﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113606</id><updated>2023-07-28T11:44:53Z</updated><additionalIndexing>15;flankierende Massnahmen;Arbeitnehmerschutz;Lohndumping;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Gewerbeaufsicht;Missbrauch;Vollzug von Beschlüssen;Arbeitsrecht;selbstständig Erwerbstätige/r</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4819</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K08020343</key><name>flankierende Massnahmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702040204</key><name>Gewerbeaufsicht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010219</key><name>Missbrauch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080703</key><name>Vollzug von Beschlüssen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020402</key><name>selbstständig Erwerbstätige/r</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010303</key><name>Lohndumping</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020402</key><name>Arbeitsrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702040201</key><name>Arbeitnehmerschutz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-08-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-06-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3606</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit den flankierenden Massnahmen (Flam) zur schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs wurden im Jahre 2003 auf Bundes- und Kantonsebene tripartite Kommissionen (TPK) eingesetzt, welche mit der Beobachtung des Arbeitsmarktes namentlich in Branchen ohne allgemeinverbindliche Mindestlöhne beauftragt sind. Die Kantone konnten diese Aufgaben den bereits in der Arbeitslosenversicherung bestehenden TPK übertragen oder neue Kommissionen dafür einsetzen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die gegenwärtige Funktion der tripartiten Kommissionen im Bereich der Flam bewährt hat. Insbesondere fördert die Zusammensetzung der TPK aus Arbeitnehmer-, Arbeitgeberkreisen und Staat breitabgestützte Lösungen und vereinfacht dadurch in vielen Fällen langwierige Prozesse zum Finden von Kompromissen. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die Rolle der TPK nicht neu definiert werden muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat überprüft die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Wirkung der Flam genau, um diese den neuen Herausforderungen anzupassen. Seit ihrer Inkraftsetzung im Jahre 2004 wurden die Flam sowohl auf Gesetzes- als auch auf Verordnungsstufe weiterentwickelt und verbessert. Der Bundesrat stützt sich in seinen Entscheiden auch auf die Empfehlungen und Anträge der TPK Bund als beratendes Organ des Bundesrates. An der Sitzung des Bundesrates vom 6. Juli 2011 wurde beschlossen, einen Vorschlag für eine Gesetzesanpassung ausarbeiten zu lassen, um gewisse Lücken im System der Flam zu schliessen. Die Gesetzesanpassung bezweckt namentlich die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit und die verbesserte Durchsetzung von Mindestlöhnen in Normalarbeitsverträgen gegenüber Schweizer Arbeitgebern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Die bisherigen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den schweizerischen Arbeitsmarkt lassen insgesamt betrachtet eine positive Beurteilung zu. Der Bundesrat veröffentlicht dazu seinen jährlichen Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, den neuesten am 27. Mai 2011. Die Personenfreizügigkeit hat die Konkurrenzsituation tendenziell erhöht. Allerdings fand eine Verdrängung von schweizerischen Arbeitskräften nicht statt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgabe der Flam ist die Bekämpfung und Verhinderung von Lohnverstössen und missbräuchlichen Lohnunterbietungen, mit dem Ziel, die Löhne in der Schweiz vor dem Druck infolge der geöffneten Arbeitsmärkte zu schützen. Die Schweiz muss dabei ihre eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen beachten. Die Förderung der Beschäftigung von inländischen arbeitslosen Arbeitskräften hingegen ist Aufgabe der Arbeitslosenversicherung (ALV). Mit den arbeitsmarktlichen Massnahmen in der ALV werden Arbeitslose gefördert, welche Mühe mit der Integration in den Arbeitsmarkt haben. Für Schulabgänger und Schulabgängerinnen z. B. bietet die ALV - subsidiär zu den Massnahmen der Berufsbildung - Motivationssemester an, welche Jugendliche auf die Aufnahme einer Berufslehre vorbereiten. Diese Massnahmen werden laufend an die aktuelle Situation angepasst, insbesondere auch, um die Chancen der Integration von jungen und älteren Arbeitslosen zu verbessern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass diese Massnahmen genügen, um einem allfälligen Druck auf die Beschäftigung durch die Öffnung des Arbeitsmarktes begegnen zu können.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Arbeitsmarkt befindet sich in einem ständigen, sich rasch vollziehenden Umbruch, dessen Auswirkungen dadurch noch verschärft werden, dass dieser Markt durch den freien Personenverkehr offener geworden ist. Dies macht eine ebenso ständige Anpassung der flankierenden Massnahmen erforderlich. Vor diesem Hintergrund scheint es sinnvoll, die Rolle der tripartiten Kommissionen zu stärken, deren Aufgabe es ist, die Entwicklung des Arbeitsmarktes zu beobachten und den Einsatz flankierender Massnahmen vorzuschlagen, wenn Unregelmässigkeiten festgestellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Beabsichtigt er, einen Prozess zur Überprüfung der flankierenden Massnahmen einzuleiten mit dem Ziel, diese anzupassen und zu verstärken, um so die neuen Problemfelder und Bereiche mit Handlungsbedarf abzudecken (z. B. Auftragsweitergabe von Subunternehmen an andere Subunternehmen, Scheinselbstständigkeit, Sanktionierung in Normalarbeitsverträgen, Höhe der Sanktionen, erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung, Löhne in ausländischen Währungen, Durchsetzung von Sanktionen im Fall von Entsendungen, Kautionspflicht usw.)? Falls ja, wie?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Inwieweit kann der Handlungsbereich der tripartiten Kommissionen ausgedehnt werden auf den Problembereich Druck auf die Arbeitsplätze (weniger Arbeitsmöglichkeiten für einheimische Arbeitskräfte, insbesondere für Arbeitslose)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Beabsichtigt der Bundesrat, Massnahmen zu treffen, mit denen die Einstellung einheimischer Arbeitskräfte gefördert werden kann, insbesondere die Einstellung von Personen aus Kategorien, die in erhöhtem Mass der Konkurrenz ausländischer Arbeitskräfte ausgesetzt sind (junge Erwachsene, ältere Personen usw.)?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Flankierende Massnahmen und Rolle der tripartiten Kommissionen</value></text></texts><title>Flankierende Massnahmen und Rolle der tripartiten Kommissionen</title></affair>