﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113580</id><updated>2023-07-28T11:35:12Z</updated><additionalIndexing>66;Elektrizitätsmarkt;Zentralschweiz;regionale Entwicklung;Energiepolitik (speziell);Energiepreis;regionales Gefälle;elektrische Energie;wirtschaftliche Disparität;Finanzausgleich;Gleichbehandlung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2724</code><gender>m</gender><id>3921</id><name>Graber Konrad</name><officialDenomination>Graber Konrad</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2011-06-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4819</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K17030301</key><name>elektrische Energie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1701010605</key><name>Energiepreis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704030202</key><name>regionales Gefälle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17030302</key><name>Elektrizitätsmarkt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704020112</key><name>wirtschaftliche Disparität</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0802033501</key><name>regionale Entwicklung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080202</key><name>Finanzausgleich</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L07K08070102010706</key><name>Zentralschweiz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K170101</key><name>Energiepolitik (speziell)</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2011-09-29T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-09-07T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-06-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-29T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2724</code><gender>m</gender><id>3921</id><name>Graber Konrad</name><officialDenomination>Graber Konrad</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3580</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Strompreis setzt sich aus den Komponenten Netznutzungsentgelte, Energiepreis, Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen sowie der kostendeckenden Einspeisevergütung zusammen. Netznutzungsgebühren und Energiepreise machen rund 70 Prozent des Stromtarifs aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die im Interpellationstext genannten Strompreise lassen sich anhand der Angaben der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) nachvollziehen. Bei den Angaben zur Zentralschweiz wird davon ausgegangen, dass es sich um den Kanton Luzern handelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Einschätzungen der Elcom entspricht ein typischer Haushalt heute der Verbrauchskategorie H4 (Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden, 5-Zimmer-Wohnung mit Elektroherd und Tumbler, ohne Elektroboiler). Für einen solchen Haushalt würden die gesamten Stromkosten im Jahr 2011 in der Stadt Zürich 577 Franken (bzw. 12,83 Rappen pro Kilowattstunde) und im Kanton Luzern 1024 Franken (bzw. 22,75 Rappen pro Kilowattstunde) betragen. Beim Bezug von Ökostrom in der Stadt Zürich (ewz.ökopower, Annahme 70 Prozent Hochtarif zu 22,50 Rappen pro Kilowattstunde und 30 Prozent Niedertarif zu 13,50 Rappen pro Kilowattstunde) würden sich die jährlichen Stromkosten für einen Haushalt (H4) auf 891 Franken belaufen. Laut Elcom beträgt der Strompreis für einen typischen Haushalt (H4) im Jahr 2011 im gesamtschweizerischen Mittel 20,20 Rappen pro Kilowattstunde. Daraus ergäben sich jährliche Stromkosten von 909 Franken pro Haushalt. Der Energieanteil am Strompreis, welcher die Produktionskosten widerspiegelt, beträgt 2011 in der Stadt Zürich rund 40 Prozent und im Kanton Luzern rund 50 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der durchschnittliche Strompreis für Endverbraucher in der Schweiz ist zwischen 1995 und 2007 nominal um 15 Prozent gesunken (real um 23 Prozent). Seither steigen die durchschnittlichen Strompreise wieder an. Diese Trends sind teilweise auf die veränderten Produktionskosten zurückzuführen, welche mit zunehmender Abschreibung von älteren Anlagen gesunken sind und mit dem nun anstehenden Investitionsbedarf wieder ansteigen. Diese Entwicklung ist unabhängig vom Beschluss des Bundesrats vom 25. Mai 2011, schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Zum Thema regional unterschiedlicher Strompreise ist vorerst anzumerken, dass sich die Elektrizitätstarife für Kunden in der Grundversorgung nicht nur zwischen Regionen oder Kantonen, sondern innerhalb der Kantone auch zwischen den einzelnen Gemeinden zum Teil deutlich unterscheiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Folgende Faktoren tragen zu den Unterschieden in den Elektrizitätstarifen bei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Allgemeine Faktoren:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Eigentümer- bzw. Unternehmensstrategie: Manche Stromversorgungsunternehmen verzichten auf den gesetzlich zulässigen Maximalgewinn zugunsten einer günstigen Versorgung (z. B. im Rahmen einer Standortförderung).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Effizienz des Netzbetreibers: Je nach Effizienz eines Netzbetreibers sind dessen Kosten und damit auch die Elektrizitätstarife unterschiedlich hoch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Höhe der Abgaben: Verlangt die versorgte Gemeinde hohe Abgaben (z. B. für die Strassenbeleuchtung oder zur Aufstockung der Gemeindekasse), hat dies einen deutlichen Einfluss auf den Strompreis. Die Höhe der Abgaben wird von den lokalen Behörden bestimmt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Faktoren, die den Energietarif beeinflussen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Beschaffungskosten für Energie: Eigene Kraftwerke oder günstige langfristige Strombezugsverträge führen in der Regel zu einem niedrigen Energiepreis. Anders ist es, wenn ein Netzbetreiber den Strom hauptsächlich auf dem Markt beschaffen muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Faktoren, die den Netznutzungstarif beeinflussen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Topografie des Versorgungsgebietes: In hügeligem oder gebirgigem Gelände ist der Leitungsbau und Unterhalt teurer als im Flachland, was zu höheren Netztarifen führt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Siedlungsstruktur des Versorgungsgebietes: In Streusiedlungen sind die Netzkosten pro Haushalt in der Regel höher als in den dichter besiedelten Städten und Agglomerationen, in denen viele Konsumenten gebündelt angeschlossen werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Verbrauchsprofil der Konsumenten: Stromnetze müssen auf den Spitzenverbrauch ausgelegt werden. Saisonale Verbrauchsspitzen in Ferienhäusern oder Skigebieten führen deshalb im Verhältnis zur verbrauchten Elektrizität zu hohen Netzkosten., dies im Gegensatz zu einem gleichmässigen Verbrauch übers Jahr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Heute besteht noch kein Markt bei Kleinkunden mit einem Jahresverbrauch unter 100 Megawattstunden; die Unterschiede ergeben sich aus den vorgängig erläuterten Faktoren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für Grossbezüger mit einem Jahresverbrauch über 100 Megawattstunden sind die regionalen Unterschiede der von der Elcom erhobenen Energietarife nur relevant, wenn sie bewusst in der Grundversorgung verbleiben. Sie haben aber - wie bereits erwähnt - die Möglichkeit, für ihren Strombedarf individuelle, tarifvertretende Verträge mit Anbietern ihrer Wahl abzuschliessen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Begriff des Marktversagens lässt sich nur auf den Energiepreis für das Kundensegment anwenden, das sich tatsächlich im freien Wettbewerb befindet. Gemäss Stromversorgungsgesetz sind dies Endkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 Megawattstunden, die sich für den freien Netzzugang entschieden haben. Nur dieses Segment, das in etwa 4 Prozent des Stromverbrauchs ausmacht, unterliegt den Mechanismen des freien Marktes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 18. November 2009 das UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) vorzubereiten. Die praktischen Erfahrungen mit der ersten Phase der Marktöffnung haben gezeigt, dass die erklärten Ziele der Marktöffnung, nämlich die Schaffung einer wettbewerbsorientierten und sicheren Stromversorgung mit transparenten Preisen, noch nicht erreicht wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nicht im freien Markt sind die kleineren Konsumenten (Jahresverbrauch unter 100 Megawattstunden; insgesamt rund 51 Prozent des Schweizer Stromverbrauchs) sowie diejenigen Grossverbraucher, die von der Wahlmöglichkeit keinen Gebrauch machen (rund 45 Prozent des Schweizer Stromverbrauchs). Eine Ausweitung des freien Markts ist im StromVG für die zweite Phase der Marktöffnung vorgesehen (Art. 34 Abs. 3).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anzumerken ist, dass die Marktmechanismen nur den Energieanteil des Strompreises betreffen. Die Netznutzungstarife sind reguliert (natürliches Monopol), und die Abgaben und Gebühren sowie die kostendeckende Einspeisevergütung sind gesetzlich festgelegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Finanzausgleich ist ein Instrument zum Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen unterschiedlichen Regionen. Die Differenzen in den Strompreisen sind auf andere Gründe zurückzuführen (siehe Antwort zu Frage 2).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Gemäss den zu Frage 1 getätigten Angaben liegen die jährlichen Stromkosten für einen Haushalt (H4) im Kanton Luzern 13 Prozent über dem schweizerischen Mittelwert. Die mittleren Elektrizitätstarife und die daraus resultierenden Stromkosten sind in den Kantonen Uri und Obwalden vergleichbar mit dem Kanton Luzern. Die Kantone Zug und Schwyz weisen leicht niedrigere Elektrizitätstarife auf, die sich im Bereich der Nordostschweizer Kantone bewegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Zu den volkswirtschaftlichen Kosten der neuen Energiepolitik 2050 liegen erste grobe Abschätzungen vor. Bis Ende 2011 werden diese Abschätzungen weiter verfeinert. Unter anderem werden auch die positiven Auswirkungen der verstärkten Förderung der erneuerbaren Energien sowie der Energieeffizienz in die Berechnungen mit einbezogen. Diese Effekte sind bei der ersten Analyse der volkswirtschaftlichen Auswirkungen noch nicht eingeflossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die aktuellen Energieperspektiven 2050 zeigen aber, dass ein schrittweiser Ausstieg aus der Kernenergie sowohl technisch möglich als auch wirtschaftlich tragbar ist. Die Kosten des Umbaus des Energiesystems mit zusätzlichen Massnahmen zur Reduktion der Elektrizitätsnachfrage belaufen sich auf jährlich etwa 0,4 bis 0,7 Prozent des BIP. Es ist zu beachten, dass diese Kosten nicht von Beginn an anfallen, sondern mit der Umsetzung der Energiepolitik 2050 und der Stilllegung der einzelnen KKW sich sukzessive aufbauen werden. Die Angaben beziehen sich auf eine strukturelle Änderung der BIP-Annahmen und machen keine Aussagen zu konjunkturellen Änderungen des BIP.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Effizienzmassnahmen sowie die veränderten Produktionskosten (künftig eher zunehmend als rückläufig, siehe Antwort 1) sind in diesen Mehrkosten bereits berücksichtigt. Damit fallen diese aus heutiger Sicht stärker ins Gewicht als die regionalen Unterschiede.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Das UVEK wird die Energiestrategie gemäss den Parlamentsbeschlüssen aus der Sommer- und der Herbstsession gemeinsam mit den zuständigen Departementen weiterentwickeln und die zu prüfenden Massnahmen zu deren Umsetzung konkretisieren. Der Bundesrat wird im Sommer 2012 eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Strompreise in der Schweiz sind je nach Region sehr unterschiedlich. So betragen diese für einen durchschnittlichen Haushalt (4-Zimmer-Wohnung, 2500 Kilowattstunden pro Jahr) beispielsweise in der Stadt Zürich total 324 Franken und in der Zentralschweiz rekordhohe 636 Franken. Selbst beim Bezug von Ökostrom liegt die Stadt Zürich mit 410 Franken noch deutlich unter den Verhältnissen in der Zentralschweiz. Die Produktionskosten liegen an beiden Orten bei etwa 40 Prozent. Zudem sind die Produktionskosten seit 1995 um 15 Prozent gesunken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter der hohen Belastung leiden nicht nur die privaten Haushalte in der Zentralschweiz, sondern auch die Industrie, insbesondere auch Grossbezüger (vgl. Motionen Büttiker 11.3502 und Zanetti 11.3485). Es gibt keinen erkennbaren Grund, weshalb die Strompreise regional so stark variieren. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Erste Schätzungen zeigen, dass ein Ausstieg aus der Atomenergie einen durchschnittlichen Haushalt mit 40 bis 80 Franken belasten wird. Im Vergleich zu den regional sehr unterschiedlichen Strompreisen scheint eine solche Erhöhung geradezu vernachlässigbar zu sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es stellen sich folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Kann der Bundesrat die obenstehenden Zahlen bestätigen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt er die regional sehr unterschiedlichen Strompreise?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Liegt ein Marktversagen vor (Angebotsmonopol, staatliche Rente usw.)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie kann sichergestellt werden, dass unterschiedliche Strompreise sich nicht quasi als neues Instrument des Finanzausgleichs entwickeln?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie hoch sind die Mehrbelastungen in den Zentralschweizer Kantonen aufgrund der hohen Strompreise gegenüber schweizerischen Durchschnittspreisen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Teilt er die Auffassung, dass die Mehrkosten resultierend aus seiner neuen Energiepolitik im Vergleich zu den unterschiedlichen Preisen und den rückläufigen Produktionskosten (15 Prozent in den letzten fünfzehn Jahren) unbedeutend sind und durch Effizienzmassnahmen ganz oder teilweise aufgefangen werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Gibt es in diesem Zusammenhang darüber hinaus noch Informationen, die für eine kohärente neue Energiepolitik von Interesse sind?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Regional unterschiedliche Strompreise. Neues Instrument des Finanzausgleichs?</value></text></texts><title>Regional unterschiedliche Strompreise. Neues Instrument des Finanzausgleichs?</title></affair>