{"id":20113577,"updated":"2023-07-28T08:33:27Z","additionalIndexing":"28;15;Unternehmen;Sozialabgabe;Niedriglohn;Vereinfachung von Verfahren;Sozialversicherung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-15T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4819"},"descriptors":[{"key":"L03K010401","name":"Sozialversicherung","type":1},{"key":"L04K07030601","name":"Unternehmen","type":1},{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":1},{"key":"L06K070201010302","name":"Niedriglohn","type":1},{"key":"L04K01040117","name":"Sozialabgabe","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-08-31T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1308088800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1371765600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2743,"gender":"f","id":4030,"name":"Birrer-Heimo Prisca","officialDenomination":"Birrer-Heimo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.3577","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Kleinstanstellungen ist einerseits eine Entlastung für die Arbeitgeberseite und zugleich eine präventive Massnahme gegen Schwarzarbeit. Wir meinen, der Sozialversicherungsschutz der Arbeitnehmenden im Tiefstlohnbereich sollte im Interesse der Arbeitgebenden noch unbürokratischer und mit noch weniger Aufwand ermöglicht werden. Eine interessante Lösung dazu hat das bernische Verfahren \"Top Combi\" aufgezeigt. Damit konnte die kantonale Ausgleichskasse für die Unfallversicherung direkt mit der Suva Kollektivverträge abschliessen. Auf Druck des SVV nahm der Kanton Bern von dieser Möglichkeit auf Ende 2010 wieder Abstand. Dieses einfache, unbürokratische Verfahren, das sich im Kanton Bern bewährt hat und das erlaubt, in einem vereinfachten Abrechnungsverfahren alle Sozialversicherungen einzubeziehen, bietet Arbeitgebenden und privaten Haushalten eine willkommene Entlastung vom aktuell unnötigen administrativen Aufwand, zusätzlich noch eine private Unfallversicherung abschliessen zu müssen. Denn aktuell muss für jede Arbeitskraft eine Unfallversicherung abgeschlossen werden, selbst wenn diese bereits bei einem anderen Arbeitgeber unfallversichert ist. Mit der Ermöglichung eines einfacheren Abrechnungsmodus für Kleinbetriebe, auch was die Unfallversicherung betrifft, wäre sicher allen gedient.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41). Der Arbeitgeber kann von diesem Verfahren für Lohnsummen von insgesamt höchstens 55 680 Franken freiwillig Gebrauch machen. Es erleichtert ihm die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, Familienzulagen) und der Quellensteuer. Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist insbesondere für kurzfristige oder im Umfang geringer Arbeitsverhältnisse, wie sie zum Beispiel in Privathaushalten öfter vorkommen, gedacht. Der Arbeitgeber hat mit der für ihn zuständigen Ausgleichskasse einen einzigen Ansprechpartner für alle Bereiche, welche das vereinfachte Abrechnungsverfahren umfasst. Die AHV-Ausgleichskasse deckt die erwähnten Beiträge an die AHV, EO, IV, ALV und an die Familienausgleichskassen ab. Für diese Versicherungen hat der Arbeitgeber grundsätzlich keine Wahlfreiheit. Von Gesetzes wegen besteht hingegen eine Wahlfreiheit des Arbeitgebers in Bezug auf die Unfallversicherung (mit Ausnahme der Suva-pflichtigen Branchen) wie auch auf die Pensionskasse und Krankentaggeldversicherung. Für diese Versicherungen kann der Arbeitgeber das für ihn passende Angebot auswählen und nach Marktkonditionen bei einem ihm genehmen Anbieter die entsprechende Versicherung abschliessen.<\/p><p>Bereits im Rahmen der Ausarbeitung des BGSA stiess ein allfälliger Einbezug der Unfallversicherung in das vereinfachte Abrechnungsverfahren nicht auf breite Zustimmung. Es wurde deshalb entschieden, dass die Prämienerhebung in der Unfallversicherung grundsätzlich direkt durch den Unfallversicherer erfolgen soll. Auf diese Weise sollte die gesetzlich vorgesehene Wahlfreiheit des Arbeitgebers bezüglich des Unfallversicherers gewährleistet bleiben.<\/p><p>Der Einbezug der Unfallversicherung in das vereinfachte Abrechnungsverfahren wäre an sich eine zusätzliche Vereinfachung für den Arbeitgeber. Indessen stellt auch die heutige Lösung keine grosse Erschwernis dar. Der Arbeitgeber gibt auf dem Formular an die Ausgleichskasse an, welchen Unfallversicherer er wählt. Die Ausgleichskasse wird den gewählten Versicherer sodann direkt angehen. Wählt der Arbeitgeber keinen Versicherer, übermittelt die Ausgleichskasse die Anmeldung an die Ersatzkasse, welche dem Arbeitgeber in der Folge einen Versicherer zuweist.<\/p><p>Die Wahl des vereinfachten Abrechnungsverfahrens ist im Übrigen freiwillig. Im ordentlichen Verfahren bieten zahlreiche Ausgleichskassen ihren angeschlossenen Arbeitgebern die Applikation \"Partnerweb\" an. Damit steht ein Onlineschalter zur Verfügung, der besonders von den KMU zunehmend genutzt wird. Als weitere Instrumente zur Unterstützung im administrativen Bereich betreiben etliche Ausgleichskassen eigene Portale und elektronische Lohnmeldeverfahren. Diverse Lohnprogramme generieren die Lohnmeldungen an die AHV-Ausgleichskassen und die Unfallversicherer automatisch.<\/p><p>Mit dem heutigen vereinfachten Abrechnungsverfahren und den administrativen Erleichterungen durch die Ausgleichskassen bestehen nach Ansicht des Bundesrates genügend Instrumente für einen unbürokratischen und mit relativ wenig Aufwand verbundenen Sozialversicherungsschutz. Aus diesem Grunde besteht kein Bedarf für zusätzliche Massnahmen, weshalb der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt.<\/p><p>Allerdings wird gegenwärtig im Rahmen der Evaluation des BGSA auch die Wirksamkeit des vereinfachten Abrechnungsverfahrens untersucht. Sollte die Evaluation, die bis Ende 2012 beendet sein wird, ergeben, dass die getrennte Abrechnung die Wirksamkeit dieses Verfahrens beeinträchtigt, wird der Bundesrat entsprechende Massnahmen vorschlagen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Abrechnungsverfahren für die Sozialversicherungen so zu vereinfachen, dass Arbeitgebende ihre Angestellten mit einem einzigen Formular bei den Sozialversicherungen inklusive Unfallversicherung anmelden und so abrechnen können. So soll auch die Unfallversicherung einfach und ohne zusätzlichen administrativen Aufwand gesichert werden können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abbau unnötiger Bürokratie. Vereinfachtes Abrechnungsverfahren im Tiefstlohnbereich"}],"title":"Abbau unnötiger Bürokratie. Vereinfachtes Abrechnungsverfahren im Tiefstlohnbereich"}