﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113758</id><updated>2023-07-28T12:22:21Z</updated><additionalIndexing>66;Ursprungsbezeichnung;Kernbrennstoff;Uran;Transparenz;Sozialverträglichkeit;Umweltverträglichkeit;Produktionskontrolle</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><committee><abbreviation>UREK-NR</abbreviation><id>7</id><name>Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR</name><abbreviation1>UREK-N</abbreviation1><abbreviation2>UREK</abbreviation2><committeeNumber>7</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-08-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4820</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1703010401</key><name>Kernbrennstoff</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701010310</key><name>Ursprungsbezeichnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0706010308</key><name>Produktionskontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1703010403</key><name>Uran</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1201020203</key><name>Transparenz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010401</key><name>Umweltverträglichkeit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040214</key><name>Sozialverträglichkeit</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-06T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2012-02-28T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2011-11-23T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>UREK-NR</abbreviation><id>7</id><name>Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR</name><abbreviation1>UREK-N</abbreviation1><abbreviation2>UREK</abbreviation2><committeeNumber>7</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2011-08-22T00:00:00Z</date><registrations /></preConsultation><preConsultation><committee><abbreviation>UREK-SR</abbreviation><id>20</id><name>Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR</name><abbreviation1>UREK-S</abbreviation1><abbreviation2>UREK</abbreviation2><committeeNumber>20</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2011-08-22T00:00:00Z</date><registrations /></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-08-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-12-06T00:00:00</date><id>11</id><name>Motion an 2. Rat</name></state><state><date>2012-02-28T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><committee><abbreviation>UREK-NR</abbreviation><id>7</id><name>Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR</name><abbreviation1>UREK-N</abbreviation1><abbreviation2>UREK</abbreviation2><committeeNumber>7</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></role></roles><shortId>11.3758</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><isMotionInSecondCouncil>true</isMotionInSecondCouncil><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der Problematik der Frage betreffend die Herkunft der Kernmaterialien und die Herstellung von Brennelementen bewusst und misst den Nachhaltigkeitskriterien grösste Bedeutung bei. Der Bundesrat hat bereits bei verschiedenen parlamentarischen Vorstössen dargelegt, welches Vorgehen er zurzeit als angebracht erachtet (u. a. Motion Müller Geri 09.4048, "Vollständige Aufsicht über die Nuklearmaterialien", Interpellation Sommaruga Simonetta 10.3107, "Radioaktive Materialien aus der Schweiz in Russland", Motion Jans 10.4112, "Einhaltung internationaler Umweltstandards bei der Beschaffung von nuklearen Brennelementen", Frage Müller Geri 10.5375, "Axpo und der kreative Umgang mit der Wahrheit", Frage Chopard-Acklin 10.5476, "Unsaubere Atombrennstäbe in Schweizer AKW", Motion Müller Geri 11.3343, "Deklarationspflicht für Uranimporte" usw.).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG, SR 732.1) sieht eine Bewilligungs- und Buchhaltungspflicht für alle Kernmaterialien (Plutonium, Thorium und Uran), die sich in der Schweiz befinden, vor. Darüber hinaus müssen nach Artikel 11 Absatz 3 KEG und Artikel 16 der Safeguardsverordnung vom 18. August 2004 (SR 732.12) Schweizer Firmen, die Besitzer von Kernmaterialien im Ausland sind, ihre Bestände dem Bundesamt für Energie (BFE) melden. Das BFE veröffentlicht diese Bestände einmal jährlich, und zwar die Gesamtmengen. Mit der bestehenden Regelung werden sämtliche Kernmaterialien, die sich im Besitz von Schweizer Kernanlagen befinden, sowohl im In- als auch im Ausland lückenlos erfasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufsichts-, Kontroll- und Bewilligungsbehörde für Kernmaterialien in der Schweiz ist das BFE. Dieses wird laufend von der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) kontrolliert. Das BFE kann jedoch keine eigenen Kontrollen auf ausländischem Hoheitsgebiet durchführen. So kann es weder Bestände von Kernmaterialien im Ausland kontrollieren, noch kann es überprüfen, ob Lieferanten der Schweizer Kernkraftwerke ausländische Umweltschutzbestimmungen einhalten. Die Kontrolle im Ausland wird von den Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes sowie von der IAEA wahrgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz kann somit die Einhaltung von Umweltstandards in anderen Ländern nicht durchsetzen. Sie muss die Grenzen der staatlichen Souveränität respektieren. Der Bundesrat setzt sich aber dafür ein, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Kette der Lieferungen von Brennelementen zu erhöhen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Buchhaltungs- und Meldepflicht für Kernmaterialien im Ausland war während der parlamentarischen Debatte eingefügt worden. Anlässlich der Debatte hat die Verwaltung mehrmals darauf hingewiesen, dass mit diesen Bestimmungen eine Vollständigkeit der Buchhaltung im Ausland und eine lückenlose Kontrolle von Kernmaterialien im Ausland und damit eine Rückverfolgung der Herkunft nicht gewährleistet werden kann. Das heisst, dass der Zweck der im Parlament eingefügten Regelung, nämlich eine Verfolgung des Weges der Kernmaterialien, nicht erreicht wird. Diese Erkenntnis gilt heute noch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter anderem aus diesem Grund haben die eidgenössischen Räte in Artikel 106 Absatz 4 KEG festgelegt, dass abgebrannte Brennelemente während einer Zeit von zehn Jahren ab dem 1. Juli 2006 nicht zur Wiederaufarbeitung ausgeführt werden dürfen. Die Bundesversammlung kann die Frist von zehn Jahren durch einen einfachen Bundesbeschluss um höchstens zehn Jahre verlängern. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das BFE ist daran, weitere Informationsgrundlagen einzuholen, insbesondere auch bei den zuständigen internationalen Organisationen (vor allem IAEA in Wien und Nukleare Energieagentur, NEA, in Paris). Ferner klärt es ab, ob es zivile und militärische Kernanlagen in Russland, in denen Kernmaterialien verarbeitet werden, besuchen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das BFE wird die ihm zugänglichen Informationen darauf hin überprüfen, ob die Herkunft der Kernmaterialien lückenlos nachvollziehbar ist. Der Bundesrat legt grossen Wert darauf, dass allfällige weitere Massnahmen, die neu rechtlich verankert würden, umsetzbar sind. Massnahmen sind insbesondere dann nicht umsetzbar, wenn die Souveränität fremder Staaten tangiert wird. Zudem könnten eine allfällige Definition und die Durchsetzung internationaler Umweltstandards wohl nur über einen internationalen Ansatz erreicht werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Erst gestützt auf diese Abklärungen lässt sich feststellen, ob eine Verschärfung der heutigen Rechtsgrundlagen, die über eine nicht überprüfbare Selbstdeklaration der Schweizer Kernkraftwerkbetreiber hinausgeht, sinnvoll und möglich wäre.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, weitere Abklärungen zur Herstellung und Herkunft der Kernmaterialien, die in schweizerischen Kernkraftwerken eingesetzt werden, vorzunehmen. Dabei untersucht er insbesondere Möglichkeiten zu erhöhter Transparenz und zur lückenlosen Nachvollziehbarkeit in der Kette der Brennelement-Lieferung vom Rohstoffabbau bis zum Verbrauch. Zudem prüft er die Möglichkeiten der rechtlichen Umsetzung für Auflagen bei der Einführung von Kernmaterialien im Zusammenhang mit dem Umwelt- und Gesundheitsschutz bei Gewinnung und Herstellung. Gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse legt der Bundesrat einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vor.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Mehr Transparenz bei der Herkunft der Brennstoffe für die Schweizer Kernkraftwerke</value></text></texts><title>Mehr Transparenz bei der Herkunft der Brennstoffe für die Schweizer Kernkraftwerke</title></affair>