﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113708</id><updated>2023-07-28T00:57:41Z</updated><additionalIndexing>66;Einspeisevergütung;Durchführung eines Projektes;Investitionsprogramm;sektorale Beihilfe;erneuerbare Energie</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2612</code><gender>m</gender><id>1113</id><name>Leutenegger Filippo</name><officialDenomination>Leutenegger Filippo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4819</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K170303010103</key><name>Einspeisevergütung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K110901060101</key><name>Investitionsprogramm</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K170503</key><name>erneuerbare Energie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070305010102</key><name>Durchführung eines Projektes</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704010109</key><name>sektorale Beihilfe</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-19T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2011-09-07T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2612</code><gender>m</gender><id>1113</id><name>Leutenegger Filippo</name><officialDenomination>Leutenegger Filippo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3708</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die heutige KEV-Regelung wirkt innovationshemmend, weil Kosten gedeckt werden und damit starke Anreize für die Technologieentwicklung und die Einführung neuer Technologien fehlen. Zudem führt die Kostendeckung über 20 bzw. über 25 Jahre zu grossen und langjährigen finanziellen Verpflichtungen. Werden in dieser ersten Phase des Programms viele Projekte gefördert, führt das dazu, dass später, wenn effizientere Technologien verfügbar wären, die Mittel der KEV schon verpflichtet sind. Insbesondere durch die Aufhebung der Deckelung bei der Fotovoltaik-Förderung wird dieser Effekt verstärkt. Wer an die technische Lernkurve glaubt, wird einem solchen System nicht zustimmen, weil in fünf oder zehn Jahren mit gleichviel Fördergeld wesentlich grössere Zubaumengen erneuerbaren Stroms erreicht werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es soll nun mit den beschlossenen KEV-Abgaben (maximal 0,9 Rappen pro Kilowattstunde), solange noch nicht alles langfristig verpflichtet ist, so schnell wie möglich auf ein neues System umgestiegen werden. Im neuen System sind einmalige Startinvestitionen in Produktionsanlagen erneuerbarer Energie anstelle von KEV-Vergütungen vorzusehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da Anschubfinanzierungen mittelfristig nicht mehr nötig sein sollten, ist das System zeitlich zu befristen. Das neue System soll die Kostenentwicklung der verschiedenen Technologien berücksichtigen und als Ziel möglichst grosse zusätzliche Mengen erneuerbaren Stroms haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das neue System erlaubt es in Zukunft Stromproduzenten, ihren Strom direkt an der Börse zu verkaufen beziehungsweise mit ihrem Strom den eigenen Bedarf zu decken. Das ist im heutigen System der KEV nicht möglich. Es eröffnet damit dem Ökostrommarkt neue Perspektiven.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem Umbau der KEV zu einer zeitlich befristeten Anschubfinanzierung mit einmaligen Investitionsbeiträgen wird das System flexibler, sodass der billigste und effizienteste Produzent in den Genuss der Anschubfinanzierungen kommt. Ein solches System kann im Gegensatz zur KEV nicht nur auf technologische Fortschritte, sondern auch auf veränderte Marktbedingungen reagieren.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird dem Parlament gestützt auf Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 28b Absatz 2 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) bis Mitte 2012 umfassend über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Bericht erstatten. Die bisherigen Erfolge der KEV und die Verbesserungsmöglichkeiten zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien werden ferner im Rahmen der Arbeiten zur bundesrätlichen Energiestrategie 2050 vertieft analysiert werden. Im Bericht werden allfällige Optionen oder Ergänzungen behandelt und Vorschläge zur Optimierung des Fördersystems gemacht werden. Auch das mit der Motion vorgeschlagene Alternativsystem wird im Rahmen dieser Arbeiten geprüft werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dabei wird insbesondere zu berücksichtigen sein, was mit den über 10 000 im KEV-System angemeldeten - heute in einer Warteliste steckenden - Projekten geschehen soll, wenn das System umgebaut würde. Für die Fotovoltaik werden im Übrigen bereits heute periodische Zubaumengen festgelegt, um angemessen auf die zu erwartenden Preissenkungen reagieren zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat möchte das weitere Vorgehen zur KEV gestützt auf die umfassende Gesamtbeurteilung und die Empfehlungen aus dem Bericht zur KEV festlegen. Die Arbeiten an dem Bericht werden mit den Arbeiten an der Energiestrategie 2050 koordiniert und sollen im Sommer 2012 vorliegen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Massnahmen vorzuschlagen, welche es erlauben, das heutige System der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) auf Basis der beschlossenen Abgaben zu einem zeitlich befristeten System (längstens bis 2020) von Investitionsbeiträgen (Anschubfinanzierungen) umzubauen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Umbau statt Ausbau der kostendeckenden Einspeisevergütung</value></text></texts><title>Umbau statt Ausbau der kostendeckenden Einspeisevergütung</title></affair>