{"id":20113775,"updated":"2023-07-28T12:18:49Z","additionalIndexing":"28;Gemeinkosten;finanzieller Verlust;Pensionskasse;Schweizer Franken;Rente;Kapitalanlage;Wechselkurs;AHV-Rente","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-14T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L06K010401010205","name":"Pensionskasse","type":1},{"key":"L06K110302010301","name":"Schweizer Franken","type":1},{"key":"L04K11030304","name":"Wechselkurs","type":1},{"key":"L04K01040112","name":"Rente","type":1},{"key":"L06K010401010102","name":"AHV-Rente","type":1},{"key":"L06K070302020105","name":"Gemeinkosten","type":2},{"key":"L05K1106020101","name":"Kapitalanlage","type":2},{"key":"L06K070302010205","name":"finanzieller Verlust","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"committee":{"abbreviation":"Bü-NR","id":1,"name":"Büro NR","abbreviation1":"Bü-N","abbreviation2":"Bü","committeeNumber":1,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"council":null,"date":"2011-09-15T00:00:00Z","text":"Dringlichkeit abgelehnt","type":94},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-11-02T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1315951200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1324422000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2544,"gender":"f","id":522,"name":"Wyss Ursula","officialDenomination":"Wyss Ursula"},"type":"speaker"}],"shortId":"11.3775","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Sowohl die negative Marktentwicklung wie auch die starke Aufwertung des Frankens gegenüber den wichtigsten Anlagewährungen haben die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen im laufenden Jahr belastet. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schätzt, dass sich per Mitte Oktober 2011, also nach der Wechselkursintervention der Schweizerischen Nationalbank, rund ein Drittel der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie in einer Unterdeckung befinden. Mitte Oktober 2011 liegt der kapitalgewichtete Deckungsgrad aller Einrichtungen ohne Staatsgarantie bei rund 100 Prozent (Ende August: 98 Prozent, Ende September: 99 Prozent), die Unterdeckungssumme beläuft sich auf rund 17 Milliarden Franken (Ende August: 22 Milliarden, Ende September: 19 Milliarden). Die Unterdeckung entspricht rund 3 Prozent der Verpflichtungen. Bei den Einrichtungen mit Staatsgarantie beläuft sich die Unterdeckung Mitte Oktober 2011 auf rund 31 Milliarden Franken (Ende August: 34 Milliarden, Ende September: 32 Milliarden), bei einem kapitalgewichteten Deckungsgrad von 80 Prozent (Ende August: 78 Prozent, Ende September: 79 Prozent). Die Gesamtsituation sieht damit ähnlich aus wie Ende 2008. Geht man davon aus, dass sich der Frankenkurs mittel- bis langfristig gegen die Kaufkraftparität bewegen wird, besteht im Währungsbereich ein gewisses Aufholpotenzial. Wann dieses Potenzial realisiert werden kann, lässt sich vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Unsicherheiten aber kaum abschätzen.<\/p><p>2. Artikel 65d Absatz 3 BVG bietet dem obersten Organ eine breite Palette von Sanierungsmassnahmen, mit denen eine Unterdeckung bekämpft werden kann. Erst wenn andere Massnahmen zulasten der aktiven Versicherten und der Arbeitgeber nicht zum Ziel führen, kann die Einrichtung in Unterdeckung unter sehr restriktiven Bedingungen, insbesondere nicht im Obligatorium, einen Sanierungsbeitrag bei den Rentnern erheben.<\/p><p>Ob diese einseitige Belastung der aktiven Versicherten und der Unternehmen auf Dauer sachgerecht ist, soll im Rahmen des Berichts zur Zukunft der zweiten Säule untersucht werden. Der Bundesrat wird darin verschiedene Lösungsansätze zur Diskussion stellen, die von Massnahmen zur finanziellen Konsolidierung in Überdeckung bis zur Anpassung der Rollen des Sicherheitsfonds und der Auffangeinrichtung reichen. Insbesondere wird auch das Problem reiner Rentnerkassen diskutiert werden müssen, die aufgrund des zu hohen Mindestumwandlungssatzes häufig erhebliche Finanzierungsdefizite aufweisen. Der Bericht wird zurzeit unter Einbezug der Kommission für berufliche Vorsorge bereinigt und Ende 2011\/Anfang 2012 in die Anhörung gegeben. Anschliessend wird der Bundesrat den Bericht zuhanden des Parlamentes verabschieden.<\/p><p>Für die überwiegend umlagefinanzierte AHV dürfen punktuelle Marktausschläge nicht überbewertet werden, entscheidender ist die längerfristige Entwicklung der Beitragseingänge, also insbesondere die konjunkturelle Entwicklung. Die wichtigsten Fremdwährungen werden in der ersten Säule zu 80 Prozent der Anlagebestände abgesichert. Für die finanzielle Stabilität der AHV wird der Bundesrat in der Legislaturperiode 2011 bis 2015 Reformmassnahmen unterbreiten, die in erster Linie auf die Auswirkungen der demografischen Entwicklung zielen. Die Massnahmen müssen bis spätestens 2020 Wirkung zeigen, denn auf diesen Zeitpunkt hin sind massive Finanzdefizite zu erwarten. Die vorbereitenden Arbeiten, in die die wichtigsten Parteien, die Sozialpartner und die Kantone mit einbezogen werden, laufen seit Anfang Jahr. Der Bundesrat wird sich auf diese Arbeiten stützen, wenn er Ende 2012 die Eckwerte der Reform bestimmt (vgl. dazu www.ahv-gemeinsam.ch).<\/p><p>3. Der Bundesrat ist sich der inhärenten Kostenproblematik des Kapitaldeckungsverfahrens bewusst und wird im Bericht zur Zukunft der zweiten Säule auch vertieft darauf eingehen. Ein effektives Kostenmanagement ist eine der Kernaufgaben in der finanziellen Steuerung einer Vorsorgeeinrichtung. Der Bundesrat hat deshalb konkrete Schritte zur Verbesserung der Kostensituation eingeleitet. Im Bericht zur Zukunft der zweiten Säule wird er weiter aufzeigen, wie den Kosten in der zweiten Säule begegnet werden soll.<\/p><p>Die vom BSV in Auftrag gegebene Studie \"Vermögensverwaltungskosten in der zweiten Säule\" (30. Mai 2011) hat aufgezeigt, in welchen Teilbereichen Potenzial für eine effizientere Vermögensverwaltung besteht, um die auf 3,9 Milliarden Franken geschätzten Vermögensverwaltungskosten zu reduzieren. Um qualifizierte Kosten-Nutzen-Analysen im Anlagebereich durchführen zu können, braucht es vor allem Transparenz. Im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge wurden mit Artikel 48a Absatz 3 BVV 2 die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen. Diese Bestimmung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Danach muss das oberste Organ jährlich über die Weiterführung von Anlagen entscheiden, deren Vermögensverwaltungskosten nicht ausgewiesen werden können. Die Höhe des in diese Anlagen investierten Vermögens muss im Anhang der Jahresrechnung separat ausgewiesen werden, und die betreffenden Anlagen sind einzeln detailliert aufzuführen. Darüber hinaus wurden die Bestimmungen zur Vermeidung von potenziell kostentreibenden Interessenkonflikten verschärft (Art. 48h BVV 2). Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden dürfen nur noch zu marktüblichen Bedingungen und unter Wahrung vollständiger Transparenz abgewickelt werden (Art. 51c BVG im Verbindung mit Art. 48i BVV 2). Schliesslich wird mit Artikel 48k und Artikel 48l BVV 2 verhindert, dass allfällige Vermögensvorteile im Zusammenhang mit der Geschäftsführung, Verwaltung oder Vermögensverwaltung an der Vorsorgeeinrichtung vorbei vereinnahmt werden können.<\/p><p>Nicht nur die Vermögensverwaltungskosten, sondern auch die übrigen administrativen Kosten sind Teil des kasseninternen Kostenmanagements. Das BSV hat zusammen mit dem Seco auch zu dieser Thematik eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ziel es ist, die wichtigsten Kostenblöcke näher zu untersuchen und zu zeigen, welchen Ereignissen (z. B. Ein- und Austritten, Lohnänderungen, Scheidungen usw.) oder gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Wohneigentumsförderung) sie zuzuordnen sind. Die Resultate dieser Studie werden demnächst vorliegen und bilden die Grundlage für die Erarbeitung von Lösungsansätzen zur administrativen Vereinfachung der beruflichen Vorsorge. Der Bundesrat wird im Bericht zur Zukunft der zweiten Säule auch hierzu Stellung nehmen.<\/p><p>4.\/5. Der Bundesrat hält dazu fest, dass die von ihm beabsichtigten Reformen der AHV und der beruflichen Vorsorge der Sicherung des Systems dienen, damit die Renten auch langfristig gesichert bleiben. Im bereits erwähnten Bericht zur Zukunft der zweiten Säule wird der Bundesrat mögliche Massnahmen zur Abfederung von Renteneinbussen als Folge der mittelfristig unausweichlichen Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge aufzeigen. Bis dato vermag die berufliche Vorsorge ihren verfassungsmässigen Auftrag, nämlich die Sicherung der Fortführung der gewohnten Lebenshaltung, zu erfüllen. Zum einen wurde die Eintrittsgeneration mit Sondermassnahmen bessergestellt, zum anderen lag die Verzinsung der Altersguthaben seit Einführung des BVG meistens über der Zuwachsrate der Löhne.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die massive Überbewertung des Frankens hat zusammen mit den negativen Entwicklungen an den internationalen Börsen in den letzten Monaten zu Milliardenverlusten der Pensionskassen geführt. Obwohl es sich dabei vorerst vor allem um Buchverluste auf Fremdwährungsanlagen handelt, werden die Renten bereits wieder infrage gestellt. Wieder sollen die Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger für die Differenzen aufkommen, ungeachtet der Tatsache, dass im BVG-Geschäft weiterhin jedes Jahr rund 4 Milliarden Franken an Honoraren und Kickbacks versickern.<\/p><p>Der Bundesrat wird dazu um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die Situation der Pensionskassen als Folge der Frankenhausse?<\/p><p>2. Welche Absichten verfolgt der Bundesrat im Bereich der Renten der ersten und der zweiten Säule?<\/p><p>3. Wie rechtfertigen sich aus der Sicht des Bundesrates die insbesondere aufgrund intransparenter Anlagen nach wie vor überhöhten und schwer nachvollziehbaren Verwaltungs- und Beratungskosten von durchschnittlich 1557 Franken pro aktivem Versicherten?<\/p><p>4. Wie sieht er vor, dass unter den gegebenen Umständen das Verfassungsziel (Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung) gewährleistet werden kann?<\/p><p>5. Welche Gegenmassnahmen erwägt und prüft er insbesondere zur Abfederung der drohenden Renteneinbussen bei tieferen und mittleren Einkommen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die Krise als Vorwand für einen Angriff auf die Renten"}],"title":"Die Krise als Vorwand für einen Angriff auf die Renten"}