{"id":20113786,"updated":"2023-07-27T20:45:02Z","additionalIndexing":"28;Krankenpflege;Versicherungsleistung;Kostenrechnung;Krankenversicherung;Kind;Behinderte\/r;Invalidenversicherung;Spitex;Eltern","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-14T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L05K0107010205","name":"Kind","type":1},{"key":"L06K010505110101","name":"Krankenpflege","type":1},{"key":"L04K01040201","name":"Behinderte\/r","type":1},{"key":"L04K01030301","name":"Eltern","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":1},{"key":"L04K01040103","name":"Invalidenversicherung","type":2},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":2},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":2},{"key":"L05K0105051105","name":"Spitex","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-23T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-11-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1315951200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1380232800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2647,"gender":"m","id":1267,"name":"Stöckli Hans","officialDenomination":"Stöckli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2733,"gender":"f","id":4001,"name":"Weber-Gobet Marie-Thérèse","officialDenomination":"Weber-Gobet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2743,"gender":"f","id":4030,"name":"Birrer-Heimo Prisca","officialDenomination":"Birrer-Heimo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.3786","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. In dem von der Interpellantin angesprochenen Bundesgerichtsurteil vom 7. Juli 2010 zur Kinderspitex wird festgehalten, dass nur diejenigen Vorkehren, welche notwendigerweise durch den Arzt oder auf seine Anordnung durch medizinische Hilfspersonen vorzunehmen sind, als medizinische Massnahmen im Sinne der Artikel 13 und 14 IVG gelten können. Bis zu diesem Urteil vom 7. Juli 2010 wurden im Rahmen der medizinischen Massnahmen der Invalidenversicherung (IV) teilweise auch Kinderspitex-Leistungen vergütet, welche der Entlastung der Eltern dienten. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils hat die IV ihre bisher eher grosszügige Praxis angepasst.<\/p><p>Die IV richtet für schwer pflegebedürftige Kinder, die zu Hause wohnen, verschiedene Leistungen aus. Für die Grundpflege und für die durch Laien ausgeführte Behandlungspflege werden eine Hilflosenentschädigung (HE) (bis Fr. 1856.- pro Monat) und ein Intensivpflegezuschlag (IPZ) (bis Fr. 1392.- pro Monat) ausgerichtet (insgesamt maximal Fr. 3248.- pro Monat). Die Ausgaben der IV für diese Leistungen betragen 135 Millionen Franken pro Jahr für rund 8000 Kinder. Für Massnahmen, welche notwendigerweise durch medizinische Fachpersonen vorgenommen werden müssen, übernimmt die IV zusätzlich die Kosten der Kinderspitex. Die Leistungen sind im Normalfall auf 7 Stunden pro Tag begrenzt. Die Ausgaben der IV für diese Leistungen betragen 10 Millionen Franken pro Jahr für rund 1000 Kinder.<\/p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die heutigen Leistungen nicht in allen Fällen den Hilfebedarf von Kindern mit einer Behinderung abdecken und dass die Angehörigen in diesem Bereich viele Aufgaben übernehmen. Aus diesem Grund hat er im Rahmen der per 1. Januar 2012 in Kraft tretenden 6. IV-Revision, 1. Massnahmenpaket (IV-Revision 6a), die Einführung eines Assistenzbeitrags vorgeschlagen. Die IV deckt über den Assistenzbeitrag den Hilfebedarf versicherter Personen, die eine Hilflosenentschädigung beziehen, damit sie zu Hause wohnen und ein möglichst eigenständiges Leben führen können.<\/p><p>Gemäss der vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsregelung haben minderjährige Versicherte, die einen Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens 6 Stunden pro Tag beziehen, ebenfalls Anspruch auf einen Assistenzbeitrag. Dieser Umstand erlaubt es den Eltern, jemanden einzustellen, der sich um ihr Kind kümmert und sie selbst etwas entlastet. Den Bedenken der Interpellantin wird also Rechnung getragen, denn die über den Assistenzbeitrag gedeckten Hilfeleistungen werden zusätzlich zu den Spitex-Leistungen, den Grundpflegeleistungen gemäss KVG und den medizinischen Leistungen der IV gewährt. Eine oder mehrere natürliche Personen können arbeitsvertraglich eingestellt werden, damit sie die von der versicherten Person benötigten Hilfeleistungen erbringen, die nicht bereits von der Grundpflege gemäss KVG oder von den anderen Leistungen der IV abgedeckt sind. Eltern minderjähriger Kinder sind damit von den von der Assistenzperson erbrachten Hilfeleistungen entlastet. <\/p><p>3. Die Zuständigkeit von IV und Krankenversicherung (KV) betreffend die medizinischen Massnahmen ist klar geregelt, ebenso die Zuständigkeit betreffend die Grundpflege, wie sie in Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) definiert ist. Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 7. Juli 2010, welches festhält, dass die blosse Überwachung nicht unter die Grundpflege im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c KLV fällt, hat sich allenfalls im Bereich der Entlastungshilfe eine Lücke bezüglich Zuständigkeit von IV und KV geöffnet. Entlastungshilfen für schwer pflegebedürftige Kinder sind nämlich weder medizinische Massnahmen gemäss den Artikeln 13 und 14 IVG, noch werden sie in jedem Fall durch die HE und den IPZ gedeckt. Der Bundesrat hat indessen die bestehende Lücke erkannt und hat sie mit der Einführung des Assistenzbeitrags und der entsprechenden Regelung für Minderjährige in der Verordnung über die Invalidenversicherung geschlossen. Damit ist die Zuständigkeit der verschiedenen Sozialversicherungen hinsichtlich der Finanzierung der Entlastungsleistungen geregelt.<\/p><p>4. Der Assistenzbeitrag ist ein einfaches und zweckmässiges Mittel, um auf die konkreten Bedürfnisse der Versicherten einzugehen. Die Eltern erhalten die notwendige Unterstützung, ohne dass die IV finanziell zu stark belastet wird. Im Moment geht es nun darum, den Assistenzbeitrag einzuführen und damit Erfahrungen zu sammeln. Je nach Ergebnis der Evaluation wird sich zeigen, ob allenfalls weiter gehende Massnahmen angezeigt sind.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils übernimmt die IV in Zukunft nur noch die Kosten von Spitex-Dienstleistungen, wenn es sich um Pflegeleistungen handelt, welche von professionellen Pflegekräften respektive medizinischem Personal erbracht werden müssen. Dieser Entscheid führt offenbar in verschiedenen Fällen dazu, dass wichtige Entlastungen nicht mehr finanziert werden. Genau diese Entlastung ist aber für die betroffenen Eltern, welche ihre schwer pflegebedürftigen Kinder zu Hause betreuen, existenziell. Fällt die Finanzierung dieser Hilfen weg, ist das mit grossen finanziellen Belastungen verbunden. Diese Belastung und die Tatsache, dass den Eltern so nicht mehr die so dringend notwendige gelegentliche Entlastung gegönnt wird, kann dazu führen, dass die Kinder in Pflegeeinrichtungen gegeben werden müssen oder vermehrt ins Spital eingewiesen werden. Damit würden die Kosten für die IV oder die Krankenkasse deutlich höher. <\/p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Teilt er die Meinung, dass alles getan werden muss, um die Eltern von schwer pflegebedürftigen Kindern nicht noch zusätzlich finanziell und emotional zu belasten?<\/p><p>2. Ist er bereit, für die Probleme, die sich aus dem Bundesgerichtsurteil ergeben, Lösungen zu suchen, die den Bedürfnissen der betroffenen Kinder und deren Eltern Rechnung tragen?<\/p><p>3. Teilt er die Einschätzung, dass die Finanzierung von Entlastungshilfen für schwer pflegebedürftige Kinder nicht an der Frage der Zuständigkeit der IV oder Krankenkasse scheitern darf?<\/p><p>4. Sieht er gesetzliche Anpassungen vor, sollte die Rechtslage das Finden von adäquaten Lösungen verunmöglichen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schwer pflegebedürftige Kinder und deren Eltern nicht allein lassen"}],"title":"Schwer pflegebedürftige Kinder und deren Eltern nicht allein lassen"}