{"id":20113737,"updated":"2023-07-28T11:22:01Z","additionalIndexing":"2841;ärztliche Versorgung;Ausländer\/in;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Missbrauch;Einreise von Ausländern\/-innen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4819"},"descriptors":[{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":1},{"key":"L04K05060102","name":"Ausländer\/in","type":1},{"key":"L04K01010219","name":"Missbrauch","type":1},{"key":"L05K0105051104","name":"ärztliche Versorgung","type":1},{"key":"L04K05060107","name":"Einreise von Ausländern\/-innen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-08-31T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1308261600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1371765600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2651,"gender":"m","id":1294,"name":"Füglistaller Lieni","officialDenomination":"Füglistaller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"11.3737","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In letzter Zeit häufen sich die Fälle des Medizinaltourismus. In diesen Fällen versichern sich mehr oder weniger schwer kranke Ausländer über einen kurzen Zeitraum ohne jeglichen Wohnsitz in der Schweiz bei einem Krankenversicherer, lassen kostenintensive Behandlungen vornehmen und verlassen anschliessend die Schweiz. Auf diese Art und Weise nutzen sie die hochstehende, aber kostenintensive Infrastruktur und kommen in den Genuss einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung. Der für sie generierte Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den von ihnen verursachten Kosten. Prämien zahlen diese Personen nur während kurzer Zeit. Die Zeche bezahlt der Steuer- und Prämienzahler.<\/p><p>Der Bundesrat muss somit die nötigen Vorschriften erlassen, damit jeglicher Medizinaltourismus im Rahmen der OKP in der Schweiz unterbunden werden kann.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Bestimmungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) und in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) knüpfen die Krankenversicherungspflicht in der Schweiz mit Ausnahme von einigen Sonderfällen an den Wohnsitz in der Schweiz oder an eine Aufenthaltsbewilligung, die mindestens drei Monate gültig ist. Nur bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz kann die Versicherungspflicht schon bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer entstehen. In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b KVV wird geregelt, dass Personen, die sich ausschliesslich zur ärztlichen Behandlung oder zur Kur in der Schweiz aufhalten, nicht der Versicherungspflicht unterstehen und daher nicht zum Abschluss einer Krankenversicherung berechtigt sind. Diese Bestimmungen sollen verhindern, dass Personen, die nur zum Zwecke der medizinischen Behandlung in die Schweiz kommen, die obligatorische Krankenpflegeversicherung abschliessen können.<\/p><p>Zudem gehört es zu den Aufgaben der Krankenversicherer, vor der Aufnahme abzuklären, ob die Person der Versicherungspflicht untersteht. Darüber hinaus haben die Krankenversicherer das Recht, eine Krankenversicherung rückwirkend aufzulösen, wenn sie nachträglich feststellen, dass eine Person nur zum Zwecke der medizinischen Behandlung in die Schweiz gekommen ist und sie nach Abschluss der Behandlung unser Land wieder verlässt. Eine versicherte Person begeht zudem ein Delikt, welches nach Artikel 92 Buchstabe b KVG verfolgt werden kann, sofern sie Leistungen bezieht, obwohl sie sich in der obligatorischen Krankenversicherung gar nicht versichern dürfte.<\/p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die bereits bestehenden Bestimmungen als genügend, um Missbräuche in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durch den Medizinaltourismus zu verhindern.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine neue Bestimmung für das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorzuschlagen, damit der Medizinaltourismus im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht mehr möglich ist. Es gibt nämlich immer mehr Ausländer, welche sich für eine kurze Zeit versichern lassen, um von der hochstehenden medizinischen Versorgung der Schweiz profitieren zu können. Nachdem ihre Behandlung abgeschlossen ist, teilen sie ihrem Krankenversicherer mit, dass sie unser Land verlassen haben. Diese Praxis muss gestoppt werden, weil sie missbräuchlich ist und zulasten der Steuer- und Prämienzahler fällt.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Missbräuche in der OKP"}],"title":"Missbräuche in der OKP"}