{"id":20113763,"updated":"2023-07-28T07:10:09Z","additionalIndexing":"2831;Kinoproduktion;Filmkunst;Expertenkommission;Subvention;Interessenkonflikt;Kulturförderung;Unvereinbarkeit","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"WBK-NR","id":5,"name":"Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR","abbreviation1":"WBK-N","abbreviation2":"WBK","committeeNumber":5,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-09T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L05K0106040301","name":"Filmkunst","type":1},{"key":"L05K1202030501","name":"Kinoproduktion","type":1},{"key":"L06K080602020101","name":"Expertenkommission","type":1},{"key":"L04K08020339","name":"Interessenkonflikt","type":1},{"key":"L04K01060307","name":"Kulturförderung","type":1},{"key":"L05K0801031101","name":"Unvereinbarkeit","type":2},{"key":"L05K1102030202","name":"Subvention","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-12T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-11-30T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WBK-NR","id":5,"name":"Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR","abbreviation1":"WBK-N","abbreviation2":"WBK","committeeNumber":5,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2011-09-09T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1315519200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1323644400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20110020,"priorityCode":"S","shortId":"11.020"}],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"WBK-NR","id":5,"name":"Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR","abbreviation1":"WBK-N","abbreviation2":"WBK","committeeNumber":5,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"11.3763","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Unabhängigkeit sowie die fachliche Eignung der Expertinnen und Experten sind nach Ansicht des Bundesrates wichtige Voraussetzungen für die Beurteilung von Finanzhilfen im Rahmen der Filmförderung. <\/p><p>Die aktuelle Revision der Filmförderungsverordnung hat in Bezug auf die Begutachtung zum Ziel, die Unabhängigkeit der Begutachtung sowie die fachliche Qualifikation der Expertise zu stärken sowie Ausstandspflichten präziser und strenger auszugestalten. In diesem Sinne trägt die Revision dem Anliegen der Motion bereits Rechnung. Neben den generellen Ausstandsvorschriften des Bundesrechts bei Interessenkonflikten (Art. 29 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 10 des Verwaltungsverfahrensgesetzes) nennt die revidierte Filmförderungsverordnung auch klare Regeln zur frühzeitigen Information über Namen und Zusammensetzung der Experten. Dies führt zu einer grösseren Transparenz gegenüber den Gesuchstellern. Durch eine grosse Anzahl von Experten (Fachkommission) soll eine gewisse Durchlässigkeit bei der Zusammensetzung der einzelnen Sitzungsausschüsse (Unterausschüsse) garantiert werden. Darin sind neben den herstellenden Expertinnen und Experten auch Personen vorgesehen, die in der Regel nie Gesuche stellen (Filmtechniker, Journalisten, Personen mit Erfahrung in der Filmauswertung usw.).<\/p><p>Der Bundesrat erachtet eine Anpassung des Filmgesetzes im Sinne der Motion als nicht zielführend. Dies zum einen darum, weil die erwähnte Verordnungsänderung die Unabhängigkeit und Qualität der Begutachtung im Sinne der Motion bereits stärkt. Zum anderen ist der Bund bei der Begutachtung von Projekten auf aktive Berufsleute angewiesen, die Kenntnisse der Schweizer Filmlandschaft aufweisen. <\/p><p>Mit einem absoluten Eingabeverbot für Experten während einer Dauer von vier Jahren (Dauer der Mandate der Experten) wäre es kaum möglich, fachlich kompetente Experten in der Schweiz zu finden, die aktiv in der Filmproduktion tätig sind und über das nötige Produktionswissen verfügen. Entsprechende Kommissionen müssten hauptsächlich mit Personen besetzt werden, die ausserhalb der herstellenden Branche tätig wären. Konkret würde das bedeuten, dass der Bund auf ausländische Experten angewiesen wäre (Filmjournalisten, Filmwissenschaftler usw.). Hierbei würde sich die besondere Schwierigkeit ergeben, Personen zu finden, die mit der mehrsprachigen Schweizer Filmkultur und deren Besonderheiten vertraut sind. Des Weiteren macht der Bundesrat darauf aufmerksam, dass eine Expertenkommission im Sinne der Motion nicht mehr dem Milizgedanken der ausserparlamentarischen Kommissionen entsprechen würde. <\/p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheide der Expertinnen und Experten empfehlenden Charakter haben. Der formelle Entscheid und damit die Kontrolle über die Ausrichtung einer Finanzhilfe für Filmprojekte erfolgen durch den Bund.<\/p><p>Die Wirkungen der ab 2012 geltenden Ausstandsregeln werden vom zuständigen Departement des Innern regelmässig beobachtet und auf ihre Tauglichkeit hin bewertet.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Unabhängigkeit, die Transparenz und die fachliche Qualität der Begutachtung mit der Änderung der Filmförderverordnung gestärkt werden, und dies unter Beibehaltung des bewährten Milizgedankens. 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