﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113745</id><updated>2023-07-28T09:38:37Z</updated><additionalIndexing>15;10;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Europäische Union;soziales Wohlbefinden;gemeinsamer Markt;Beschäftigungssicherheit;bilaterales Abkommen;wirtschaftliche Auswirkung;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter/in;Vermögen;Marktzugang;Kündigung eines Vertrags</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2594</code><gender>m</gender><id>1122</id><name>Fluri Kurt</name><officialDenomination>Fluri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4819</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020103</key><name>bilaterales Abkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020101</key><name>Vertrag mit der EU</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0507020104</key><name>Kündigung eines Vertrags</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07040404</key><name>wirtschaftliche Auswirkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030307</key><name>Beschäftigungssicherheit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070405020502</key><name>Vermögen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0109040203</key><name>soziales Wohlbefinden</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701030311</key><name>Marktzugang</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704060102</key><name>gemeinsamer Markt</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L02K0903</key><name>Europäische Union</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030201</key><name>Ausländerkontingent</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020109</key><name>Fremdarbeiter/in</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-30T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-20T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-09-07T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-06-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2594</code><gender>m</gender><id>1122</id><name>Fluri Kurt</name><officialDenomination>Fluri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3745</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Eine Neu- oder Nachverhandlung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA) bedingt das Einverständnis der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Wollte man dies mittels Kündigung des Abkommens erzwingen, nähme man nicht nur den Wegfall der bestehenden Vereinbarungen in Kauf, sondern man hätte auch keine Gewissheit, dass ein neues Abkommen abgeschlossen werden könnte, dessen Inhalt für die Schweiz vorteilhafter ausfällt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die wirtschaftlichen Folgen einer Kündigung des FZA würden über dieses einzelne Abkommen hinausgehen, da dessen Bestehen aufgrund der sogenannten Guillotineklausel rechtlich Voraussetzung für die Existenz der anderen sechs Abkommen des im Jahr 1999 abgeschlossenen Pakets der Bilateralen I darstellt. Neben dem FZA umfassen die Bilateralen I folgende Abkommen: Forschung, öffentliches Beschaffungswesen, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr. So müssten als Folge der Verknüpfung bei einer Aufkündigung des FZA zum Beispiel die aus europäischen Fonds gespiesene Finanzierung bestehender Forschungskooperationen zwischen schweizerischen Firmen mit Firmen im EU-Raum eingestellt und gewisse Bewerbungen um öffentliche Aufträge (z. B. in den neuen Mitgliedsländern) zurückgezogen werden. Wegen zusätzlicher Produktprüfungen wären Exporte in die EU mit grossem Aufwand verbunden, welche jährlich mit mindestens 250 bis 500 Millionen Franken zu Buche schlagen würden. Agrarexporte in die EU würden erschwert, und die Abwicklung des Land- und Luftverkehrs würde in hohem Masse verkompliziert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch wenn eine genaue Schätzung der Bedeutung eines Wegfalls des FZA schwierig anzustellen ist, würde eine entsprechende Kündigung Konsequenzen für die Volkswirtschaft haben. Das FZA wird von der Wirtschaft als ein zentrales bilaterales Abkommen betrachtet. Gemäss gewissen Schätzungen führte das FZA zu einer dauerhaften Erhöhung des Bruttoinlandprodukts von mindestens 1 Prozent, was einem Betrag von etwa 4 bis 5 Milliarden Franken entspricht. Darüber hinaus würden Schweizer in der EU den heute dank dem FZA garantierten Zugang zu den Arbeitsmärkten von 27 Mitgliedstaaten verlieren. Der Status der ausländischen Arbeitskräfte aus der EU, die sich bereits in der Schweiz aufhalten, bliebe unberührt; die Neuankömmlinge hingegen müssten den Bestimmungen des Ausländergesetzes unterstellt werden, was die Rekrutierung von Fachkräften seitens der Unternehmen mit einer Unsicherheit behaften würde. Des Weiteren haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass Kontingente vor allem im Fall der Saisonniers gewichtige strukturelle Probleme nach sich ziehen. Schliesslich wäre die Weiterführung der flankierenden Massnahmen, die auch hiesigen Arbeitskräften gewisse zusätzliche Rechte und Garantien verleihen, offen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem ist beizufügen, dass der wechselseitige Zugang zu Gütern, Dienstleistungen und Produktionsfaktoren beeinträchtigt wäre, auch wenn die EU bei einer allfälligen Kündigung des FZA durch die Schweiz aktiv gegen die Anwendung der Guillotineklausel vorgehen würde. Angesichts der Handelsintensität zwischen der Schweiz und der EU (60 Prozent unserer Exporte gehen in die EU, und 80 Prozent unserer Importe kommen aus der EU) wäre dies mit negativen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt und den Wohlstand unseres Landes verbunden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es ist nicht möglich, die Zahl der Arbeitsplätze, welche von den Exporten in die EU abhängen, genau zu beziffern. Dies gesagt, zeigt der hohe Anteil Letzterer am Gesamtexport die Bedeutung des Marktzugangs zu unserem wichtigsten Handelspartner. Dies betrifft die Güter- und Dienstleistungsmärkte ebenso wie den Arbeitsmarkt. Die Schweiz wickelt rund drei Viertel ihres Aussenhandels an Gütern und Dienstleistungen mit der EU ab. Gemessen am Bruttoinlandprodukt erwirtschaftet die Schweiz rund jeden dritten Franken in der EU. Über eine Million EU-Bürger leben und arbeiten in der Schweiz; mehr als 400 000 Schweizer Bürger leben und arbeiten in der EU. In allen Bereichen hat der Austausch mit der EU seit dem Inkrafttreten der entsprechenden bilateralen Abkommen zum Teil kräftig zugenommen. Obwohl auch andere Faktoren (wie beispielsweise Binnenmarktreformen oder die globale Wirtschaftsentwicklung) eine wichtige Rolle spielen, ist klar ersichtlich, dass die Abkommen mit der EU eine wesentliche Ursache dieser Entwicklung darstellen. Der 6. und der 7. Observatoriumsbericht zur Personenfreizügigkeit haben im Übrigen klar aufgezeigt, wie eng die Beziehung zwischen legaler Migration und der Wirtschaftsentwicklung ist. Würde das FZA gekündigt, ginge damit eine substanzielle Verschlechterung der Standortattraktivität der Schweiz einher, welche unter Berücksichtigung der geopolitischen Lage unseres Landes sowie aufgrund der Wahrnehmung seitens der internationalen Märkte eine Phase der wirtschaftlichen Unsicherheit einläuten könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ein offenes Marktsystem, wie es dank dem FZA für den Arbeitsmarkt Schweiz-EU heute existiert, deckt die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Schweizer Unternehmen besser ab als das vormalige, auf einer Kontingentierung beruhende, schwerfällige System des Zugangs zum Schweizer Arbeitsmarkt für EU-Bürger, das bedeutende Verwaltungskosten nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für den Bund und die Kantone generierte. Es ist unzweifelhaft, dass die Wiedereinführung der Kontingente einen vergleichbaren Aufwand verursachen würde, selbst wenn dessen genaues Ausmass nur auf Basis eines konkreten Vorschlags zur Wiedereinführung der Kontingente berechnet werden könnte. Hinzu kommen Kosten, welche insbesondere durch Wartefristen für die Anstellung von Ausländern (bedingt durch die Kontrollen des Vorrangs der einheimischen Arbeitnehmer und der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie durch die Kontingente) hervorgerufen würden. Vor Bestehen des FZA stellten dies wesentliche Hindernisse für die Rekrutierung von geeigneten Spezialisten aus dem EU-Raum dar, also von Personen für jene Sektoren, welche wichtige Treiber von Innovation und Produktivität in unserer Wirtschaft sind. Das FZA war insbesondere für die KMU von Vorteil, welche in Konkurrenz zu Grossunternehmen bei der Zuteilung von Kontingentsplätzen vorher tendenziell benachteiligt wurden. Seit Bestehen des FZA sind diese Schwierigkeiten bei der Rekrutierung geeigneten Personals aus dem EU-/EWR-Raum weggefallen. Dies wirkt sich positiv auf die Dynamik unserer Volkswirtschaft aus.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Volksinitiativen zur Neu- und Nachverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens werden von verschiedenen Gruppierungen lanciert. Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Was wären die wirtschaftlichen Folgen einer Kündigung der Personenfreizügigkeitsabkommens und damit des bilateralen Wegs für Arbeitsplätze und Wohlstand?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie wichtig ist der freie Zugang zum EU-Markt für hier tätige Unternehmen aus seiner Sicht? Wie viele Arbeitsplätze hängen vom Export in die EU-Staaten ab? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie hoch schätzt er den bürokratischen Aufwand für die Wiedereinführung von Kontingenten für alle ausländischen Arbeitnehmer und die Auswirkungen auf die Standortqualität der Schweiz?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Wirtschaftliche Folgen einer Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens und damit des bilateralen Weges</value></text></texts><title>Wirtschaftliche Folgen einer Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens und damit des bilateralen Weges</title></affair>