basel-Mülhausen französisches Arbeits- und Steuerrecht gilt, haben viele auf dem Flughafen ansässige Schweizer ihre Investitionsvorhaben gestoppt und erwägen sogar einen Standortwechsel. Damit ist eine Arbeitsplatzunsicherheit für rund 5200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstanden. Es stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:<\/p><p>1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat seit diesem Urteil ergriffen?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat ebenfalls der Meinung, dass die bisher geltende \"gewohnheitsrechtliche\" Regelung, wonach im schweizerischen Sektor Schweizer Recht und im französischen Sektor französisches Recht gelten solle, staatsvertraglich verankert werden sollte?<\/p><p>3. Was gedenkt er in dieser Situation zu tun?<\/p><p>4. Ist er gewillt, die Anwendbarkeit schweizerischen Fiskalrechts für den \"Secteur Suisse\" staatsvertraglich zu regeln?<\/p><p>5. Wäre er bereit, den betroffenen Unternehmen eine Verlagerung auf den Flugplatz Dübendorf anzubieten, um die bestehenden Arbeitsplätze nicht zu gefährden und die Unternehmen in ihrer Entwicklung nicht zu beeinträchtigen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zukunft von Schweizer Arbeitsplätzen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen"}],"title":"Zukunft von Schweizer Arbeitsplätzen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen"}