{"id":20113797,"updated":"2023-07-28T10:09:38Z","additionalIndexing":"24;Bankgeheimnis;Doppelbesteuerung;Grenzgänger\/in;Quellensteuer;Italien;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Steuerübereinkommen;Tessin;Informationsaustausch;internationales Steuerrecht;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2752,"gender":"m","id":4046,"name":"Quadri Lorenzo","officialDenomination":"Quadri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":1},{"key":"L04K12010103","name":"Informationsaustausch","type":1},{"key":"L04K11070302","name":"Doppelbesteuerung","type":1},{"key":"L04K11070313","name":"Steuerübereinkommen","type":1},{"key":"L04K03010503","name":"Italien","type":1},{"key":"L04K11070208","name":"Quellensteuer","type":2},{"key":"L05K0702020110","name":"Grenzgänger\/in","type":2},{"key":"L05K0301010117","name":"Tessin","type":2},{"key":"L04K11040208","name":"Bankgeheimnis","type":2},{"key":"L04K11070303","name":"internationales Steuerrecht","type":2},{"key":"L04K10010217","name":"Zusammenarbeit in Rechtsfragen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-23T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-11-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1316469600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1324594800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2565,"gender":"m","id":801,"name":"Abate Fabio","officialDenomination":"Abate"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2752,"gender":"m","id":4046,"name":"Quadri Lorenzo","officialDenomination":"Quadri"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"11.3797","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat im März 2011 beschlossen, dass der Dialog mit Italien in Steuerfragen wieder aufgenommen werden muss, um eine Gesamtlösung für die noch offenen Punkte zu finden. Grundlage dieses Lösungsansatzes bildet die Revision des schweizerisch-italienischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA-I) sowie der dazugehörigen Vereinbarung von 1974 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger und den finanziellen Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden (Grenzgängervereinbarung).<\/p><p>1. Die Abkommen werden abgeschlossen auf der Grundlage eines Kompromisses zwischen den Parteien, und mehrere Faktoren tragen dazu bei, eine endgültige Lösung zu finden. Die mit Italien in den Siebzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts verhandelten Abkommen, DBA-I und Grenzgängervereinbarung, folgen ebenfalls diesem Prinzip. Daher ist es nicht angebracht, bestimmte Elemente des allgemeinen Verhandlungskontextes, der als Ganzes analysiert werden sollte, ausser Acht zu lassen. <\/p><p>2. Die schweizerische Abkommenspolitik bei Doppelbesteuerungsabkommen sieht einen Informationsaustausch auf Ersuchen vor, was dem internationalen Standard entspricht. Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen der Verhandlungen über eine Revision des DBA-I und der Grenzgängervereinbarung mit Italien über die Einführung einer solchen Klausel im neuen DBA-I zu diskutieren.<\/p><p>3. Der Bundesrat bekräftigt seinen Standpunkt, den er bereits in der Antwort vom 24. August 2011 auf die Frage 11.1043 eingenommen hat, wonach eine solche Entschädigung zugunsten des Kantons Tessin gegenüber anderen Kantonen diskriminierend wäre. Diese sind in gewissen Fällen mit weniger vorteilhaften Lösungen konfrontiert. <\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Gemeinderat von Lugano hat die beiden Fachhochschuldozenten Marco Bernasconi und Donatella Ferrari beauftragt, eine Studie durchzuführen über den Informationsaustausch in Steuersachen im Kontext der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen sowie über die Überweisung der bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern erhobenen Quellensteuer. Diese Studie wurde auch dem Bund zugestellt. <\/p><p>Aus dieser Studie geht unter anderem Folgendes klar hervor:<\/p><p>- Die Überweisungsquote der Quellensteuer für Grenzgängerinnen und Grenzgänger wurde für Personen festgelegt, die täglich an ihren Wohnort zurückkehren müssen. Dies betrifft infolge des Inkrafttretens des Freizügigkeitsabkommens (FZA) nur noch einen - noch genau zu bestimmenden - Teil der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die im Tessin arbeiten. <\/p><p>- Das Inkrafttreten des FZA hätte deshalb eine Neuverhandlung der Vereinbarung über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger nötig gemacht.<\/p><p>- Die hohe Überweisungsquote wurde als Gegenleistung dafür festgelegt, dass Italien das Schweizer Bankgeheimnis anerkannte - eine Anerkennung, die heute offensichtlich nicht mehr gegeben ist.<\/p><p>- Italien scheint heute von der Schweiz den automatischen Informationsaustausch für die Daten zu Bankkonten der eigenen Bürgerinnen und Bürger zu verlangen und gibt sich mit dem bisher geltenden Informationsaustausch auf Anfrage, der dem OECD-Standard entspricht, nicht mehr zufrieden. Diese Forderung steht im Widerspruch zu den von Italien kürzlich unterzeichneten Abkommen mit Singapur, Panama, Malta und Zypern. Diese Abkommen schliessen den automatischen Informationsaustausch aus. <\/p><p>- Da die grosse Mehrheit der italienischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Tessin arbeitet, muss dieser Kanton den Preis für die Wahrung des nationalen Finanzplatzes zahlen, und das seit fast 40 Jahren. <\/p><p>Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen: <\/p><p>- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ein enges Verhältnis besteht zwischen dem Informationsaustausch in Steuersachen mit Italien und der Steuerüberweisungsquote bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern?<\/p><p>- Hat der Bundesrat vor, die hohe Quote in den Verhandlungen mit Italien über ein Doppelbesteuerungsabkommen - die im Übrigen nicht dringlich sind, angesichts der politischen Situation in diesem Land - als Verhandlungspfand einzusetzen, um Italien dazu zu motivieren, in den Informationsaustausch auf Anfrage einzuwilligen?<\/p><p>- Angenommen, der Satz von 38,8 Prozent wird beibehalten - was unter den Rahmenbedingungen des FZA ungerechtfertigt ist -, weil er es ermöglicht, mit Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen, das den automatischen Informationsaustausch ausschliesst: Ist der Bundesrat sich dessen bewusst, dass er das Tessin in diesem Fall entschädigen und die dafür notwendigen Gesetzesgrundlagen schaffen muss?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Verhandlungstrumpf im Hinblick auf Abkommen mit Italien über den Informationsaustausch in Steuersachen"}],"title":"Quellensteuer bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Verhandlungstrumpf im Hinblick auf Abkommen mit Italien über den Informationsaustausch in Steuersachen"}