﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113731</id><updated>2023-07-28T08:45:38Z</updated><additionalIndexing>66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Kostenrechnung;Prognose;Kostenwahrheit;Kostenschätzung;radioaktiver Abfall;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2585</code><gender>m</gender><id>1138</id><name>Bäumle Martin</name><officialDenomination>Bäumle</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4819</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0601020302</key><name>Lagerung radioaktiver Abfälle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010109</key><name>radioaktiver Abfall</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17030201</key><name>Kernkraftwerk</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17010113</key><name>Kraftwerksstilllegung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020108</key><name>Kostenschätzung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1602010701</key><name>Prognose</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020109</key><name>Kostenwahrheit</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-23T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-09-07T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-12-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2700</code><gender>f</gender><id>3897</id><name>Moser Tiana Angelina</name><officialDenomination>Moser</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2728</code><gender>m</gender><id>3931</id><name>Weibel Thomas</name><officialDenomination>Weibel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2585</code><gender>m</gender><id>1138</id><name>Bäumle Martin</name><officialDenomination>Bäumle</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3731</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Rechte und Pflichten rund um die Entsorgung von Kernanlagen gehen massgeblich aus dem Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1), insbesondere den Artikeln 31 und 77 bis 82, sowie aus der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) hervor. Gemäss dem im KEG festgelegten Konzept der geologischen Tiefenlagerung werden die Lager vor dem Verschluss während einer Beobachtungsphase überwacht (Art. 39 KEG). Für die Berechnung der damit zusammenhängenden Kosten wurde in der SEFV für die Beobachtungsphase eine Dauer von 50 Jahren angenommen. Die 50 Jahre dienen als Berechnungsgrundlage für die Einzahlungen der KKW-Betreiber in den Entsorgungsfonds. Der Bundesrat ordnet nach Ablauf der Beobachtungsphase die Verschlussarbeiten an, wenn der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Die tatsächliche Beobachtungsphase kann sowohl kürzer als auch länger ausfallen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den zwei gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Entsorgungsprogramm 2008 der Entsorgungspflichtigen vom Oktober 2008 werden für die Beobachtungsphase für das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) 380,6 Millionen Franken und für das Lager für hochaktive Abfälle (HAA) 555,2 Millionen Franken ausgewiesen. Pro Jahr ergibt dies für die beiden Lagertypen 7,6 Millionen respektive 11,1 Millionen Franken. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Kosten bei einer längeren Beobachtungsphase pro Jahr Verlängerung etwa um diesen Betrag erhöhen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Entsorgungspflichtigen planen aus Gründen der Sicherheit, die einzelnen Lagerkammern nach Einlagerung der Abfälle sofort zu verschliessen. Aus Sicherheitsgründen werden nach 10 Jahren auch die direkten Zugangsstollen zu den Lagerkammern verschlossen. Der Zugang zu den untertägigen Bauten bleibt jedoch gewährleistet, und das Pilotlager wird weiterhin überwacht. Für die Verschlussarbeiten nach 10 Jahren werden weitere 95,3 Millionen Franken für das SMA- und 221,3 Millionen Franken für das HAA-Lager veranschlagt. Für den endgültigen Verschluss der geologischen Tiefenlager werden zusätzlich 93,2 bzw. 227,8 Millionen Franken veranschlagt. Die Kosten für die Verschlussarbeiten werden bei einer längeren Zeitdauer wegen der Teuerung höher ausfallen. Gleichzeitig wird das Fondskapital bei einer positiven Anlagerendite ansteigen. Bei einer Anlagerendite von 5 Prozent und einer Teuerungsrate von 3 Prozent (Annahmen gemäss Art. 8 Abs. 5 SEFV) würden bei einer verlängerten Beobachtungsphase somit finanzielle Mittel generiert, welche für zusätzliche Ausgaben zur Verfügung stehen würden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kosten für die Beobachtungsphase und den Verschluss des SMA- und des HAA-Lagers belaufen sich somit gemäss Angaben der Betreiber auf insgesamt 569,1 Millionen bzw. 1004,3 Millionen Franken. Diese Beträge beinhalten Kosten für die Sicherung der Zugänge und Reparaturarbeiten, wie sie auch bei einem konventionellen Untertagebauwerk (z. B. Eisenbahntunnel) anfallen. Die Finanzierung für eine Rückholung von Abfällen oder die Reparatur von Abfallbehältern ist nicht Teil der Entsorgungskosten (vgl. dazu z. B. die Antwort des Bundesrates vom 16. Februar 2011 auf die Motion 10.4033, Verursacherprinzip bei der Rückholung von Atomabfällen). Die voraussichtliche Höhe der Entsorgungskosten, also auch die Kosten für die Beobachtungsphase, wird alle fünf Jahre gestützt auf die Angaben des Eigentümers für jede Kernanlage berechnet (Art. 4 Abs. 1 SEFV). Zurzeit findet eine solche Neuberechnung statt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Entsorgungsfonds für Kernenergieanlagen ist ein Betrag für die laufenden Kosten während der Beobachtungsphase vorgesehen. Für die Kostenberechnung ist die Dauer dieser Phase auf 50 Jahre veranschlagt (Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, SEFV, Art. 3). Allerdings ist die Beobachtungsphase gemäss Entsorgungsnachweis (Nagra NTB 02-02) zeitlich nicht limitiert. Die Ekra (Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle, Schlussbericht, 2000) spricht von möglichen Zeiträumen von über 100 Jahren, denkbar sind auch noch längere Zeiträume.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Mit welchen Kosten für die Überwachung ist zu rechnen, wenn sie länger dauert als die angenommenen 50 Jahre (z. B. 200 Jahre), oder anders gesagt: Was kostet die Beobachtungsphase pro Jahr?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Sind diese Kosten konstant über die Zeit, oder fallen nach einer gewissen Zeit zusätzlich einmalige Kosten an (z. B. für die Sicherung der Zugänge, Reparatur der Überwachungsinstrumente, Drainage oder die Reparatur der BE-Behälter)? Um was für Beträge handelt es sich hierbei?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kosten eines geologischen Tiefenlagers während der Beobachtungsphase</value></text></texts><title>Kosten eines geologischen Tiefenlagers während der Beobachtungsphase</title></affair>