﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113620</id><updated>2023-07-28T09:17:39Z</updated><additionalIndexing>28;Sozialabgabe;Versicherungsschutz;Verzeichnis;AHV;selbstständig Erwerbstätige/r</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2650</code><gender>f</gender><id>1293</id><name>John-Calame Francine</name><officialDenomination>John-Calame</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4819</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010101</key><name>AHV</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020402</key><name>selbstständig Erwerbstätige/r</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100120</key><name>Versicherungsschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040117</key><name>Sozialabgabe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K02020702</key><name>Verzeichnis</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-30T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-08-31T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-06-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2650</code><gender>f</gender><id>1293</id><name>John-Calame Francine</name><officialDenomination>John-Calame</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3620</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Für die Festlegung des Beitragsstatuts bzw. die Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind entscheidend die Aspekte arbeitsorganisatorischer Einbindung/Unterordnung/Weisungsgebundenheit einerseits und Tragung eines erheblichen Unternehmerrisikos andererseits. Auszugehen ist immer von den konkreten Umständen des Einzelfalles. Den zivilrechtlichen Verhältnissen kommt bloss Indizcharakter zu, massgebend ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Dazu besteht eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichts.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die einzelnen Arbeitsverhältnisse sind je für sich zu analysieren. Festgelegt wird das Beitragsstatut in der AHV nicht bezogen auf die erwerbstätigen Personen, sondern hinsichtlich der für die Erwerbstätigkeiten gewährten Entgelte ("objektbezogene Abgrenzung"). Globale Beurteilungen, d. h. das Abstellen auf den überwiegenden Charakter aller von einer Person ausgeübten Tätigkeiten, sind gesetzwidrig. Versicherte können ohne Weiteres gleichzeitig für die eine Firma als Arbeitnehmende und für eine andere als Selbstständigerwerbende tätig sein und verschiedenen Ausgleichskassen angehören. Auf den Willen der Arbeitgebenden kommt es nicht an. Entscheide über das Beitragsstatut fällen ausschliesslich die Ausgleichskassen. Als Selbstständigerwerbende abrechnen können Versicherte nur, wenn die zuständige Ausgleichskasse sie nach der erwähnten Einzelfallprüfung als solche anschliesst. Wegen unzutreffender Einstufungen durch die Arbeitgebenden gehen die Arbeitnehmenden des sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerschutzes nicht verlustig, können doch die Ausgleichskassen unter gewissen Voraussetzungen die versicherungsrechtliche Situation auch rückwirkend festlegen bzw. korrigieren, woran sie selbst rechtskräftige Verfügungen nicht unbedingt hindern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den Fragen im Einzelnen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass es zu einer Häufung von Unregelmässigkeiten in bestimmten Branchen kommt bzw. gekommen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Ausgleichskassen können Versicherte nur nach einer Einzelfallprüfung als Selbstständigerwerbende anschliessen. Die Arbeitgebenden werden ihrerseits periodisch darauf kontrolliert, ob die ausgerichteten Arbeitsentgelte gesetzeskonform behandelt werden. Aufgrund der Kontrollen können Einkommen nachträglich umqualiziert, die Arbeitgebenden zur Nachzahlung der Beiträge verpflichtet und kann die Verwirkung ausgeschlossen werden. Die Arbeitgebenden haben es mithin nicht in der Hand, die Arbeitnehmenden mit einer unzutreffenden Einstufung als Selbstständigerwerbende um den ihnen zustehenden sozialversicherungsrechtlichen Schutz zu bringen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Selbstständigerwerbende geniessen in den sogenannten Arbeitnehmerversicherungen (berufliche Vorsorge, Arbeitslosenversicherung, obligatorische Unfallversicherung) keinen Schutz, es sei denn, sie versichern sich privat oder freiwillig; allerdings besteht letztere Möglichkeit nicht für die Arbeitslosenversicherung. In der EO unterscheidet sich der Versicherungsschutz je nach Beitragsstatut nicht wesentlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Selbstständigerwerbende werden nur nach einer vorgängigen Einzelfallprüfung als solche der Ausgleichskasse angeschlossen. Diese zwingende Beurteilung durch die Ausgleichskassen ist ausreichend. Andere oder weiter gehende Massnahmen scheinen dem Bundesrat nicht erforderlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Da das Beitragsstatut im Einzelfall und hinsichtlich jedes einzelnen Erwerbsverhältnisses festzulegen ist, einer versicherten Person mithin das Beitragsstatut nicht generell und ein für alle Mal wie eine Etikette angeheftet werden kann, scheint dem Bundesrat der Nutzen eines zentralen Selbstständigenregisters fraglich. Unter diesen Umständen verzichtet er denn auch darauf, die Frage der Realisierbarkeit und der Kosten eines Registers im Einzelnen darzulegen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die AHV anerkennt nur zwei Status: den der oder des Selbstständigerwerbenden und den der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als selbstständigerwerbend im Sinne der AHV gelten Personen, die:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten; sowie&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- in unabhängiger Stellung sind und ihr wirtschaftliches Risiko selbst tragen. (Sie besitzen eine Firma, haben mehrere Auftraggeberinnen und Auftraggeber, stellen in eigenem Namen Rechnung, tragen das Inkassorisiko, entscheiden über Investitionen und beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Selbst wenn nicht alle obengenannten Bedingungen erfüllt sind - wenn die Person zum Beispiel nur für eine Auftraggeberin oder einen Auftraggeber arbeitet -, ist es möglich, dass die Auftraggeberin oder der Auftraggeber die Person als selbstständigerwerbend betrachtet und entsprechend behandelt. Dies ist umso mehr der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis über einen Dienstleistungsvertrag geregelt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hier gilt die betroffene Person als Arbeitnehmerin im Sinne der AHV, jedoch als Selbstständigerwerbende aus Sicht der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Dadurch wird die Person daran gehindert, sich ordnungsgemäss bei den verschiedenen Sozialversicherungen zu versichern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Problematik gewinnt zunehmend an Bedeutung, weil immer mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diese Art von Vertrag bevorzugen, um sich von den Beitragszahlungen an die Sozialversicherungen zu befreien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Weiss der Bundesrat um diese Problematik, und kann er sagen, welche Wirtschaftszweige besonders betroffen sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um zu gewährleisten, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ordnungsgemäss versichert sind? Wird der Status der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmässig überprüft, damit die betreffenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gegebenenfalls aufgefordert werden können, die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend zu leisten? Dies, um Lücken im Versicherungsschutz und die Gefahr von Verjährung zu vermeiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Folgen haben die Gesetzeslücken insbesondere im BVG, Avig, UVG und in der EO für den Versicherungsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Was hält der Bundesrat von der Möglichkeit, bei der AHV ein zentrales Register aller Selbstständigerwerbenden zu erstellen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Status von Selbstständigerwerbenden in der AHV</value></text></texts><title>Status von Selbstständigerwerbenden in der AHV</title></affair>