﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113579</id><updated>2023-07-28T08:35:13Z</updated><additionalIndexing>66;Elektrizitätsmarkt;Wettbewerbsbeschränkung;Energiepreis;elektrische Energie;Preisbildung;Marktwirtschaft;Marktpreis</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2432</code><gender>f</gender><id>370</id><name>Forster-Vannini Erika</name><officialDenomination>Forster</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2011-06-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4819</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K17030301</key><name>elektrische Energie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1701010605</key><name>Energiepreis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17030302</key><name>Elektrizitätsmarkt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030101</key><name>Wettbewerbsbeschränkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110502</key><name>Marktpreis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704060106</key><name>Marktwirtschaft</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050304</key><name>Preisbildung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2011-09-28T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2011-09-07T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-06-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-28T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2441</code><gender>m</gender><id>374</id><name>Marty Dick</name><officialDenomination>Marty Dick</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2495</code><gender>m</gender><id>471</id><name>Gutzwiller Felix</name><officialDenomination>Gutzwiller</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2432</code><gender>f</gender><id>370</id><name>Forster-Vannini Erika</name><officialDenomination>Forster</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3579</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Es ist das Ziel des Bundesrates vom 25. Mai 2011, mit einer Offensive im Bereich Energieeffizienz und erneuerbaren Energien die Versorgungssicherheit mit Strom in der Schweiz zu gewährleisten. Bei der Erreichung dieses Ziels ist der marktwirtschaftliche Kompass entscheidend. Wirtschaftlich sinnvolle Massnahmen betreffend erneuerbare Energien und Energieeffizienz sind auch vom Markt umzusetzen. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Gesetze anzupassen, um zu gewährleisten, dass sich der Strompreis nach Marktgrundsätzen bildet. Trotz der vermeintlich drohenden Stromknappheit liegen die Endkundentarife in der Schweiz heute vielerorts unter den Marktpreisen. Die Ursache liegt in der Tarifpolitik der öffentlichen Versorger und den per Gesetz verordneten Gestehungskosten. Mit solchen Wettbewerbsverzerrungen werden ineffiziente Verbraucher unnötigerweise subventioniert, Investitionsanreize bei den Produzenten und privaten Investoren geschmälert sowie der Struktur- und Technologiewandel behindert. Das führt dazu, dass die öffentliche Hand mittels Subventionen für die notwendigen Investitionen sorgen muss, was nicht zielführend ist. Klar ist aber auch, dass tendenziell steigende Energiepreise, obwohl sie Innovations- und Investitionsanreize setzen, negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien haben. Aus diesem Grund sind die Auswirkungen von Marktpreisen auf die Wirtschaft zu prüfen und allfällige negative Effekte durch Kompensationsmechanismen zu neutralisieren. Vorstellbar sind für energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen erhebliche Nachlässe bei Abgaben und Steuern auf Energie unter der Voraussetzung, dass diese Nachlässe einen Anreiz bilden, in die Energieeffizienz zu investieren. Ausgeschlossen ist eine Subventionierung über tiefere Strompreise. Gleichzeitig sind zusätzliche staatliche Belastungen beim Strompreis zu verhindern.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 18. November 2009 das Bundesamt für Energie (BFE) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) vorzubereiten. Die Erfahrungen in der ersten Phase der Marktöffnung hatten gezeigt, dass die erklärten Ziele der Marktöffnung, nämlich die Schaffung einer wettbewerbsorientierten und sicheren Stromversorgung mit transparenten Preisen, noch nicht erreicht wurden. Mit Inkrafttreten des StromVG wurde allen Endverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden pro Verbrauchsstätte das Recht auf Netzzugang eingeräumt. Das bedeutet, dass diese Endverbraucher Elektrizität von einem Lieferanten freier Wahl beziehen und die Lieferkonditionen mit dem Lieferanten individuell vereinbaren können. Die Haushalte und die anderen Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 Megawattstunden pro Verbrauchsstätte gelten im heutigen StromVG noch als feste Endverbraucher, die vom Verteilnetzbetreiber in ihrem Netzgebiet versorgt werden müssen und keine Wahlmöglichkeit bezüglich des Stromanbieters haben. Mit dem im StromVG vorgesehenen und dem fakultativen Referendum unterstehenden zweiten Marktöffnungsschritt (Art. 34 Abs. 3 StromVG) haben auch die Haushalte und Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 Megawattstunden die Möglichkeit, ihren Stromlieferanten frei zu wählen. Die Arbeiten des BFE an der Revision des StromVG wurden im März nach dem Ereignis in Fukushima aufgrund der Dringlichkeit der Ausarbeitung einer neuen Energiestrategie für sechs Monate sistiert. Die Arbeiten an der Revision werden im September 2011 wieder aufgenommen - dies in Abstimmung mit den Resultaten aus den Arbeiten zur Konkretisierung der Energiestrategie 2050.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da der Strommarkt an sich kein national abgeschotteter, sondern ein europäischer Markt ist, wird sich der Strommarktpreis in der Schweiz am europäischen Niveau orientieren - dies zuzüglich eines Aufpreises für vorhandene Netzengpässe. Die Einbindung der Schweiz in das europäische Stromnetz ist für den stabilen Netzbetrieb und die kostengünstige Versorgung von entscheidender Bedeutung. Die günstigen Rahmenbedingungen können aber nur aufrechterhalten werden, wenn auch der Schweizer Strommarkt die europäischen Vorgaben erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Bevorzugung inländischer Branchen ist in der EU auf der Basis des neuen europäischen Elektrizitätsbinnenmarktes (Richtlinie 2009/72/EG) grundsätzlich nicht gestattet. Die EU sieht jedoch gewisse Sonderregelungen für energieintensive Unternehmen vor. So können diese beispielsweise von Umweltabgaben befreit werden oder einen gewissen Anteil der indirekten CO2-Kosten am Strompreis zurückfordern. Es ist zu untersuchen, welche Ausnahmeregelungen im europäischen Ausland bestehen und inwieweit diese in der Schweiz zur Anwendung kommen könnten. Im Rahmen der weiteren Arbeiten zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 wird geprüft, wie der speziellen Situation energieintensiver Unternehmen Rechnung getragen werden kann.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die Wettbewerbsverzerrungen zu identifizieren, welche dazu führen, dass der Strompreis in der Schweiz nicht nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen gebildet wird, und anschliessend die gesetzlichen Massnahmen vorzuschlagen, um zu gewährleisten, dass sich der Strompreis für alle Verbraucher nach Marktgrundsätzen richtet.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zukunft der Energie. Mehr Markt</value></text></texts><title>Zukunft der Energie. Mehr Markt</title></affair>