﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113569</id><updated>2023-07-27T20:04:14Z</updated><additionalIndexing>15;52;Kohlendioxid;Verwaltungsformalität;Europäische Union;Warentest;Rangliste;CO2-Abgabe;Angleichung der Rechtsvorschriften</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2627</code><gender>m</gender><id>1119</id><name>Rime Jean-François</name><officialDenomination>Rime</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4819</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1701010502</key><name>CO2-Abgabe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070501020901</key><name>Kohlendioxid</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09010103</key><name>Angleichung der Rechtsvorschriften</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0802030208</key><name>Rangliste</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K07010603010102</key><name>Warentest</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060113</key><name>Verwaltungsformalität</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L02K0903</key><name>Europäische Union</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-30T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-08-31T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-06-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2627</code><gender>m</gender><id>1119</id><name>Rime Jean-François</name><officialDenomination>Rime</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3569</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Gratiszuteilung von Emissionsrechten an Unternehmen im Emissionshandelssystem (ETS) soll sich auf Benchmarks analog zur EU abstützen. Dieser Ansatz ist gegenüber dem heutigen Modell eine Vereinfachung. Aus ökonomischer Sicht ist der Benchmark-Ansatz eine effiziente und transparente Methode, welche die Emissionsrechte nach objektiven Kriterien (Energieeffizienz) zuteilt und nach dem Verursacherprinzip funktioniert. Mit diesem Ansatz werden Unternehmen belohnt, die in der Vergangenheit bereits Effizienzmassnahmen getroffen haben, um ihren Treibhausgasausstoss zu reduzieren bzw. ihre Energieeffizienz zu verbessern. Nachteile haben diejenigen Unternehmen, die in der Vergangenheit nichts oder nur wenig in Energieeffizienz-Massnahmen investiert haben. Die EU hat für rund 50 homogene Produkte einen Benchmark (Tonne CO2 pro Tonne Produkt) definiert, basierend auf den 10 Prozent effizientesten Unternehmen. Für Produkte ohne Benchmark kommt ein Wärme-Benchmark (Tonne CO2 pro Terajoule Wärme) zur Anwendung, falls der Wärmeverbrauch messbar ist, andernfalls ein Brennstoff-Benchmark (Tonne CO2 pro Terajoule Brennstoff).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Aufwand für die Berechnung der Gratisallokation mithilfe der Benchmarks dürfte kleiner sein als der Aufwand für den heutigen Prozess zur CO2-Abgabebefreiung, der auf einzelne Massnahmen in den Unternehmen abstützt. Es gilt zu beachten, dass die Benchmark-Berechnungen nur einmalig durchgeführt werden müssen und grundsätzlich bis 2020 gelten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Benchmarks sind präzise definiert und werden nicht willkürlich zugeteilt. In der EU wurden sie in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden erarbeitet. Mit den Benchmarks soll sichergestellt werden, dass die Emissionsrechte nach objektiven Kriterien zugeteilt werden. Alle Unternehmen sollen nach den gleichen Regeln beurteilt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Produkte-Benchmark für Dachziegel stellt einen Spezialfall dar. Es stimmt, dass die spanischen Ziegelhersteller den Produkte-Benchmark nach unten gedrückt haben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Schweizer Dachziegel nicht im direkten Wettbewerb mit den spanischen Dachziegeln stehen, da frostresistente Schweizer Dachziegel nicht durch spanische Dachziegel substituiert werden können, die dem Frost nicht standhalten. Infrage kommen hingegen beispielsweise deutsche Dachziegel. Diese müssen ebenfalls dem Frost standhalten und entsprechend besser gebrannt werden. Einheimische und deutsche Ziegelproduzenten, die im direkten Wettbewerb stehen, haben somit die gleichen Rahmenbedingungen. Dementsprechend sollte sich der Produkte-Benchmark nicht wettbewerbsverzerrend auswirken.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Diskussion um das CO2-Gesetz wird dominiert von Fragen der anzustrebenden Reduktionshöhe, des Verhältnisses zwischen inländischen und ausländischen Massnahmen sowie der Anbindung (oder Nichtanbindung) des CO2-Zertifikatehandels an die EU-Systeme. Kaum Beachtung finden hingegen die auf Basis des Gesetzes später auf Verordnungsstufe drohenden Regelungen, namentlich das EU-Benchmarking-Modell.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieses Modell sieht vereinfacht ausgedrückt vor, dass für jedes Produkt ein Emissionsbenchmark (also ein "klassenbester" Produzent) definiert wird, über den dann für alle anderen Produzenten dieser Produktkategorie die Emissionsrechte ermittelt werden. Es ist offensichtlich, dass dieses Modell zu seinem Funktionieren entweder eine unüberschaubar grosse Zahl von Benchmarks benötigt, um die Vielfalt industrieller Produkte und Aktivitäten genügend fein abzubilden, oder dass es mit groben Vereinfachungen arbeitet, die gewisse Produzenten benachteiligen oder bevorzugen können (bekannt ist das Beispiel der Dachziegel: Hier wurde offenbar ein spanischer Produktionsstandort zum besten Benchmark gekürt, wobei vergessen wurde, dass spanische Dachziegel wesentlich geringere Anforderungen an Frostsicherheit haben müssen als Dachziegel aus dem Alpenraum und daher nur geringer gebrannt werden müssen als alpenländische Ziegel, was den tieferen CO2-Ausstoss erklärt).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt der Bundesrat diese Thematik und die damit entstehenden Probleme und Nachteile?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Mit welchen Massnahmen stellt er sicher, dass für die Regelungen in der Schweiz kein administrativer Moloch aufgebaut wird und die Entscheidungsabläufe schlank und transparent bleiben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Falls sich das nicht verhindern lässt, mit welchen Mitteln will der Bundesrat sicherstellen, dass in einem solchen Prozess Schweizer Produzenten nicht willkürlich ungeeignete Benchmarks zugeteilt werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Europäisches Benchmarking-Modell im Kontext des CO2-Gesetzes</value></text></texts><title>Europäisches Benchmarking-Modell im Kontext des CO2-Gesetzes</title></affair>