﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113734</id><updated>2023-07-28T11:45:41Z</updated><additionalIndexing>04;15;Unterhaltskosten;Bundesverwaltung;Dienstleistung gegen Entgelt;Instandhaltung;Outsourcing</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2699</code><gender>m</gender><id>3896</id><name>Malama Peter</name><officialDenomination>Malama</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4819</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070304030402</key><name>Outsourcing</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060103</key><name>Bundesverwaltung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0706020202</key><name>Instandhaltung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020114</key><name>Unterhaltskosten</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070106020201</key><name>Dienstleistung gegen Entgelt</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-30T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-08-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-09-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2699</code><gender>m</gender><id>3896</id><name>Malama Peter</name><officialDenomination>Malama</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3734</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist in Bezug auf die Auslagerung von Unterhalts- und Serviceaufgaben positiv eingestellt. Er vertritt die Grundhaltung, dass die Bundesverwaltung sich auf die Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben im hoheitlichen Staatsbereich und im strategischen Teil als Infrastruktureigentümerin konzentrieren soll. Im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD; Bundesamt für Bauten und Logistik, BBL) gilt dementsprechend der Grundsatz, dass kein Inhouse-Engineering vorgenommen wird. So werden beispielsweise Serviceaufträge für Liegenschaften ausschliesslich mit externen Unternehmen abgeschlossen. Das Departement VBS folgt der Kooperationsstrategie privater und öffentlicher Sektor vom 26. November 2010 (mit Gültigkeitsdauer bis Ende 2014). Der Bedarf an einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit des VBS mit Partnern aus dem privaten und öffentlichen Sektor hat in den letzten Jahren zugenommen, auch im Bereich der Landesverteidigung. Gemäss der erwähnten Strategie sind Kooperationen einzugehen, wenn sie der Effizienz- und Effektivitätssteigerung dienen, dies unter dem Vorbehalt, dass die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen eingehalten sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das Auslagerungspotenzial bezüglich Diensten für das Facility Management im zivilen Bereich orientiert sich jeweils am bundesinternen Bedürfnis nach der Wertschöpfungstiefe, wobei der Fokus auf Sicherheits-, Verfügbarkeits- und Vertraulichkeitsaspekte gelegt wird. Ist die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe z. B. sicherheitsrelevant, ist eine Auslagerung wenig zweckmässig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das VBS beurteilt die Auslagerung gemäss den Vorgaben seiner Kooperationsstrategie vom 26. November 2010. Diese werden auch auf die Vorhaben, Produkte und Serviceleistungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) des VBS angewendet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Beim Einkauf von zivilen Infrastruktureinrichtungen werden gleichzeitig die dazugehörigen Wartungs-, Unterhalts- und Betriebsdienstleistungen auf dem Markt beschafft. Auch Servicearbeiten an zivilen Liegenschaften werden konsequent an Private ausgelagert. Unterhaltsarbeiten an zivilen Liegenschaften des Bundes werden schweizweit nur an Privatunternehmen vergeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beim VBS erfolgt der Entscheid für oder gegen eine Kooperation mit Privatunternehmen (sog. "Make-or-Buy-Entscheid") aufgrund klar definierter Kriterien, damit er nachvollziehbar und transparent ist. Das VBS verfügt über eine entsprechende Kriterienliste.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Siehe Antwort zu Frage 3.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wo Sicherheits-, Verfügbarkeits- oder Vertraulichkeitsgründe vorliegen, können Dienste im Allgemeinen nicht extern vergeben werden (siehe auch Antwort zu Frage 2). Bei den zivilen Bauten erhebt der Bundesrat zudem Anspruch darauf, die Gebäudereinigung in seinen sensiblen Bereichen verwaltungsintern vorzunehmen. Bereits 1987 verzichtete der Bundesrat implizit auf eine Privatisierung der Gebäudereinigung und hielt seither daran fest. Das gesamte Personal der Gebäudereinigung muss denn auch einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden (vgl. Anhang 1 der Verordnung vom 4. März 2011 über die Personensicherheitsprüfungen, PSPV; SR 120.4).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Immobilienbereich des VBS werden die Service- und Unterhaltsarbeiten grundsätzlich ausgelagert. Ausgenommen sind geschützte Anlagen. Sensible Aspekte wie Vorgaben der integralen Sicherheit, Verfügbarkeit inklusive Durchhaltefähigkeit und anderes müssen in der IKT vorbehaltlos berücksichtigt werden. Dabei kann es oftmals zu Einschränkungen bei Kooperationen kommen, damit der Grundauftrag der Armee und ihre Einsatzbereitschaft gewährleistet werden können (Handlungsrichtlinie).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Allgemein gesehen, erkennt der Bundesrat derzeit keine zusätzlichen Gebiete im Facility Management, die sich besonders für eine Auslagerung an Privatunternehmen eignen würden, und stellt dementsprechend keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Auslagerungsmassnahmen fest. Im Einzelfall wird jeweils geprüft, ob Leistungen am Markt erhältlich sind und ob die privaten Anbieter auch die notwendige Kompetenz aufweisen. Auslagerungen sollen insbesondere Effizienz- und Effektivitätssteigerungen bewirken.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Bundesverwaltung nutzt eine Vielzahl von Immobilien, technischen Anlagen, Fahrzeugen und IT- sowie weiteren Infrastrukturen in der gesamten Schweiz. In all diesen Bereichen fallen nebst den Erstellungskosten bei Immobilien regelmässig Service-, Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an. Diese müssen nicht zwingend durch die öffentliche Hand, sondern können grundsätzlich auch von privaten Anbietern der Facility-Management- sowie Maintenance-Branche, also auch vom Gewerbe angeboten und ausgeführt werden. Dies führt beim Gewerbe zu mehr Aufträgen und erlaubt der Bundesverwaltung eine konsequentere Fokussierung auf ihre Kernkompetenzen. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie stellt er sich grundsätzlich zur Auslagerung von Unterhalts- und Serviceaufgaben aus der Bundesverwaltung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nach welchen Kriterien beurteilt er, ob eine Auslagerung solcher Dienste in den obgenannten Bereichen sinnvoll ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Findet heute in der Bundesverwaltung eine systematische Prüfung bzw. eine konsequente Auslagerung von Service- und Unterhaltsarbeiten in den obgenannten Bereichen an private Anbieter statt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wenn nein, weshalb verzichtet der Bundesrat bislang auf eine systematische Auslagerung von Service- und Unterhaltsarbeiten in den obgenannten Bereichen an private Anbieter?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche sensible Bereiche der Bundesverwaltung sind grundsätzlich von einer Auslagerung von Service- und Unterhaltsarbeiten ausgenommen und wieso?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Gebiete erachtet der Bundesrat als besonders geeignet für Auslagerung im obgenannten Sinne?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Fokussierung der Bundesverwaltung. Auslagerung von Facility-Management-Aufgaben</value></text></texts><title>Fokussierung der Bundesverwaltung. Auslagerung von Facility-Management-Aufgaben</title></affair>