﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113739</id><updated>2023-07-28T08:43:17Z</updated><additionalIndexing>2841;Moratorium;Kostenrechnung;Durchführung eines Projektes;Krankenversicherung;Datenerfassung;Datenerhebung;Gesetzesevaluation;Risikodeckung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4819</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1110011301</key><name>Risikodeckung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040109</key><name>Krankenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12030401</key><name>Datenerfassung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12030402</key><name>Datenerhebung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020318</key><name>Moratorium</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08070301</key><name>Gesetzesevaluation</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020201</key><name>Kostenrechnung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070305010102</key><name>Durchführung eines Projektes</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-21T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2011-08-31T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-06-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2651</code><gender>m</gender><id>1294</id><name>Füglistaller Lieni</name><officialDenomination>Füglistaller</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2529</code><gender>m</gender><id>506</id><name>Scherer Marcel</name><officialDenomination>Scherer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2272</code><gender>m</gender><id>26</id><name>Borer Roland F.</name><officialDenomination>Borer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3739</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Bereits heute hat die gemeinsame Einrichtung Schwierigkeiten, die ihr von den Versicherern zugestellten Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Trotzdem wird der Risikoausgleich ab 2012 mit einem weiteren Kriterium verschärft. Mit dem Kriterium von Aufenthalten von mehr als drei Tagen in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr soll zusätzlich das Risiko von schweren Erkrankungen mitberücksichtigt werden. Wie können diese neuen Kriterien in den bestehenden Risikoausgleich einfliessen, ohne dass dadurch ein erheblicher administrativer Mehraufwand entsteht? Die gemeinsame Einrichtung ist zur Kontrolle der neuen Kriterien kurzfristig auf neue Ressourcen, d. h. spezialisierte Mitarbeitende, welche die Krankenversicherung sehr gut kennen, angewiesen. Die zusätzlichen Ressourcen und Aufwände werden die Krankenversicherungsprämien noch mehr belasten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn der Risikoausgleich zu stark verschärft wird, wird es nicht mehr ein Risikoausgleich, sondern ein Kostenausgleich. Dies führt zu einer Prämienvereinheitlichung und damit einhergehend zu einer Zerstörung des Wettbewerbs zwischen den Krankenversicherern und im Gesundheitswesen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Risikoausgleich in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung besteht seit 1996. Der Bundesrat war sich von Anfang an bewusst, dass die Datenlieferungen der Krankenversicherer an die Gemeinsame Einrichtung KVG (GE KVG) als Durchführungsstelle des Risikoausgleichs hohe Anforderungen erfüllen müssen. Er hat deshalb zwei Bestimmungen zur Sicherstellung der Qualität der Datenlieferungen in die entsprechende Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (Vora; SR 832.112.1) aufgenommen: Die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Datenlieferungen müssen nicht nur vom Krankenversicherer selbst bestätigt werden, sondern auch dessen Revisionsstelle muss der GE KVG einen Bericht über die Richtigkeit und die Vollständigkeit der gelieferten Daten einreichen. Dazu hat die Treuhandkammer Richtlinien erlassen. Zudem überprüfen die von der GE KVG beauftragten Revisionsstellen die Datenlieferungen stichprobenweise. Werden dabei Datenlieferungsfehler festgestellt, welche einen Einfluss auf den Risikoausgleich haben, muss eine korrigierte Datenlieferung erfolgen. Die GE KVG hat weitere ergänzende Massnahmen zur Optimierung der Qualität der Datenlieferungen getroffen: Sie hat einen Leitfaden mit zahlreichen Vorgaben zu den Datenlieferungen ausgearbeitet (wird jährlich angepasst) und sämtlichen Versicherern zugestellt. Weiter hat sie die Datenerhebungstabelle mit verschiedenen Plausibilisierungstabellen ergänzt. Schliesslich führt die GE KVG selber Plausibilisierungen durch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit diesen Massnahmen die Qualität der Daten hinreichend sichergestellt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Erweiterung des Risikoausgleichs ab dem Jahr 2012 führt zu einer Erhöhung der Komplexität der Durchführung des Risikoausgleichs und somit auch zu einem erhöhten Personalaufwand bei der Geschäftsstelle der GE KVG, die die Anstellung einer zusätzlichen Person notwendig macht. Im revidierten Risikoausgleich sind auch die Spital- und Pflegeheimaufenthalte der Versicherten, welche den Versicherer gewechselt haben, zu berücksichtigen. Weil die direkte Meldung der Spital- und Pflegeheimaufenthalte der Versicherten, welche den Versicherer gewechselt haben, von den Vor- an die Nachversicherer in der Praxis nicht realistisch ist, hat die GE KVG dazu eine zentrale Meldestelle (Zemra) eingerichtet. Die Zemra wird jedes Jahr durch eine von der GE KVG beauftragte Revisionsstelle revidiert. Die GE KVG rechnet aufgrund der beschlossenen Erweiterung des Risikoausgleichs mit einer Kostenerhöhung von gesamthaft etwa 300 000 Franken zulasten der Krankenversicherer, was etwa 4 Rappen pro Versicherten pro Jahr entspricht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das Parlament hat im Jahr 2007 beschlossen, den Risikoausgleich zu erweitern, weil eine Risikoausgleichsformel, die den Aufenthalt in einem Spital- bzw. Pflegeheim berücksichtigt, den Gesundheitszustand der Versicherten besser abbildet als eine Formel basierend auf den bisherigen Ausgleichsfaktoren Alter und Geschlecht. Die beiden von der GE KVG durchgeführten Probeläufe für den revidierten Risikoausgleich haben gezeigt, dass sich das Ausgleichsvolumen durch den Einbezug des zusätzlichen Faktors um etwa 150 Millionen Franken erhöhen wird. Konkrete Erwartungen bezüglich der Erhöhung des Ausgleichsvolumens bestanden nicht. Viel wichtiger als die Entwicklung des Nettoumverteilungsvolumens ist jedoch, dass bei einem Teil der Versicherer durch die Berücksichtigung des zusätzlichen Ausgleichsfaktors beträchtliche Veränderungen der Zahlungen in oder aus dem Risikoausgleich resultieren. Auch der revidierte Risikoausgleich stellt keinen Kostenausgleich dar, da weiterhin lediglich die durchschnittlichen Kostenunterschiede, welche im Jahr nach einem mindestens drei Tage dauernden Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim anfallen, ausgeglichen werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass der revidierte Risikoausgleich mittel- bis langfristig einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung der Risikoselektion als unerwünschte Form des Wettbewerbs leisten wird. Mit Sicherheit kann gesagt werden, dass Krankenversicherer mit überdurchschnittlich vielen Versicherten, die im Vorjahr einen Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim aufweisen, in Zukunft höhere Zahlungen aus dem Risikoausgleich erhalten werden, was sich positiv auf die Entwicklung ihrer Prämien auswirken wird und den Intentionen des Gesetzgebers entspricht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat das vom Motionär vorgeschlagene Moratorium ab. Der Erweiterung des Risikoausgleichs durch das zusätzliche Kriterium Aufenthalt im Spital oder Pflegeheim im Vorjahr, der länger als drei Tage dauert, sieht der Bundesrat ohne Bedenken entgegen. In Erfüllung des Postulates der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 07.3769 wird er zudem bis spätestens am 31. Dezember 2011 prüfen und Bericht erstatten, wie sich der Einbezug eines weiteren Morbiditätsfaktors auf den Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen auswirken würde, und allenfalls einen technisch umsetzbaren Indikator vorschlagen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird, solange folgende Elemente nicht geklärt sind, beauftragt, ein Moratorium in Bezug auf jedwelche Verschärfung des Risikoausgleichs zu verhängen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie kann die gemeinsame Einrichtung sicherstellen, dass die Daten, welche sie von den Versicherern bekommt und die als Grundlage für die Ermittlung der Risikoausgleichsbeträge und Ausgleichszahlungen dienen, zuverlässig und korrekt sind (z. B. Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr, der länger als drei Tage dauert, gemäss Risikoausgleich 2012)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welchen administrativen, technischen, juristischen und finanziellen Einfluss haben die zusätzlich notwendigen Kontrollen und Ressourcen, welche die gemeinsame Einrichtung für die Umsetzung der neuen Kriterien und insbesondere für die Überprüfung der übermittelten Daten aufwenden muss, auf die Organisation der gemeinsamen Einrichtung und auf die Höhe der Prämie der Versicherer?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Sind die mit der Einführung der neuen, auf den 1. Januar 2012 in Kraft tretenden Kriterien erhofften Effekte tatsächlich eingetreten, und entfalten diese auch dauerhaft ihre Wirkung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Risikoausgleich muss nicht zu einem Kostenausgleich werden, da dies zu einer Prämienvereinheitlichung und damit zu einer Zerstörung des Wettbewerbs zwischen den Krankenversicherern und im Gesundheitswesen führen wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Krankenpflegeversicherung. Risikoausgleich</value></text></texts><title>Krankenpflegeversicherung. Risikoausgleich</title></affair>