{"id":20113733,"updated":"2023-07-28T09:25:31Z","additionalIndexing":"15;09;Gewerbe;Stellenabbau;Wettbewerbsbeschränkung;Gewerbebetrieb;Zivildienst;Wettbewerbsverbot","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2699,"gender":"m","id":3896,"name":"Malama Peter","officialDenomination":"Malama"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4819"},"descriptors":[{"key":"L04K04020301","name":"Zivildienst","type":1},{"key":"L05K0705070202","name":"Gewerbe","type":1},{"key":"L05K0703060202","name":"Gewerbebetrieb","type":1},{"key":"L05K0703010110","name":"Wettbewerbsverbot","type":1},{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":1},{"key":"L05K0702030106","name":"Stellenabbau","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-11T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-08-24T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1308261600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1339365600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2699,"gender":"m","id":3896,"name":"Malama Peter","officialDenomination":"Malama"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.3733","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Artikel 6 des Zivildienstgesetzes sieht vor, dass die Vollzugsstelle des Bundes für den Zivildienst dafür sorgt, dass der Einsatz von Zivildienstleistenden keine bestehenden Arbeitsplätze gefährdet und die Wettbewerbsbedingungen nicht verfälscht. Allerdings können Zivildienstleistende während der Hälfte ihrer Einsatzdauer für qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten eingesetzt werden. Dies führt dazu, dass handwerklich qualifizierte Zivildienstleistende in den Einsatzbetrieben Arbeiten verrichten, die normalerweise von privaten Handwerksbetrieben gegen Entgelt erbracht werden. Diese werden somit durch den Einsatz von Zivildienstleistenden konkurrenziert. Dadurch droht bei den privaten Betrieben ein Verlust von Aufträgen, Umsatz sowie Deckungsbeiträgen, die dringend nötig sind für die Aufrechterhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Es entspricht einer Tatsache, dass Gewerbebetriebe infolge einer direkten Konkurrenzierung durch den Einsatz von Zivildienstleistenden Arbeitspensen kürzen oder Arbeitsplätze streichen mussten.<\/p><p>Da die Vollzugsstelle des Bundes unter der aktuellen gesetzlichen Regelung die in Artikel 6 geforderte Arbeitsmarktneutralität offenbar nicht durchsetzen kann und mit der Zunahme von Zivildienstleistenden vermehrt auch mit einer Zunahme der Konkurrenzierung der Privatwirtschaft durch Zivildiensteinsätze gerechnet werden muss, soll diese nun mit einer klaren Regelung auf Gesetzesstufe abschliessend unterbunden werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Gesetzgeber hat in Artikel 6 des Zivildienstgesetzes bewusst kein absolutes Konkurrenzverbot verankert. Denn würden \"Zivis\" generell alle Arbeiten untersagt, die grundsätzlich auch durch Dritte erledigt werden könnten, so müssten nahezu sämtliche heute erlaubten Zivildiensteinsätze verboten werden. Der Vollzug des Zivildienstes wäre nicht mehr gewährleistet, und der verlangte Nutzen im öffentlichen Interesse liesse sich nicht mehr realisieren.<\/p><p>Artikel 6 des Zivildienstgesetzes bezweckt die Gewährleistung der Arbeitsmarktneutralität der Zivildiensteinsätze und untersagt die Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen. Zur Umsetzung dieser Vorgaben gibt es Verordnungsbestimmungen und Richtlinien. Diese werden konsequent angewandt: In den fünfzehn Jahren der Geltung des Zivildienstgesetzes wurden der Vollzugsstelle für den Zivildienst kaum je Verstösse gegen Artikel 6 gemeldet. Die einzige Meldung, die innerhalb der letzten zwölf Monate einging, hat sich als unbegründet erwiesen. Dies erlaubt den Schluss, dass die bestehenden Normen sich bewähren und kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die Zunahme der Anzahl der \"Zivis\" und der geleisteten Zivildiensttage ändert daran nichts: Die strikte Handhabung der bestehenden Vorschriften ist auch künftig sichergestellt.<\/p><p>Für die Anwendung von Artikel 6 des Zivildienstgesetzes ist ausschlaggebend, dass keine Arbeit, die Nutzen schafft, letztlich wirklich arbeitsmarkt- und wettbewerbsneutral ist. Immer gibt es andere Anbieter, die diese Arbeit - meist gegen marktübliche Bezahlung - ebenfalls erledigen könnten. Die Vorgaben von Artikel 6 des Zivildienstgesetzes dürfen deshalb nicht als Dogmen gehandhabt werden, sondern sie dienen dazu, stossende Auswüchse zu vermeiden.<\/p><p>Auswüchse werden verhindert, indem kein Einsatzbetrieb einen Rechtsanspruch auf Zuweisung von \"Zivis\" hat. So kann kein Einsatzbetrieb in eine strukturelle Abhängigkeit von \"Zivis\" geraten und die Wettbewerbsbedingungen dauernd beeinflussen. Zudem ist die Zahl der \"Zivis\" begrenzt, die ein Einsatzbetrieb gleichzeitig beschäftigen darf, und die Tätigkeiten des \"Zivis\" im Einsatzbetrieb sind in einem Pflichtenheft abschliessend aufgeführt. Die Vollzugsstelle für den Zivildienst kontrolliert die Einhaltung der Pflichtenhefte. Detaillierte Regeln zur Handhabung dieser Grundsätze wurden in einem Handbuch festgelegt, das mit Vertretern der Sozialpartner im Rahmen der früheren Anerkennungskommission erarbeitet wurde und auch heute noch konsequent angewandt wird.<\/p><p>Auch die in der Motion zitierte 50-Prozent-Regel dient der Verhinderung von Auswüchsen. Zugleich lässt sie zu, dass \"Zivis\" im Einsatz auf privat erworbene Kenntnisse und Erfahrungen zurückgreifen können. Sollte dies künftig - wie der Motionär es beantragt - nicht mehr zulässig sein, so würde nicht nur der Nutzen einzelner Einsätze von \"Zivis\" stark beeinträchtigt, sondern auch ein wesentlicher Vorteil des Milizsystems infrage gestellt. Dieses ist eine zentrale Grundlage der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Militärdienstpflicht und damit auch des Zivildienstes. Darüber hinaus würde eine konsequente Umsetzung der Motion dazu führen, dass \"Zivis\" auch jede unqualifizierte Tätigkeit untersagt werden müsste, falls sie durch Gewerbetreibende angeboten wird.<\/p><p>Die Einsatzbetriebe des Zivildienstes sind nicht gewinnorientiert und haben oft nur beschränkte finanzielle Mittel. Viele von ihnen setzen \"Zivis\" ein, weil sie deren Arbeiten nicht durch Dritte zu Marktpreisen erledigen lassen und im eigenen Betrieb keine neuen Feststellen schaffen können. Diese Arbeiten bleiben unerledigt liegen und werden auch nicht an Dritte vergeben, wenn die Einsatzbetriebe keine \"Zivis\" einsetzen können.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, die den Einsatz von Zivildienstleistenden in direkter Konkurrenz zu privaten Betrieben verhindert.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stopp der Konkurrenzierung des Gewerbes durch Zivildienstleistende"}],"title":"Stopp der Konkurrenzierung des Gewerbes durch Zivildienstleistende"}