{"id":20113539,"updated":"2023-07-28T11:30:19Z","additionalIndexing":"15;Versteigerung;Spielunternehmen;Informationsverbreitung;Lizenz;ausserparlamentarische Kommission","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-15T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4819"},"descriptors":[{"key":"L05K0101010602","name":"Spielunternehmen","type":1},{"key":"L05K0507020106","name":"Lizenz","type":1},{"key":"L05K0806020201","name":"ausserparlamentarische Kommission","type":1},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":1},{"key":"L06K070101020109","name":"Versteigerung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-30T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-09-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1308088800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1371765600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"11.3539","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Ja. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) unterbreitet dem Bundesrat jeweils einen Antrag gemäss Artikel 15 Absatz 4 des Spielbankengesetzes (SR 935.52).<\/p><p>2. Nein. Die \"Veröffentlichung\" entstand möglicherweise durch eine Indiskretion.<\/p><p>3. Der Bundesrat ist frei in seiner Entscheidung und nicht an den Antrag der ESBK gebunden. Es liegen ihm zwar die Resultate aller Auswertungen der gesetzlichen Kriterien durch die ESBK und deren Antrag vor, gleichzeitig obliegt es ihm selbst (dies schon aufgrund der Tatsache, dass sein Entscheid nicht anfechtbar ist), die Gesuche in ihrer Gesamtheit zu beurteilen und gegeneinander abzuwägen; die Botschaft zum Spielbankengesetz (BBl 1997 III 175f.) umschreibt den Ermessensspielraum des Bundesrates wie folgt: \"Neben wirtschaftspolitischen Erwägungen können auch sozialpolitische oder andere Gründe zu einer Ablehnung eines Konzessionsgesuches führen.\" Im konkreten Fall folgte der Bundesrat den Empfehlungen der ESBK.<\/p><p>4. Der Entscheid des Bundesrates wurde am 22. Juni 2011 getroffen. Die Öffentlichkeit wurde im Anschluss an den Bundesratsbeschluss informiert (Medienmitteilung, Medienkonferenz).<\/p><p>5. Die Konzessionen der heutigen Spielbanken - und auch die nun neu geplanten - laufen in den Jahren 2022 oder 2023 aus. Die ESBK wird vor Ende 2019 dem Bundesrat einen Situationsbericht zur Lage im Spielbankenmarkt präsentieren und Empfehlungen für das weitere Vorgehen hinsichtlich der Spielbankenkonzessionen vorlegen (nach Art. 17 Abs. 2 des Spielbankengesetzes ist eine Verlängerung oder eine Erneuerung der Konzessionen möglich). Das Verfahren wird dannzumal entschieden.<\/p><p>6. In Anbetracht der Berücksichtigung der Interessen von Wirtschaft und Bevölkerung und der Sicherstellung von Spielerschutz und Spielsicherheit ist es angemessen, dass die Entscheide über Konzessionsvergaben für Spielbanken durch den Bundesrat getroffen werden (die ESBK stellt wie gesehen nur Antrag).<\/p><p>Eine öffentliche Versteigerung für die Vergabe von Spielbankenkonzessionen wurde nicht ins Auge gefasst, weil dem finanziellen Aspekt zu viel Gewicht beigemessen würde. Gerade in einem aus verschiedenen Gründen heiklen Bereich wie dem Spielbankensektor (Sozialschutz, Verhinderung von Geldwäscherei usw.) ist es aber im Interesse aller Beteiligten, dass dasjenige Gesuch ausgewählt wird, das die Ziele des Spielbankengesetzes am wirksamsten verwirklichen dürfte. Sowohl in der Botschaft als auch im Parlament war die Wahl eines Vergabeverfahrens mittels öffentlicher Versteigerung kein Thema.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit der Konzessionsvergabe für die beiden neuen Casinolizenzen erfahren Parlament und Öffentlichkeit die neuesten Entwicklungen konsequent zuerst aus der Presse. Die Kommunikationskultur der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) ist äusserst sonderbar, wenn eine Veröffentlichung der ESBK-Empfehlung im Ablauf überhaupt vorgesehen war. Bis heute sind auf der Homepage der ESBK keine Informationen über die angeblich erfolgten Empfehlungen betreffend die Konzessionsvergabe in Zürich und Neuenburg zu finden.<\/p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:<\/p><p>1. Erfolgte tatsächlich bereits eine in der Presse erwähnte Empfehlung der ESBK an den Bundesrat?<\/p><p>2. Wenn ja, entspricht es dem Konzessionsverfahren, dass diese Empfehlung noch vor dem Entscheid des Bundesrates veröffentlicht wird?<\/p><p>3. Folgt er grundsätzlich der Empfehlung der ESBK, oder prüft er die Gesuche unabhängig?<\/p><p>4. Wann darf die Entscheidung des Bundesrates erwartet werden und wie wird diese kommuniziert?<\/p><p>5. Hat er sich bereits Gedanken gemacht, welches Verfahren nach Ablauf der Konzessionen angewendet wird?<\/p><p>6. Die Erfahrung zeigt, dass es äusserst schwierig ist, wenn ein kleines Gremium grosse Entscheide fällt. Wäre die öffentliche Versteigerung der Lizenzen unter allen Bewerbern, welche alle Anforderungskriterien erfüllen, nicht zweckmässiger, weniger korruptionsanfällig und würde dem Bund deutlich mehr Einnahmen bringen, als die (Vor-)Entscheidung durch einen kleinen Personenkreis in der Kommission fällen zu lassen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Intransparente Vergabe von Casinolizenzen"}],"title":"Intransparente Vergabe von Casinolizenzen"}